Neues Rechtsberatungsgesetz
Es schrieb Tjark Weber:
> Holger Pollmann wrote:
>...
> Natürlich. Ein Uni-Institut ist sicherlich nicht die richtige
Adresse,
> wenn man sich kostenlos...
Wie die Mensa, wo traditionell die Mediziner umgehen, um die
(gefüllten) Teller all der Leute nach kurzem "Dialog" an sich zu
bringen, die (noch) nicht mal wissen, wie Jungfernpisse zu
riechen hat...;) Na klar, nix menschliches sei uns fremd, solange
man es nicht übertreibt und (wie bisher immer!) tendenziell damit
seine eigene Zivilisation zugrunde richtet. Klingt übertrieben,
ich weiß, aber vor gut 50 Jahren hat man das "genauso" gesehen,
nur mit anderem Vorzeichen...
fG
--
Neues Rechtsberatungsgesetz
Neues Rechtsberatungsgesetz
Es schrieb Tjark Weber:
> Holger Pollmann wrote:
>...
> Natürlich. Ein Uni-Institut ist sicherlich nicht die richtige
Adresse,
> wenn man sich kostenlos...
Wie die Mensa, wo traditionell die Mediziner umgehen, um die
(gefüllten) Teller all der Leute nach kurzem "Dialog" an sich zu
bringen, die (noch) nicht mal wissen, wie Jungfernpisse zu
riechen hat...;) Na klar, nix menschliches sei uns fremd, solange
man es nicht übertreibt und (wie bisher immer!) tendenziell damit
seine eigene Zivilisation zugrunde richtet. Klingt übertrieben,
ich weiß, aber vor gut 50 Jahren hat man das "genauso" gesehen,
nur mit anderem Vorzeichen... Naja, gemeint ist, daß man auch (!)
damals, natürlich, darauf besessen war, diese, unsere Welt
(und da ist es --> ) zu verbessern... Alles gut gemeint, aber
das sichert nicht ein sinnvolles Ergebnis... [traurig]
fG
--
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann schrieb:
>> Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische
>> Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der
>> europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons
exakt
>> 25911 Wörter.
>
> Weder die zehn Gebote noch die amerikanische
Unabhängigkeitserklärung
> sind geeignet, ein modernes Gesellschaftssystem funktionsfähig zu
> halten,
Nicht dass die Verordnung über Karamelbonbons da jetzt hilfreicher
wäre...
> Und die amerikanische Verfassung ist schon BEDEUTEND länger als die
> Declaration of Independence; die macht nämlich nicht wirklich viel,
> außer auszudrücken, daß die Kolonien sich von der Krone
lossageg und
> warum...
Und erst die von Alabama! Dafür weiß man dann auch ganz genau,
welche
Kreisfeuerwehr sich wie finanziert und unter welchen Bedingungen man
an welchem Ort Bingo spielen darf.
> Die Leute, die hingehen und versuchen, kostenlos Leistungen zu
> schnorren. Die Leute an der Uni sind für Forschung und Lehre da und
> nicht dazu, ihre Arbeitszeit, in der sie für Forschung und Lehre
bezahlt
> werden, darauf zu verwenden, kostenlosen Rechtsrat zu geben.
Na ja - als rechtswissenschaftliche Variante des Technologietransfers?
Wenn die Frage wirklich neu und interessant ist...
>> Weltweit sind über 70% des Steuerrechts IN DEUTSCH für
DEUTSCHE
>> geschrieben. Das ist pervers!
>
> Nein, sondern falsch. Es dürfte sich wohl eher um 70 % der LITERATUR
> ÜBER DAS DEUTSCHE STEUERRECHT handeln. Was ein ganz erheblicher
> Unterschied ist.
Jepp.
> (Obwohl ich dir durchaus zustimme, daß das deutsche Steuerrecht in
> seiner Komplexität und Kompliziertheit recht pervers ist.)
Wobei das in manch anderem Land auch nicht anders aussieht.
Gruß,
Mark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Rudi Menter schrieb:
>>> Weltweit sind über 70% des Steuerrechts IN DEUTSCH für
DEUTSCHE
>>> geschrieben. Das ist pervers!
>>
>> Nein, sondern falsch. Es dürfte sich wohl eher um 70 % der
LITERATUR
>> ÜBER DAS DEUTSCHE STEUERRECHT handeln. Was ein ganz erheblicher
>> Unterschied ist.
>
> OK. Dennoch sind wir mit Abstand Weltmeister, wenn auch die bloße
> Zahl (versehentlich) Demagogie gewesen sein mag.
Ich glaube nicht, dass das deutsche Steuersystem wesentlich komplizierter
als das US-amerikanische ist. So mancher dort wohl auch nicht:
http://www.recht.us/amrecht/2005/11/11#1111steuer.txt
Vereinfachen solllte man wohl in beiden Ländern so manches (was nichts
mit Steuersenkung zu tun hat - dass Initiativen zur Vereinfachung da
regelmäßig gewaltige Begehrlichkeiten wecken, dürfte ein
wichtiger
Grund dafür sein, dass sich gerade im Steuerrecht so wenig tut).
Gruß,
Mark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Es schrieb Mark Obrembalski:
> Rudi Menter schrieb:
>>>> Weltweit sind über 70% des Steuerrechts IN DEUTSCH
für DEUTSCHE
>>>> geschrieben. Das ist pervers!
>>>
>>> Nein, sondern falsch. Es dürfte sich wohl eher um 70 % der
LITERATUR
>>> ÜBER DAS DEUTSCHE STEUERRECHT handeln. Was ein ganz
erheblicher
>>> Unterschied ist.
>>
>> OK. Dennoch sind wir mit Abstand Weltmeister, wenn auch die
bloße
>> Zahl (versehentlich) Demagogie gewesen sein mag.
>
> Ich glaube nicht, dass das deutsche Steuersystem wesentlich komplizierter
> als das US-amerikanische ist. So mancher dort wohl auch nicht:
>
> http://www.recht.us/amrecht/2005/11/11#1111steuer.txt
>
> Vereinfachen solllte man wohl in beiden Ländern so manches (was
nichts
> mit Steuersenkung zu tun hat - dass Initiativen zur Vereinfachung da
> regelmäßig gewaltige Begehrlichkeiten wecken, dürfte ein
wichtiger
> Grund dafür sein, dass sich gerade im Steuerrecht so wenig tut).
Hmm, das paßt schon, es bleibt nur ob man das als
"Begründung"
für hiesige Verhältnisse "rückkoppeln" soll. Ich denke
nicht,
aber auch das wird den Zyklus "Geburt-Irrtum-Ende" nicht in den
nächsten ((e^e)^e)^x viel ändern... Oh man gerade im tv da schreit
wieder ein Neugeborenes und jammert eine Scheiss Tusse rum, mir
wird langsam auch schon wieder schlecht.
Gruß
fG
--
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann wrote:
> Aber immer hinzugehen und Anwälte als gierige Raffgeier
darzustellen,
> die das RBerG durchgeboxt haben, um ihre Pfründe zu
sichern, bedeutet
> einfach zu ignorieren, daÃź das nicht der Grund für
seine Existenz ist.
> Es geht tatsächlich um "Verbraucherschutz",
Es liegt mir fern, Anwälte pauschal als gierige Raffgeier
darzustellen, aber
interessant finde ich, dass das Rechtsberatungsgesetz
regelmÃ¤Ãźig nicht von
Verbrauchern oder Verbraucherschützern, sondern von
Anwälten bzw.
Anwaltsvereinigungen mit dem Argument des Verbraucherschutzes verteidigt
wird. Anderen Fragen des Verbraucherschutzes stehen Anwälte nach
meinem
Eindruck viel neutraler gegenüber, so dass mir das Engagement
beim RBerG
ganz uneigennützig nicht zu sein scheint.
Soweit das Rechtsberatungsgesetz die Verbraucher schützt,
schützt es sie
jedenfalls primär vor sich selbst: Ihnen wird die
Möglichkeit genommen, zu
entscheiden, welche Qualifikation der Rechtsberater fallweise haben soll.
Insofern stimme ich zu: Das wirkliche
Problem für Verbraucher ist nicht die (potenzielle)
Rechtsberatung durch
Laien, die als solche zu erkennen sind (denn auch ohne RBerG
stünde das
"Gütesiegel" Rechtsanwalt ja nur einem
ausgewählten Personenkreis zu),
sondern eher die Vermeidung der "schwarzen Schafe" unter den
Anwälten.
Und historisch ist der ursprüngliche Grund für
das Rechtsberatungsgesetz
wohl weder primär Verbraucher- noch Standesschutz.
Freundliche GrÃ¼Ãźe,
Tjark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Holger Pollmann wrote:
> Falk Willberg schrieb:
>> Warum gerade bei der Rechtsberatung? Was ist mit EDV-, Steuer-,
>> Energie-, Finanz- oder Unternehmensberatern?
>
> Weil es m.E. nirgends so sehr wie bei der Rechtsberatung wichtig ist,
> daÃź derjenige, der da was erzählt, davon auch
Ahnung hat.
Selbstverständlich ist es wichtig, dass der Berater Ahnung hat
-- aber
wichtiger als in anderen Bereichen? Bei Rechtsfragen kann es um einen Euro
oder um eine Million gehen, eine *inhärent*
grÃ¶Ãźere Bedeutung als bei
anderen Fragen sehe ich nicht (jedenfalls nicht pauschal; eine drohende
Freiheitsstrafe mag eine andere Qualität haben).
> Vor allem, weil man als Laie in diesem Bereich schlechten Rat unheimlich
> schlecht einschätzen kann. (Und für eine
entsprechende Regelung bei
> Steuerberatern könnte ich mich durchaus auch
erwärmen.)
Selbstverständlich kann man als Laie juristischen Rat manchmal
unheimlich
schlecht einschätzen -- aber schlechter als in anderen
Bereichen? Laien
wären als Ã
Neues Rechtsberatungsgesetz
Es ist noch daraufzuverweisen, daß meine Petition vom Bundestag nicht ohne
Grund angenommen wurde. Und noch ein Beispiel, eben nur - ein - Beispiel,
nachzuweisen mit Aktenzeichen: Es wurde ein PKH-Antrag für eine
Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG gestellt. Er hatte Erfolg. Es wurde ein
Anwalt beigeordnet, und der hat die Sache kaputtgemacht. Die Argumentation
aus dem PKH-Antrag hat er nicht übernommen, sondern zehn Seiten Unsinn
geschrieben. Und wohl gemerkt, die Nichtzulassungsbeschwerde hat er
kaputtgemacht. Wie das im eigentlichen Revisionsverfahren weitergegangen
wäre, kann dahinstehen.
Hier geht es nicht ums Schmarotzen, sondern um Beratung und Vertretung, die
Anwälte nicht leisten können.
Wolfgang