Neues Rechtsberatungsgesetz
Heiko Nock schrieb:
> Falk Willberg wrote:
>
>> Ich denke, das ist der Punkt: Ich finde es viel wichtiger, daß
die
>> Werkstatt meine Bremsen richtig montiert, als daß mir ein Anwalt
>> richtigen Rat gibt, wie ich bspw. einen Mietnomaden loswerde.
>> Beim Fehler des Ersten bin ich im Extremfall tot, bei einem Fehler des
>> zweiten nur arm.
>
> "Nur" arm?
Ja. Daraus kann es einen Ausweg geben, aus "tot" nicht.
...
>
> Was du im übrigen unter den Tisch fallen lässt ist der Verlust
der
> Mietwohnung, des Arbeitsplatzes, des Sorgerechts für ein Kind,
> ein Familienhaus, etc.
Klar, kann alles passieren, wenn man rechtlich schlecht beraten wurde.
Vieles davon kann aber auch passieren, wenn ein Vertreter eines nicht
geschützten Berufes einen Fehler macht.
>
>> Im übrigen meine ich, daß angesichts der Gefahren, die
Anwendern in der
>> EDV drohen, ein EDV-Beratungsgesetz dringend erforderlich ist ;-)
>
> Findest du das witzig?
Findest Du nicht, daß der Verbraucher vor schlechten IT-Beratern
geschützt werden muß? Bedenke die möglichen Folgen einer
nachlässig
gestalteten Webseite, der Verseuchung eines PC mit Schadsoftware, die
ohne Wissen des Besitzers SPAM vesendet, geschütztes Material zum
Download anbietet oder als Server für verbotene Inhalte konfiguriert.
Als freier IT-Berater wünsche ich mir ein solches Gesetz natürlich
nicht. Ich geniesse die Freiheit, ein angemessenes Honorar auszuhandeln
oder dem Anwalt von nebenan das WLAN kostenlos sicher einzurichten.
Hätte ich Probleme, meinen Lebensunterhalt damit zu verdienen, würde
ich
das vielleicht anders sehen...
Falk
--
Linux is not a desktop OS for people whose VCRs are still
flashing "12:00". -- Paul Tomblin
Neues Rechtsberatungsgesetz
Neues Rechtsberatungsgesetz
Mark Obrembalski wrote:
> Henning Schlottmann schrieb:
>> Es gibt keine Verordnung der europäischen
Gemeinschaften über den Import
>> von Karamelbonbons, auch keine ähnliche Norm. Diese
Behauptung (und die
>> Statistik) ist frei erfunden und dient lediglich der politischen
>> Propaganda.
>
> Erfunden ist sie wohl, frei ist diese Erfindung aber nicht. Sie
drängt
> sich geradezu auf, angesichts zahlreicher Rechtsnormen, die in Umfang und
> Bedeutung ungefähr auf diesem Niveau sind. Bemerkenswert
etwa die
> "Verordnung zur Festsetzung der im Zeitraum 2001/02
für das in Form von
> Scotch Whisky ausgeführte Getreide anzuwendenden
Koeffizienten".
Vielleicht wäre es nützlich, Abgeordnete zu
verpflichten, jedes
verabschiedete Gesetz einmal laut vorlesen zu müssen. ;-)
Freundliche GrÃ¼Ãźe,
Tjark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Mark Obrembalski wrote:
> Henning Schlottmann schrieb:
> > Es gibt keine Verordnung der europäischen Gemeinschaften
über den Import
> > von Karamelbonbons, auch keine ähnliche Norm. Diese Behauptung
(und die
> > Statistik) ist frei erfunden und dient lediglich der politischen
> > Propaganda.
>
> > http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Verordnung zur Einfuhr von
Karamelbonbons
>
> Auch da steht immerhin, dass es jedenfalls schon einmal Pläne zu
einer
> solchen Verordnung gab. Soooo frei ist die Erfindung also wirklich nicht.
Da steht, dass Bodo H. Hauser behauptet hat, dass es Pläne dieser Art
gegeben hätte. Das ist keine seriöse Quelle.
Ciao Henning
Neues Rechtsberatungsgesetz
Heiko Nock wrote:
> Tjark Weber wrote:
>> Es liegt mir fern, Anwälte pauschal als gierige
Raffgeier darzustellen,
>> aber interessant finde ich, dass das Rechtsberatungsgesetz
regelmÃ¤Ãźig
>> nicht von Verbrauchern oder Verbraucherschützern,
sondern von Anwälten
>> bzw. Anwaltsvereinigungen mit dem Argument des Verbraucherschutzes
>> verteidigt wird.
>
> Was ist daran bemerkenswert? Nicht-Anwälte haben doch kein
Interesse
> daran, Anwälte in dieser Hinsicht zu verteidigen, weil
denen etwas
> verboten wird.
Den Anwälten wird etwas verboten? Ich dachte bislang, das RBerG
verböte
primär Nicht-Anwälten die Rechtsberatung.
> Das ist genau das, was jedem passiert, der die
Rundfunkgebühren
> verteidigt.
Wenn schon ein hinkender Vergleich, dann folgender: Das ist
ähnlich dem, was
den Landesrundfunkanstalten passiert, wenn sie die
Rundfunkgebühren
verteidigen.
>> Anderen Fragen des Verbraucherschutzes stehen Anwälte
nach meinem
>> Eindruck viel neutraler gegenüber, so dass mir das
Engagement beim RBerG
>> ganz uneigennützig nicht zu sein scheint.
>
> Eigennützig wäre es, die Abschaffung des
Rechtsberatungsgesetzes zu
> fordern.
Sofern wir den Anwaltsvereinigungen nicht unterstellen, gegen die Interessen
ihrer Mitglieder zu handeln, stehst du mit dieser Ansicht offenbar allein
auf weiter Flur.
>> Und historisch ist der ursprüngliche Grund
für das Rechtsberatungsgesetz
>> wohl weder primär Verbraucher- noch Standesschutz.
>
> Ein aufgeschlossener Bürger interessiert sich nicht
für den irrelevanten
> historischen Ursprung, sondern für den aktuellen
Schutzzweck.
Der historische Ursprung ist relevant insofern, als dass er die sehr
restriktive Gestaltung des RBerG erklärt.
Freundliche GrÃ¼Ãźe,
Tjark
Neues Rechtsberatungsgesetz
Heiko Nock folterte am 25.08.2006 folgende Tasten:
> Ein aufgeschlossener Bürger interessiert sich nicht für den
irrelevanten
> historischen Ursprung, sondern für den aktuellen Schutzzweck.
Damit gebe ich Dir grundsätzlich recht, was zählt sind die
Gründe in der
Gegenwart (bin ja schließlich auch nicht gegen Autobahnen, nur weil
Hitler
welche wollte).
Allerdings sollte man bei den Überlegungen zum gegenwärtigen Nutzen /
Schutzzweck vielleicht doch mal ein paar Schritte zurück treten und sich
überlegen, ob, wann, wie und mit welchem Inhalt so ein Gesetzt ohne den
historischen Ursprung entstanden wäre.
Marco
--
"Und ich biete Ihnen gerne meinen Rat an, wenn es darum geht Frauen zu
verstehen - wenn ich einen habe, gebe ich Ihnen bescheid."
(Capt. Jean-Luc Picard)
Neues Rechtsberatungsgesetz
>> Und wer schützt die Verbraucher vor schlechten
Rechtsanwälten?
>
> Deren Berufshaftpflichtversicherung.
>
> Gruß
> Bastian
Haha, wieder ein einträglicher Fall für die Anwälte.
Wolfgang
Neues Rechtsberatungsgesetz
"Wolfgang Maron" schrieb
> Haha, wieder ein einträglicher Fall für die Anwälte.
Wieso?
Neues Rechtsberatungsgesetz
Mark Obrembalski wrote:
> Erfunden ist sie wohl, frei ist diese Erfindung aber nicht. Sie
drängt
> sich geradezu auf, angesichts zahlreicher Rechtsnormen, die in Umfang und
> Bedeutung ungefähr auf diesem Niveau sind. Bemerkenswert etwa die
> "Verordnung zur Festsetzung der im Zeitraum 2001/02 für das in
Form von
> Scotch Whisky ausgeführte Getreide anzuwendenden Koeffizienten".
Was ist daran bemerkenswert? Der Name? Der Inhalt? Die Form?
>> Bitte verbreite sie nicht mehr.
>> http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Verordnung zur Einfuhr von
Karamelbonbons
> Auch da steht immerhin, dass es jedenfalls schon einmal Pläne zu
einer
> solchen Verordnung gab. Soooo frei ist die Erfindung also wirklich nicht.
In dieser Newsgroup geht es aber nicht um Erfindungen.
--
"Erstmal: Nicht nur Azubis, auch Menschen können in ein befristetes
Arbeitsverhältnis genommen werden."
-- Thomas Stoll in dsra+s