Leistungspflicht aus Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter hatte zu Lebzeiten eine Unfallversicherung
abgeschlossen, zu deren Leistungen auch ein Auszahlung im Todesfall
vorgesehen war. Nun ist der Fall tatsächlich eingetreten, meine
Schweigermutter ist im Bad gefallen und mit Oberschenkelhalsbruch in das
Krankenhaus eingeliefert worden. Die Operation hat sie nur einen Tag
überlebt und ist verstorben. Bevor ich mich mit dem Kleingedruckten in dem
Vertrag befasse, möchte ich mir einen Rat abholen, warauf ich bei der
Prüfung zu achten habe. Was ist denn typischerweise das Kriterium, aus dem
man ableiten kann, dass der Tod als Unfallfolge eingetreten ist? Reicht es,
dass der Beinbruch nur um eien Tag überlebt worden ist, oder wird die
Versicherung argumentieren, dass der Tod als Folge einer Kreislaufschwäche
nach der Operation eingetreten ist, aber nicht in ursächlichem
Zusammenhang
mit dem Unfall steht?
Gruß Jürgen
Leistungspflicht aus Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
Leistungspflicht aus Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
J
Leistungspflicht aus Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
"Hans-Jürgen Meyer"
> Ich schliesse mich Deiner Meinung zu 100% an. Ich vermute die Versicherung
> wird ein Haar in der Suppe zu finden versuchen...
Ein Haar ist inzwischen gefunden. Eine LV mit zusätzlichem Unfallanteil
hat
Unfallleistung mit Blick auf Klausel abgelehnt, dass bei über 75 Jahren
nur
gezahlt wird, wenn der Unfall bei Fahrt mit öffentlichem Nahverkehrsmittel
geschehen ist. Da der Unfallanteil ein Anhängsel zur Sterbeversicherung
war,
kann ich darüber noch hinwegsehen.
Bei der eigentlichen Unfallversicherung wirds interessanter. Da habe ich mir
vor 2 Jahren schriftlich bestätigen lassen, dass die bei Unfällen in
jedem
Alter zahlt. Ich rechne bei denen mit einer anderen Ausrede, z.B. , dass Tod
als Operationsfolge (schwacher Kreislauf) eingetreten ist.
Gruß Jürgen