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Re: Einschr

napisane przez Henning Schlottmann 2003-06-27 07:37:10

Thomas Kammerer wrote:
>
> ich habe vor kurzem bei einem Ebay H

Re: Einschr

Autor: Rechtsanwalter 2003-06-27 18:28:00


Re: Einschr

napisane przez Holger Pollmann 2003-06-27 18:28:00

"Thomas Kammerer" schrieb:

> Wir behalten uns im Falle einer Rückgabe vor, eine Nutzungsgebühr
> von 1% vom Wert pro Tag der Ware zu erheben.
>
> Wichtig: Laut aktueller Rechtsprechung sind Auktionen vom
> Widerrufsrecht und Rückgaberecht ausgenommen!
>
> Ist dies eigentlich rechtens?

Diese Sachen da oben: nein.

> --

Dein Sig-Trenner ist kaputt - das müssen zwei Minuszeichen und ein
Leerzeichen sein :-) -> (-- )

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
Schade. Sozusagen Kollateralschade." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: Einschr

napisane przez Heiko Nock 2003-06-28 19:22:15

Sven Demenus wrote:

>> Da es sich in den meisten Fällen um rein äußerlich nicht erkennbare
>> Schäden handelt kann also eine Beschädigung durch den Kunden nur schwer
>> bis gar nicht nachgewiesen werden.
> der Nachweis ist garnicht so schwierig wie Du annimmst.

Der Nachweis, daß die Sache kaputt ist, ist wirklich nicht schwierig. Daß
der Mangel aber erst nach Gefahrübergang verursacht wurde, wirst du mit
diesem Gerät schwerlich nachweisen können. Genau das muß der Verkäufer aber
bei einem Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten ab Ablieferung
tun.

> Damit lässt sich ziemlich zweifelsfrei nachweisen das der Prozessor den
> Übertacktungs und/oder Hitzetod gestorben ist, obwohl keine äusserlichen
> Beschädigungen zu erkennen sind.

Kann das Gerät auch sagen, wann der Prozessor gestorben ist? Nein.

--
Ciao, Heiko...