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=?ISO-8859-15?Kontoauszüge und Bankgeheimnis

napisane przez Jan Heinz 2006-09-22 10:40:09

Hallihallo,

Eure Meinung zu folgender Frage würde mich interessieren:

Gesetzt des Fall, ich befände mich in einem Streit mit einer Bank um
eine meinetwegen falsch durchgeführte Buchung.

Diese Buchung selbst ist völlig unstreitig geschehen.

Gegen die Bank läuft ein Ermittlungsverfahren, in dessen Zuge die Bank
nun der Staatsanwaltschaft Kontoauszüge vorlegt, die einen Zeitraum von
über 4 Monaten abdecken. Dies dient lediglich dazu, zwei Buchungen, die
wie gesagt unstreitig sind, zu belegen.

Meine Frage ist folgende:

Darf eine Bank ca. 300 - 400 Buchungen, die mit dem Tatvorwurf nichts zu
tun haben, einer StA bekanntmachen? Liegt hier nicht eine eklatante
Verletzung des Bankgeheimnisses vor?

Wenn ja, interessiert sich die Bankenaufsicht für sowas? Ein
zivilrechtlicher Schadenersatz fällt hier mangels Schaden aus.

Grüße

Jan

=?ISO-8859-15?Kontoauszüge und Bankgeheimnis

Autor: Rechtsanwalter 2006-09-22 14:11:30


=?ISO-8859-15?Kontoauszüge und Bankgeheimnis

napisane przez Georg Beran 2006-09-22 14:11:30

Jan Heinz :

> Gesetzt des Fall, ich befände mich in einem Streit mit einer Bank um
> eine meinetwegen falsch durchgeführte Buchung.
>
> Diese Buchung selbst ist völlig unstreitig geschehen.

Also was jetzt? Streitig oder unstreitig?

> Gegen die Bank läuft ein Ermittlungsverfahren, in dessen Zuge die Bank
> nun der Staatsanwaltschaft Kontoauszüge vorlegt, die einen Zeitraum von
> über 4 Monaten abdecken. Dies dient lediglich dazu, zwei Buchungen, die
> wie gesagt unstreitig sind, zu belegen.

Wozu sollen unstreitige Buchungen belegt werden?

Deine Schilderung ist nicht sehr klar.

Georg

=?ISO-8859-15?Kontoauszüge und Bankgeheimnis

napisane przez "Jan Heinz" 2006-09-22 05:56:42

Georg Beran schrieb:

> Jan Heinz :
>
> > Gesetzt des Fall, ich bef

=?ISO-8859-15?Kontoauszüge und Bankgeheimnis

napisane przez Thomas Hochstein 2006-09-22 18:09:33

Jan Heinz schrieb:

> Darf eine Bank ca. 300 - 400 Buchungen, die mit dem Tatvorwurf nichts zu
> tun haben, einer StA bekanntmachen? Liegt hier nicht eine eklatante
> Verletzung des Bankgeheimnisses vor?

Welches Bankgeheimnisses?

=?ISO-8859-15?Kontoauszüge und Bankgeheimnis

napisane przez Georg Beran 2006-09-22 19:50:06

"Jan Heinz" :

> Die Buchung als solche ist unstreitig vorgenommen. Es geht nur darum,
> ob die Bank dies durfte.
>
> >
> > > Gegen die Bank läuft ein Ermittlungsverfahren, in dessen Zuge die Bank
> > > nun der Staatsanwaltschaft Kontoauszüge vorlegt, die einen Zeitraum von
> > > über 4 Monaten abdecken. Dies dient lediglich dazu, zwei Buchungen, die
> > > wie gesagt unstreitig sind, zu belegen.
> >
> > Wozu sollen unstreitige Buchungen belegt werden?
> >
>
> Genau das ist der Punkt. Hier wollte die Bank zwei Buchungen belegen,
> die von keinem bestritten wurden, weil sie von Anfang an bereits mit
> entsprechenden Kontoauszügen des Kontoinhabers belegt waren.
>
> Die Bank hat aber für zwei Buchungen, die am gleichen Tag
> stattgefunden haben, Kontoauszüge von mehreren Monaten vorgelegt. Hier
> wurden mithin Dutzende Buchungen bekannt gemacht, die Dritte nichts
> angehen, und die in diesem Verfahren auch überhaupt keine Rolle
> spielen.

Hallo,

Jetzt verstehe ich das Problem besser.

Du streitest also mit deiner Bank, weil sie zu deinen Lasten
Überweisungen getätigt hat, ohne von dir beauftragt zu sein.

[Du schreibst zwar allgemein: jemand streitet, aber ich gehe davon
aus, dass das nur mit der deutschen Rechtslage zusammenhängt, die
konkrete juristische Beratung duch Nichtanwälte verbietet. Was mir als
Österreicher wurscht ist. Was allerdings auch heisst, dass dir meine
Bemerkungen juristisch wenig nützen werden.]

Ich vermute weiter: Der einfache Weg, nämlich Rückbuchung der Beträge,
ist nicht mehr möglich. Offenbar sträuben sich die Empfänger.

Offenbar hast du die Bank auch wegen irgendetwas angezeigt, denn sonst
käme die Staatsanwaltschaft nicht ins Spiel. Und jetzt legt die Bank
weitere Kontobewegungen als Beweis vor. Du meinst aber, dass die a)
nichts damit zu tun haben, und b) sie es nicht vorlegen hätten dürfen,
wg. Bankgeheimnis.

Ich schätze, wenn du dich deswegen beschwerst, wird dir die Bank
sagen, die Buchungen hätten 1. sehr wohl mit der Sachlage zu tun, 2.
wäre es immer noch ihre Sache, welche Beweismittel sie vorlegten, und
3. sei das Bankgeheimnis nicht verletzt worden, weil die
Staatsanwaltschaft zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sei. [Es
erhebt sich donnerndes Gelächter hörbar von Wien bis St. Pölten]

Zum Thema Amtsverschwiegenheit: rein pragmatisch meine ich, dass die
Buchungen dem Staatsanwalt schlichtweg egal sind, und er schon deshalb
nicht ausplaudern wird. Ich kann mir gut nicht vorstellen, dass er
abends etwas Weltbewegendes erzählt wie: "Stell dir vor, Renate, da
habe ich heute einen Fall gehabt, wo einer sage und schreibe 58 Euro
an die Telekom überwiesen hat!"

Zurr rechtlichen Frage: durften die das? - keine Ahnung.

Tschau, Georg