Wikipedia-Personenartikel
Hallo!
Die im Thread
"Einstweilige Verfügung gegen ISP wegen Speicherung von
Verbindungsdaten"
genannte Wikipedia-Seite
(<http://de.wikipedia.org/wiki/Holger Voss>),
möchte ich zum Anlaß der folgenden Frage nehmen.
Gibt es gegen solche Wikipedia-Personenseiten eigentlich eine
rechtliche Handhabe seitens der Person, die dort beschrieben wird?
Hier sehe ich zumindest zwei Dinge, die für eine dort genannte
Person problematisch sein könnten:
1. Die Person könnte falsch beschrieben worden sein und hat keinen
nennenswerten Einfluß auf den Inhalt des Artikels, da dieser im
Normalfall von jedermann editierbar ist.
2. Die Person möchte grundsätzlich nicht in der Wikipedia erscheinen.
3. Die Person möchte nicht mit einem bestimmten Fall in Verbindung
gebracht werden.
Ab welchem Grad der "Prominenz" bzw. des öffentlichen Interesses
muß man einen solchen Artikel hinnehmen?
Christian
Wikipedia-Personenartikel
Wikipedia-Personenartikel
Christian Janoff schrieb:
> Ab welchem Grad der "Prominenz" bzw. des öffentlichen
Interesses
> muß man einen solchen Artikel hinnehmen?
Person/-önlichkeit der Zeitgeschichte, nehme ich an. Dürfte im
wesentlichen dem Presserecht entsprechen.
Gruß, ULF
Wikipedia-Personenartikel
Am Fri, 22 Sep 2006 14:54:12 +0200 schrieb Ulf Kutzner:
> Person/-önlichkeit der Zeitgeschichte, nehme ich an. Dürfte im
> wesentlichen dem Presserecht entsprechen.
Sehe ich auch so. Siehe Fall Tron / Boris Floricic
Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ -
OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine
Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
Wikipedia-Personenartikel
Carsten Krueger folterte am 22.09.2006 folgende Tasten:
>> Person/-önlichkeit der Zeitgeschichte, nehme ich an. Dürfte
im
>> wesentlichen dem Presserecht entsprechen.
>
> Sehe ich auch so. Siehe Fall Tron / Boris Floricic
Das Problem bei Wikipedia ist nur eben, daß man den Seiten mit dem
deutschen Presserecht (Gegendarstellung, löschen bestimmter Angaben, etc.)
im Zweifelsfall nicht viel beikommen kann. Nicht, daß sich ein deutsches
Gericht da nicht zuständig sehen würde, wenn das in den USA aber
niemenden
interessiert siehts mit der Vollstreckbarkeit nur schwer aus.
Marco
--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
.. zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.
Wikipedia-Personenartikel
Am Fri, 22 Sep 2006 16:20:17 +0200 schrieb Marco Sondermann:
> Das Problem bei Wikipedia ist nur eben, daß man den Seiten mit dem
> deutschen Presserecht (Gegendarstellung, löschen bestimmter Angaben,
etc.)
> im Zweifelsfall nicht viel beikommen kann.
?
> Nicht, daß sich ein deutsches
> Gericht da nicht zuständig sehen würde, wenn das in den USA aber
niemenden
> interessiert siehts mit der Vollstreckbarkeit nur schwer aus.
Lies mal bitte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tron
(Hacker)#Namenskontroversen
Gruß carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ -
OE im Usenet
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cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
Wikipedia-Personenartikel
Marco Sondermann schrieb:
> Nicht, daß sich ein deutsches
> Gericht da nicht zuständig sehen würde, wenn das in den USA aber
niemenden
> interessiert siehts mit der Vollstreckbarkeit nur schwer aus.
Es reicht doch, einen beliebigen Administrator in D zu verklagen. Der
ist von dem Anbieter mit besonderen Rechten ausgestattet worden, wird
also für diesen tätig und ist Mitstörer, und ist rechtlich und
tatsächlich in der Lage, die Forderung umzusetzen, und sei es durch
eine Sperrung des Artikels. Der Versuch, sich auf ein organisiertes
System der Nichtverantwortlichkeit zurückzuziehen, wird kaum auf Dauer
von Erfolg gekrönt sein.
-thh
Wikipedia-Personenartikel
Carsten Krueger folterte am 22.09.2006 folgende Tasten:
>> Das Problem bei Wikipedia ist nur eben, daß man den Seiten mit
dem
>> deutschen Presserecht (Gegendarstellung, löschen bestimmter
Angaben, etc.)
>> im Zweifelsfall nicht viel beikommen kann.
>
> ?
Steht doch unten näher ausgeführt: Solange sich die Serverbetreiber
nicht
an ein deutsches Urteil halten brauchen, kann in Wikipedia was stehen, was
nach deutschem Recht da eigentlich nicht stehen dürfte. Auch in der
deutschen Version.
>> Nicht, daß sich ein deutsches
>> Gericht da nicht zuständig sehen würde, wenn das in den USA
aber niemenden
>> interessiert siehts mit der Vollstreckbarkeit nur schwer aus.
>
> Lies mal bitte:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Tron
(Hacker)#Namenskontroversen
Sach ich doch. Zitat: "Diese einstweilige Verfügung hatte keine
konkreten
Auswirkungen.". Die einzige praktische Konsequenz war, daß die
deutschsprachige Wikipedia nur über de.wikipedia.org, aber nicht mehr
unter
wikipedia.de erreichbar war.
Marco
--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
.. zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.
Wikipedia-Personenartikel
Thomas Hochstein folterte am 22.09.2006 folgende Tasten:
>> Nicht, daß sich ein deutsches
>> Gericht da nicht zuständig sehen würde, wenn das in den USA
aber niemenden
>> interessiert siehts mit der Vollstreckbarkeit nur schwer aus.
>
> Es reicht doch, einen beliebigen Administrator in D zu verklagen. Der
> ist von dem Anbieter mit besonderen Rechten ausgestattet worden, wird
> also für diesen tätig und ist Mitstörer, und ist rechtlich
und
> tatsächlich in der Lage, die Forderung umzusetzen, und sei es durch
> eine Sperrung des Artikels.
Hm, interessanter Ansatz. Wie sieht das mit den Admins aus, sind die
(Real)-Namentlich bekannt? Und eine Frage, die mir ganz allgemein dabei
aufkommt: Könnte im Zweifelsfall ein Angestellter eines Unternehmens in D
auf so etwas verklagt werden, wenn sein AG die nötigen Schritte nicht
verursacht. Wenn nein, wie wäre dann der Admin bei Wikipedia einzustufen?
Mal davon abgesehen halte ich den Ausgang eines solchen Verfahrens für
ziemlich offen, jemanden, der an einer Seite etwas aushilft, gleich als
mitstörer anzusehen. Mal abgesehen davon würde er dann relativ
schnell wohl
gesperrt werden.
> Der Versuch, sich auf ein organisiertes
> System der Nichtverantwortlichkeit zurückzuziehen, wird kaum auf
Dauer
> von Erfolg gekrönt sein.
Prinzipiell sehe ich das anders, wenn keiner Verantwortlich ist kann man
auch keinen Belangen. Allerdings ist ja jemand verantwortlich (die
Wikimedia Foundation). Nur scheinen es US-Gerichte mit dem
Vollstreckugnsabkommen nicht so genau zu nehmen.
Marco
--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.