Fotografieren und Finanzamt
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Fotografieren und Finanzamt
Fotografieren und Finanzamt
M.Zell@planet-interkom.de schrieb:
> 1. Lässt sich dies als "Nebentätigkeit" (neben meinem
Hauptberuf als
> Angestellter) durchführen und gibts hierfür Freigrenzen, bis zu
> denen das Finanzamt nicht beteiligt werden muss?
> Gruß,
> Markus.
Moin,
es gibt also drei Berufe: Arbeiter, Angestellte und Beamte.
Gruß Hans
Fotografieren und Finanzamt
Am 24 Sep 2006 13:41:31 -0700 schrieb M.Zell@planet-interkom.de:
> 1. Lässt sich dies als "Nebentätigkeit" (neben meinem
Hauptberuf als
> Angestellter) durchführen und gibts hierfür Freigrenzen, bis zu
> denen das Finanzamt nicht beteiligt werden muss?
Du könntest das ganze als Gewerbe anmelden. "Freigrenze"
wäre hier der
erzielte Gewinn (nicht der Umsatz!), d.H. wenn Du 900 EUR Ausgaben hats und
1000 EUR Einnahmen, dann mußt Du die 100 EUR versteuern (die werden dann
Deinem Einkommen zugeschlagen).
> 2. Ich habe in diesem Jahr einiges an Fotoartikeln angeschafft. Gibt es
> die Möglichkeit, das Finanzamt hieran im Rahmen der
Nebentätigkeit zu
> beteiligen?
Ja, s.o. - wenn Du ein Gewerbe anmeldest, kannst Du selbstverständlich die
Kosten für Fotoartikel steuerlich absetzen - nur mußt Du zumindest
mittelfristig Gewinn erwirtschaften, sonst sagt das Finanzamt irgendwann,
daß es nur "Liebhaberei" ist, und Du mußt die gesparten
Steuern voll
zurückzahlen. Also zwei, drei Jahre moderate Verluste machen und dann so
langsam Gewinne einfahren ist okay (eine genau Grenze gibt es da nicht,
wann man wie viel gewinn machen kann).
> Falls ja, beschränkt sich dies auf die Umsätze aus der
> Nebentätigkeit oder reduziert dies auch die Steuerlast aus dem
> Hauptberuf?
Das kann auch die Steuerlast des Hauptberufes vermindern oder erhöhen, je
nachdem, ob Verlust oder Gewinn gemacht wird.
Du mußt dann halt nur für das Gewerbe eine vereinfachte Gewinn- und
Verlustrechnung machen. Zumindest für das erste Jahr empfehle ich Dir
daher
dringend, Dir einen Steuerberater zu nehmen - wenn man sowas noch nie
gemacht hat, ist das nicht ganz trivial. Den kannst Du dann auch zum Thema
"Abschreibung" befragen, was teurere Fotoartikel angeht, die
über mehere
Jahre abgeschrieben werden.
Achja, und dann mußt Du noch beim Thema "Foto" schwer
aufpassen, daß Du
keinen Ärger mit den Berufsverbänden bekommst, denn IIRC ist Fotograf
nach
wie vor ein Meisterberuf. Es gibt da wohl gewisse Möglichkeiten, das zu
umgehen (d.H. Du darfst dann nur bestimmt Arbeiten anbieten), aber das
fragst Du evtl. besser in einer Foto-Newsgroup, da kenne ich mich im Detail
nicht so mit aus.
Grüße,
Frank
Fotografieren und Finanzamt
Frank Hucklenbroich schrieb:
> Achja, und dann mußt Du noch beim Thema "Foto" schwer
> aufpassen, daß Du keinen Ärger mit den Berufsverbänden
> bekommst, denn IIRC ist Fotograf nach wie vor ein
> Meisterberuf. Es gibt da wohl gewisse Möglichkeiten, das zu
> umgehen (d.H. Du darfst dann nur bestimmt Arbeiten anbieten),
> aber das fragst Du evtl. besser in einer Foto-Newsgroup, da
> kenne ich mich im Detail nicht so mit aus.
Fotograf ist seit 1.1.2004 zulassungsfrei.
Vgl. HWO, Anl. B Abschnitt 1.
Grüße
Matthias
Fotografieren und Finanzamt
"Frank Hucklenbroich" schrieb ...
> Am 24 Sep 2006 13:41:31 -0700 schrieb M.Zell@planet-interkom.de:
>
> > 1. Lässt sich dies als "Nebentätigkeit" ...
durchführen
> >
ja
> > und gibts hierfür Freigrenzen, bis zu
> > denen das Finanzamt nicht beteiligt werden muss?
>
ja, §46 Abs. 3+5 EStG (410 EUR+Zuschlag)
> Du könntest das ganze als Gewerbe anmelden.
>
Oder man betrachtet es als freiberufliche Tätigkeit [EStG § 18 (1)
...Zu der
freiberuflichen
Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte ...
künstlerische ... Tätigkeit
...]. Keine Gewerbeanmeldung, keine IHK-Mitgliedschaft.
> "Freigrenze" wäre hier der erzielte Gewinn (nicht der
Umsatz!),
> d.H. wenn Du 900 EUR Ausgaben hats und
> 1000 EUR Einnahmen, dann mußt Du die 100 EUR versteuern
> (die werden dann Deinem Einkommen zugeschlagen).
>
100 EUR fallen unter den Betrag nach §46 Abs. 3+5 EStG
> > 2. Ich habe in diesem Jahr einiges an Fotoartikeln angeschafft. Gibt
es
> > die Möglichkeit, das Finanzamt hieran im Rahmen der
Nebentätigkeit zu
> > beteiligen?
>
> Ja, s.o. - wenn Du ein Gewerbe anmeldest,
>
oder freiberuflich tätig bist ...
>
> kannst Du selbstverständlich die
> Kosten für Fotoartikel steuerlich absetzen ...
>
> > Falls ja, beschränkt sich dies auf die Umsätze aus der
> > Nebentätigkeit oder reduziert dies auch die Steuerlast
> > aus dem Hauptberuf?
>
Ein Verlust aus selbständiger Tätigkeit wird mit den Einkünften
aus
nichtselbständiger Arbeit verrechnet (zumindest in diesem Fall).
Verbleiben
immer noch Verluste, werden sie in die Vergangenheit oder Zukunft
übertragen.
> Du mußt dann halt nur ... eine vereinfachte Gewinn- und
> Verlustrechnung machen.
>
Anlage EÜR, bei Betriebseinnahmen bis 17500 EUR auch formlos möglich.
> Zumindest für das erste Jahr empfehle ich Dir daher
> dringend, Dir einen Steuerberater zu nehmen - ...
>
Zumindestens solltest man mit dem Finanzamt sprechen. Die haben meistens ein
Beratungsangebot für Existenzgründer.
Man sollte auch an die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG denken!
Gruß
Uli
Fotografieren und Finanzamt
Am Mon, 25 Sep 2006 14:14:11 +0200 schrieb Ulrich Mietke:
> Man sollte auch an die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG denken!
Gerade wenn er viel teures Foto-Equipment kauft würde ich genau das nicht
tun - da kann er nämlich so richtig bares Geld sparen.
Okay, der buchhalterische Aufwand ist etwas größer, aber im Prinzip
läßt
sich das durch eine einfache Excel-Tabelle in den Griff bekommen.
Ich habe das vor ein paar Jahren mal mit einem Hobby-Projekt (Band) so
gemacht, da hat sich die MwSt-Sache doch ziemlich gelohnt - ob man für
eine
PA 10.000 EUR zahlt oder 11.600 EUR ist schon ein Unterschied
(Einnahmenseitig kam damals noch hinzu, daß wir für unsere Auftritte
nur 7%
Ust in Rechnung stellen mußten, so daß es trotz Gewinn oftmals noch
MwSt
zurück gab).
Nachteil ist halt, daß er seinen Kunden eben auch MwSt in Rechnung
stellen
muß, also de fakto 16% teurer wird. Ob "sein" Markt das hergibt
muß er
selbst beurteilen (wenn seine Kunden überwiegend auch gewerblich sind und
MwSt ziehen können dann ist denen die MwSt herzlich egal, sind es
Privatleute, könnte das eine Rolle spielen).
Grüße,
Frank
Fotografieren und Finanzamt
"Frank Hucklenbroich" schrieb ...
> Am Mon, 25 Sep 2006 14:14:11 +0200 schrieb Ulrich Mietke:
>
> > Man sollte auch an die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG
denken!
>
> Gerade wenn er viel teures Foto-Equipment kauft würde ich genau das
nicht
> tun - da kann er nämlich so richtig bares Geld sparen.
>
Deswegen soll er ja dran denken. Ob die Befreiung in Anspruch genommen wird
ist eine andere Frage.
> Nachteil ist halt, daß er seinen Kunden eben auch MwSt in Rechnung
stellen
> muß, also de fakto 16% teurer wird.
>
Je höher der Anteil der USt-pflichtigen Fremdleistungen ist, desdo
geringer
ist der Unterschied.
> ...seine Kunden ... sind es Privatleute, könnte das eine Rolle
spielen.
>
Bei Eltern von Ballettschülern tendiere ich stark zu privat veranlassten
Kosten.
In dieser Konstellation würde die freiwillige Umsatzsteuerpflicht keine
Vorteile bringen. Im Zweifel sollte der OP einen Steuerberater fragen.
Gruß
Uli