War die Verpflichtung minderjähriger Männer zum Töte n/Sich-Töten-Lassen rechtens?
Die sogenannte "allgemeine" Wehrpflicht nur für Männer wurde
ja schon 1956 eingeführt
und erst 1968 im Grundgesetz verankert.
Als Volljährigkeitsalter für Männer (als auch für Frauen)
galt ja bis 1975
das 21. Lebensjahr. Erst dann wurde es auf 18 Jahre herabgesetzt.
Gab es Klagen minderjähriger Wehrpflichtiger oder deren Eltern (bzw.
anderer gesetzlicher
Vertreter) gegen die Wehrpflichtigkeit, die mit der Minderjährigkeit der
Wehrpflichtigen
begründet wurden? Wie genau wurden diese Klagen begründet?
Gab es welche, die erfolgreich waren? Hatte sich das BVG mit solchen Klagen
befaßt?
Ansatzpunkt der Eltern wäre ja z.B. gewesen, dass sie das Erziehungsrecht
und -pflicht
über ihren männlichen Nachwuchs haben und diesem/dieser nicht
nachkommen können, wenn
Ihnen dieses/diese entzogen wird, da sie keine Einflußmöglichkeit
auf einen kasernierten
Grundwehrdienstleistenden haben. Oder darin, dass die Tötungsverpflichtung
ihres männlichen
Nachwuchses nicht mit ihren Erziehungszielen vereinbar ist oder darin, dass sie
ihren Rechten/Pflichten
gegenüber ihrem Sohn nicht mehr nachkommen können, sollte dieser
aufgrund der Folgen der
Wehrpflichtigkeit versterben.
Die Möglichkeit, Wehrersatzdienst zu leisten, gab es ja offenbar auch
schon
vor 1983 (Kriegsdienstverweigerungsgesetz, Erfüllung der Wehrpflicht durch
Zivildienst).
Gab es eine Möglichkeit der Erziehungsberechtigten, sollten Sie davon
Kenntnis erlangt haben,
dass Ihre männlicher Nachwuchs einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
gestellt hat,
dagegen Einspruch zu erheben, da sie es nicht für glaubwürdig
hielten, dass der zu Erziehende tatsächlich
glaubhafte Gewissensgründe hat? (Nach der Anerkennung ja wohl nicht mehr,
da der entsprechende
Bescheid unanfechtbar ist, oder war das damals anders?)
Wie verhält es sich mit der Position der Erziehungsberechtigten
heutzutage, wenn der noch minderjährige zu Erziehende
einen KDV-Antrag gestellt hat?
Kann es sein, dass ein Hauptgrund für die Herabsetzung der
Volljährigkeit für Männer auf 18 Jahre nicht war,
dass man Männer schon in einem früheren Alter für
"reif" hielt, sondern dass es damals große rechtliche Bedenken
gab,
Minderjährige zum Töten zu verpflichten, man die Wehrpflichtigkeit ab
18 aber erhalten wollte?
Wenn es so war, warum wurde auch die Volljährigkeit von Frauen auf 18
Jahre herabgesetzt
(denn diese traf/trifft diese Verpflichtung ja nicht)?
War die Verpflichtung minderjähriger Männer zum Töte n/Sich-Töten-Lassen rechtens?
War die Verpflichtung minderjähriger Männer zum Töte n/Sich-Töten-Lassen rechtens?
Bernd Meier schrieb:
> Die sogenannte "allgemeine" Wehrpflicht nur für Männer
wurde ja schon
> 1956 eingeführt
> und erst 1968 im Grundgesetz verankert.
> Als Volljährigkeitsalter für Männer (als auch für
Frauen) galt ja bis 1975
> das 21. Lebensjahr. Erst dann wurde es auf 18 Jahre herabgesetzt.
Die Begründung lag ja seinerzeit in der Bedrohung durch den Kommunismus!
Bei Fulda würden sie durchbrechen! (Fulda Gap)
Deshalb stellte der Bund ja Streitkräfte (auf milden Druck der
Amerikaner)zur LANDESverteidigung auf (Art.87a GG) und dazu sollte jeder
mit herangezogen werden können (Wehrpflicht).
Seit den 90ern änderte sich die Lage.
Nun ging von Deutschland nur noch "FRIEDEN" aus!Da haben die
Friedensfreunde den Artikel modifiziert und nun stellt der Bund
Streikräfte zur VERTEIDIGUNG auf!
Die gilt aber Weltweit.... wie der dumme Struck schon faselte:
"Deutschland wird schon am Hindukusch verteidigt"!
Solche irren Arschlöcher treiben deutsche Soldaten in Abenteuer auf der
ganzen Welt!
Dafür MUSS die Wehrpflicht angeblich erhalten werden!
Was für eine bescheuerte Clique haben wir eigentlich an der Regierung?
fragt
der
uninformierte
Rolf
----
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Bundeswehr/afghanistan-einsatz-paech.html
Art.GG
87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre
zahlenmäßige
Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem
Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur
eingesetzt
werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle
die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der
Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres
Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den
Streitkräften
im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte
auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen
werden; die
Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die
freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes
kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs.
2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht
ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des
Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der
Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter
Aufständischer
einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der
Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
War die Verpflichtung minderjähriger Männer zum Töte n/Sich-Töten-Lassen rechtens?
Nachtrag!
Rolf Decker schrieb:
> Art.GG
87a
>
> (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre
zahlenmäßige
> Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus
dem
> Haushaltsplan ergeben.
>
> (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur
eingesetzt
> werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
BVG Urteil zum "Jugoslavien-Krieg:
a) Das Grundgesetz ermächtigt den Bund, Streitkräfte zur Verteidigung
aufzustellen und sich Systemen kollektiver Selbstverteidigung und
gegenseitiger kollektiver Sicherheit anzuschließen. Darin ist auch die
Befugnis eingeschlossen, sich mit eigenen Streitkräften an Einsätzen
zu
beteiligen, die im Rahmen solcher Systeme vorgesehen sind und nach ihren
Regeln stattfinden. Allerdings bedarf der Einsatz bewaffneter
Streitkräfte grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung
des
Bundestages (BVerfGE 90, 286 <381 ff.>). Diese Zustimmung hat der
Bundestag erteilt.
---------------------------------------------------------------------
Alles klar!
Jede Zeit hat ihr "Ermächtigungs-Gesetz!
meint
Rolf
War die Verpflichtung minderjähriger Männer zum Töte n/Sich-Töten-Lassen rechtens?
kleiner Seitenhieb am Rande:
Rolf Decker schrubselte:
>Die gilt aber Weltweit.... wie der dumme Struck schon faselte:
>"Deutschland wird schon am Hindukusch verteidigt"!
ich sehe da eher Sarkasmus als Absicht drin. Wer den "dummen" Struck
mal genauer betrachtet, merkt dass der ganz andere Ansichten hat...
>Was für eine bescheuerte Clique haben wir eigentlich an der Regierung?
1. Diese Clique hat die Merheit der Deutschen gewählt
2. Wusste jeder, dass die heutige Bundeskanzlerin und ihr Spezi aus
Bayern schon vor 4 Jahren lustig in den Krieg ziehen wollten.
Damals wurde es noch durch Wahlen verhindert, heute hindert die
niemand mehr an ihren Abenteuer-Spielchen...und viele spenden Applaus.
gehört zwar nicht in diese Diskusion, ist aber bei so viel
Hirnlosigkeit angebracht mal gesagt zu werden.
>(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die
>freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes
>kann die Bundesregierung...
ein schöner Gummiparagraph, den kann man dehnen.
Ulfi
--
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War die Verpflichtung minderjähriger Männer zum Töte n/Sich-Töten-Lassen rechtens?
> Als Volljährigkeitsalter für Männer (als auch für
Frauen) galt ja bis 1975
> das 21. Lebensjahr. Erst dann wurde es auf 18 Jahre herabgesetzt.
Habe gerade folgendes gefunden:
Frühjahr 1965 - Das Einberufungsalter wird durch Änderung des
Wehrpflichtgesetzes auf 18 Jahre herabgesetzt.
(http://www.dfg-vk.de/4 3/99 4 f.htm)
War das unterste Einberufungsalter vorher 21 (ungeachtet dessen, dass die
Wehrpflicht da auch schon mit 18 begann)?
War die Verpflichtung minderjähriger Männer zum Töte n/Sich-Töten-Lassen rechtens?
>Deshalb stellte der Bund ja Streitkräfte (auf milden Druck der
Amerikaner)zur LANDESverteidigung auf (Art.87a GG) und dazu
>sollte jeder
(Ergänzung: Mann)
>mit herangezogen werden können (Wehrpflicht).
>Seit den 90ern änderte sich die Lage.
>Nun ging von Deutschland nur noch "FRIEDEN" aus!Da haben die
Friedensfreunde den Artikel modifiziert und nun stellt der Bund
>Streikräfte zur VERTEIDIGUNG auf!
Interessant, war mir neu.