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=?ISO-8859-15?Gewährleistung/Sachmangelhaftung

napisane przez Dominik Pusch 2006-10-22 17:54:52

Hallo,

meine Freundin hat vor 4 Monate in der Filiale eines großen
Multimediamarktes einen DVD-Brenner gekauft. Dieser ist nun defekt
(erkennt keine CDs/DVDs mehr).

Nun, wie ist nun am besten mit der Reklamation umzugehen? Sie kann
m.W. vorrangig Nacherfüllung verlangen und zwischen Neulieferung und
Nachbesserung wählen laut BGB. Dazu einige Fragen:

Sie hat wohl vor Neulieferung zu verlangen. Wenn die Filiale das
gleiche Gerät noch hat: Muss sie dann direkt ein neues Ersatzgerät
rausgeben? Vermutlich wird die Filiale (wie die Erfahrung zeigt) erst
zur Überprüfung einschicken wollen. Dies muss ich ihr wohl gewähren?
Wenn ja, was ist dann eine angemessene Frist? Zwei Wochen oder gar
weniger? Von sich aus verlangen die meist 4-6 Wochen. Damit bin ich
auf keinen Fall einverstanden.

Wie setzt man die Frist? Muss das schriftlich erfolgen und der
Service-Mitarbeiter mir das unterschreiben oder reicht mündlich. Wenn
er eine (angemessene) zwei Wochen Frist verweigern sollte: Kann ich
dann direkt vom Kaufvertrag zurücktreten, weil die Nacherfüllung
verweigert wird?

Wie sieht es mit der Verpackung aus. Die Originalverpackung ist nicht
vorhanden. Das ist m.W. auch egal. Aber was ist mit dem Zubehör
(Kabel/Treiber, etc). Muss man das zwingend miteinreichen (dieses ist
ja nicht defekt), wenn man Neulieferung verlangt? Es würde ja
reichen, wenn ein neues Gerät OHNE dieses Zubehör rausgeben wird.
Wie verhält man sich, wenn der Servicemitarbeiter die Nacherfüllung
gänzlich verweigert, weil das Zubehör (oder gar die OVP) nicht
mitgeliefert wird? Reicht das auch als Grund für einen Rücktritt vom
Kaufvertrag und wenn ja, wie setzt man das in der Praxis durch? Sich
die Weigerung, da Zubehör nicht komplett, schriftlich geben lassen?
Was ist, wenn sich der Mitarbeiter weigert dies schriftlich zu
bestätigen? Also mir geht es um den praxisbezug:
Setze ich ein handgeschriebenes Schreiben auf wie: Herr xyz aus der
Serviceabteilung von Firmenname verweigert Nacherfüllung mit der
Begründung, da das Zubehör/OVP nicht miteingereicht. Wenn er sich
weigert dies zu unterschreiben, was bleiben mir als Verbraucher dann
noch für Möglichkeiten?
Wieder zum Anwalt rennen? Es kann doch nicht sein, dass so praxisferne
Gesetze gemacht werden?


TIA,
Dominik

=?ISO-8859-15?Gewährleistung/Sachmangelhaftung

Autor: Rechtsanwalter 2006-10-22 13:17:47


=?ISO-8859-15?Gewährleistung/Sachmangelhaftung

napisane przez bernd-meyer-s@web.de 2006-10-22 13:17:47

Auf solche Korinthenkacker wartet jeder Verk

=?ISO-8859-15?Gewährleistung/Sachmangelhaftung

napisane przez Ralf Kusmierz 2006-10-23 00:30:48

X-No-Archive: Yes

Auf solche dummen Quatschköppe braucht man im Usenet nicht lange zu
warten ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus

=?ISO-8859-15?Gewährleistung/Sachmangelhaftung

napisane przez "Stefan Engler" 2006-10-22 16:09:01

> Auf solche Korinthenkacker wartet jeder Verk