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Re: Internetfaehiger Computer - abstoepseln?

napisane przez Heiner Hass 2006-10-27 21:43:00

Tom Berger schrieb:

>Naja, dann ist die Settop-Box tatsächlich ein Empfänger, der für sich
>genommen gebührenpflichtig ist. Die Antwort der LRA ist deshalb dennoch
>nicht falsch - sie sieht die Einheit aus Settop-Box und herkömmlichem
>Fernseher als eine Einheit, die insgesamt als Fernsehempfänger anzumelden
>ist. Nach Umstellung von analogem terrestrischem Funk auf digitalen Funk
>die dann für den Empfang nötige Box als zusätzliches gebührenpflichtiges
>Empfangsgerät einzustufen, hätte wohl doch sehr viel böses Blut verursacht.

es geht doch nicht um böses Blut, sondern um Recht und Gesetz. Die hier
unterstellte Logik, daß durch Herstellen oder Trennen einer
Scart-Verbindung zwischen Settop-Box und Fernseher die Gebührenpflicht
entweder hin- und herspringt, sich verdoppelt, halbiert oder ganz
wegfällt, kann doch nicht Basis für eine Gebührenerhebung sein.

>Du solltest die Aussage der LRA also nicht so interpretieren, dass der
>Empfang via Settop-Box und empfängerlosem Monitor gebührenfrei sei ...

das will ich gar nicht unbedingt, obwohl diese Interpretation ziemlich
naheliegt. *Ohne* eine Verbindung zwischen den beiden Geräten
(ausgestecktes Scartkabel) gehe ich aber von dem Vorhandensein zweier
*nicht* gebührenpflichtiger Geräte aus. Das Scartkabel wird ja wohl
nicht zum Empfänger mutieren. ;-). Oder muß ich in diesem Fall das
Scart-Kabel gut verpackt und verschnürt im Keller unterbringen?

Gruß Heiner

Re: Internetfaehiger Computer - abstoepseln?

Autor: Rechtsanwalter 2006-10-27 22:00:59


Re: Internetfaehiger Computer - abstoepseln?

napisane przez Tom Berger 2006-10-27 22:00:59

Am Fri, 27 Oct 2006 21:43:00 +0200 schrieb Heiner Hass:

> es geht doch nicht um böses Blut, sondern um Recht und Gesetz. Die hier
> unterstellte Logik, daß durch Herstellen oder Trennen einer
> Scart-Verbindung zwischen Settop-Box und Fernseher die Gebührenpflicht
> entweder hin- und herspringt, sich verdoppelt, halbiert oder ganz
> wegfällt, kann doch nicht Basis für eine Gebührenerhebung sein.

Stimmt - das ist dann neben dem Internet-PC ein weiteres Beispiel dafür,
dass das Gebührenmodell sich überlebt hat.

>>Du solltest die Aussage der LRA also nicht so interpretieren, dass der
>>Empfang via Settop-Box und empfängerlosem Monitor gebührenfrei sei ...
>
> das will ich gar nicht unbedingt, obwohl diese Interpretation ziemlich
> naheliegt.

Nein. In dem Fall würde selbst dann, wenn die Box definitiv kein
gebührenpflichtiges Empfangsgerät ist, der Monitor als eigenständige
"Sehstelle" gebührenpflichtig sein.

Tom Berger

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