Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Hallo,
irgendwie bin ich im Monopoly des Lebens gerade auf ein Bonusfeld in der
Art "Bankirrtum zu ihren Gunsten" gekommen. :-)
Ich habe mir 2 neue Marken-Winterreifen online bestellt. Die waren
richtig günstig, je nur 92 EUR - bei ATU kamen die trotz 16%
Sonderaktion 115 EUR. 2 meiner alten Reifen haben noch 5 mm, so daß die
noch einen Winter reichen müssen.
Soweit so gut, das klappte alles problemlos. Bezahlt mit Kreditkarte,
Donnerstag letzte Woche bestellt, Freitag geliefert. Thema beendet,
könnte man denken.
Denkste: Freitag abend schlugen 3 Mails bei mir vom Reifen Shop auf: 2
Bestellbestätigungen/Rechnung/Versandinfos für nochmal 2 Reifen.
Einmal
per DPD, einmal per GLS mit der selben Paketnummer. Rechnungssumme 0
EUR, abzubuchen von meiner Kreditkarte. Bei DPD war die Paketnummer
ungültig, aber GLS kannte sie und da war was unterwegs.
Dann war noch eine Mail da, daß man versehentlich zweimal an mich
gesendet hätte und ich doch bitte die zweite Lieferung verweigern soll.
Angekommen sind dann am Montag 2 Reifen per GLS in einem Paket mit
besagter Paketnummer. Leider konnte die Lieferung nicht verweigert
werden, da diese ins Büro bei mir ging und die unterschiedlichsten Leute
Ware annehmen. Jedenfalls sind hier 2 Reifen da.
Ich habe den Shop bereits am Freitag darüber informiert, daß das
passieren kann und das ich durchaus Interesse hätte, die Reifen bei
einem guten Preis zu nehmen.
Leider hüllt sich der Shop in Schweigen. Nur der Reifenpreis ist
aufgrund des erwarteten Wintereinbruchs auf über 130 EUR geklettert. Da
frage ich mich natürlich, ob ich wirklich einen guten Preis (<90 EUR)
erwarten könnte.
Meine Frage ist jetzt: Was mache ich mit den Reifen, wenn die sich nicht
melden. Online auf meinem Kundenkonto ist eine abgeschlossene Bestellung
über 0 EUR einzusehen. Ich kann eine offizielle Rechnung über 0 EUR
abrufen.
Ich bin mir aber im Klaren, daß das ein Irrtum ist und ich die Reifen
nicht einfach behalten kann. Aber ich habe ein Problem: Die Reifen
stinken penetrant nach Gummi und liegen hier im Büro. Ich habe sie
derweil ins Raucherzimmer verbannt, weil es dort sowieso stinkt, aber
das kann auch keine Dauerlösung sein. Und einfach auf meine Kosten
zurücksenden sehe ich nicht ein.
Also was macht man am Klügsten, wenn die sich jetzt nicht mehr
rühren?
Die scheinen kräftig am System zu schrauben, die Shop Optik ändert
sich
laufend.
Am liebsten würde ich natürlich die Reifen einfach dankend für 0
EUR
nehmen! :-)
Grüße,
Heiko
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Heiko Kradewitch schrieb:
> Meine Frage ist jetzt: Was mache ich mit den Reifen, wenn die sich
> nicht melden.
Wenn du sie loswerden willst: du kannst si eöffentlich versteigern lassen
(das muß der anderen Seite vorher angedroht weden) und kannst dann den
Erlös bei Gericht mit der Wirkugn hinterlegen, daß du von der
Rückgabepflicht befreit wirst. Ansonsten mußt du sie aufheben, bis
die
andere Seite sie abholt.
Öffentliche Versteigerung ist NICHT eBAy.
> Online auf meinem Kundenkonto ist eine abgeschlossene Bestellung
> über 0 EUR einzusehen. Ich kann eine offizielle Rechnung über 0
EUR
> abrufen.
Das ist irrelevant. Du weißt bereits, daß ein Irrtum vorliegt.
> Also was macht man am Klügsten, wenn die sich jetzt nicht mehr
> rühren?
Du könntest sie einlagern und die Kosten dafür herausverlangen. Nur
belibst du dann wahrscheinlich erst recht auf den Reifen sitzen...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Holger Pollmann schrieb:
> Wenn du sie loswerden willst: du kannst si eöffentlich versteigern
lassen
> (das muß der anderen Seite vorher angedroht weden) und kannst dann
den
> Erlös bei Gericht mit der Wirkugn hinterlegen, daß du von der
> Rückgabepflicht befreit wirst. Ansonsten mußt du sie aufheben,
bis die
> andere Seite sie abholt.
> Öffentliche Versteigerung ist NICHT eBAy.
Wie macht man das dann? In der Tageszeitung ankündigen und die Kosten
des Inserats vom Erlös abziehen? Und wenn das keiner kommt und ich einen
Bekannten bitte, sich die Reifen für 1 EUR zu ersteigern um sie mir dann
für 2 EUR weiter zu verkaufen?
> Du könntest sie einlagern und die Kosten dafür herausverlangen.
Nur
> belibst du dann wahrscheinlich erst recht auf den Reifen sitzen...
Also ich gehe ja mal davon aus, daß die sich melden werden. Geht ja
immerhin um Ware im Wert von 200 EUR. Ist allerdings ein nettes
Gedankenspiel.
Grüße,
Heiko
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Heiko Kradewitch schrieb:
>> Wenn du sie loswerden willst: du kannst si eöffentlich
versteigern
>> lassen (das muß der anderen Seite vorher angedroht weden) und
>> kannst dann den Erlös bei Gericht mit der Wirkugn hinterlegen,
daß
>> du von der Rückgabepflicht befreit wirst. Ansonsten mußt du
sie
>> aufheben, bis die andere Seite sie abholt.
>> Öffentliche Versteigerung ist NICHT eBAy.
>
> Wie macht man das dann? In der Tageszeitung ankündigen und die
> Kosten des Inserats vom Erlös abziehen?
Nein. Öffentlich versteigert kann man nur durch einen öffentlich
bestellten Versteigerer. Lies dir mal die §§ 383 ff. BGB durch, z.B.
unter
<http://dejure.org/gesetze/BGB/383.html>
> Und wenn das keiner kommt und ich einen Bekannten bitte, sich die
> Reifen für 1 EUR zu ersteigern um sie mir dann für 2 EUR weiter
zu
> verkaufen?
Du kannst sie auch selbst ersteigern. Ein derartig unrealistischer Preis
dürfte aber niemals der Startpreis werden.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze
nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Holger Pollmann schrieb:
> Nein. Öffentlich versteigert kann man nur durch einen öffentlich
> bestellten Versteigerer. Lies dir mal die §§ 383 ff. BGB durch,
z.B.
> unter
> <http://dejure.org/gesetze/BGB/383.html>
Klingt kompliziert und teuer. Da bin ich wohl doch mit der Rücksendung
auf meine Kosten billiger dran.
> Du kannst sie auch selbst ersteigern. Ein derartig unrealistischer Preis
> dürfte aber niemals der Startpreis werden.
Also 1 EUR finde ich realistisch. Bei ebay kostet doch auch alles 1 EUR! ;-)
Grüße,
Heiko
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Heiko Kradewitch schrieb:
>
> Klingt kompliziert und teuer. Da bin ich wohl doch mit der
Rücksendung
> auf meine Kosten billiger dran.
>
In meinen Augen bist Du nur verpflichtet, die Reifen aufzubewahren und
zur Abholung durch den Versender bereitzuhalten.
Holger meinte zwar mal, das man hier eine Rücksendeverpflichtung
konstruieren könnte, aber selbst dann muß IMHO der Händler
für die
Kosten der Rücksendung aufkommen.
Andreas
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Heiko Kradewitch schrieb:
>> Nein. Öffentlich versteigert kann man nur durch einen
öffentlich
>> bestellten Versteigerer. Lies dir mal die §§ 383 ff. BGB
durch,
>> z.B. unter
>> <http://dejure.org/gesetze/BGB/383.html>
>
> Klingt kompliziert und teuer. Da bin ich wohl doch mit der
> Rücksendung auf meine Kosten billiger dran.
Sicher richtig.
>> Du kannst sie auch selbst ersteigern. Ein derartig unrealistischer
>> Preis dürfte aber niemals der Startpreis werden.
>
> Also 1 EUR finde ich realistisch. Bei ebay kostet doch auch alles 1
> EUR! ;-)
Drum fangen ja z.B. Zwangsversteigerungen von Immobilien auch immer bei
einem Euro an, gelle? ;-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze
nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Doppelte Reifenlieferung - Systemchaos bei Online-Reifenversender
Heiko Kradewitch wrote:
> Hallo,
>
> irgendwie bin ich im Monopoly des Lebens gerade auf ein Bonusfeld in der
> Art "Bankirrtum zu ihren Gunsten" gekommen. :-)
Das ist eine köstliche Wendung, so hab ich das noch nie gelesen.
> Ich habe mir 2 neue Marken-Winterreifen online bestellt. Die waren
> richtig günstig, je nur 92 EUR - bei ATU kamen die trotz 16%
> Sonderaktion 115 EUR. 2 meiner alten Reifen haben noch 5 mm, so daß
die
> noch einen Winter reichen müssen.
>
> Soweit so gut, das klappte alles problemlos. Bezahlt mit Kreditkarte,
> Donnerstag letzte Woche bestellt, Freitag geliefert. Thema beendet,
> könnte man denken.
>
> Denkste: Freitag abend schlugen 3 Mails bei mir vom Reifen Shop auf: 2
> Bestellbestätigungen/Rechnung/Versandinfos für nochmal 2 Reifen.
Einmal
> per DPD, einmal per GLS mit der selben Paketnummer. Rechnungssumme 0
> EUR, abzubuchen von meiner Kreditkarte. Bei DPD war die Paketnummer
> ungültig, aber GLS kannte sie und da war was unterwegs.
>
> Dann war noch eine Mail da, daß man versehentlich zweimal an mich
> gesendet hätte und ich doch bitte die zweite Lieferung verweigern
soll.
>
> Angekommen sind dann am Montag 2 Reifen per GLS in einem Paket mit
> besagter Paketnummer. Leider konnte die Lieferung nicht verweigert
> werden, da diese ins Büro bei mir ging und die unterschiedlichsten
Leute
> Ware annehmen. Jedenfalls sind hier 2 Reifen da.
>
> Ich habe den Shop bereits am Freitag darüber informiert, daß
das
> passieren kann und das ich durchaus Interesse hätte, die Reifen bei
> einem guten Preis zu nehmen.
>
> Leider hüllt sich der Shop in Schweigen. Nur der Reifenpreis ist
> aufgrund des erwarteten Wintereinbruchs auf über 130 EUR geklettert.
Da
> frage ich mich natürlich, ob ich wirklich einen guten Preis (<90
EUR)
> erwarten könnte.
>
> Meine Frage ist jetzt: Was mache ich mit den Reifen, wenn die sich nicht
> melden. Online auf meinem Kundenkonto ist eine abgeschlossene Bestellung
> über 0 EUR einzusehen. Ich kann eine offizielle Rechnung über 0
EUR abrufen.
>
> Ich bin mir aber im Klaren, daß das ein Irrtum ist und ich die
Reifen
> nicht einfach behalten kann. Aber ich habe ein Problem: Die Reifen
> stinken penetrant nach Gummi und liegen hier im Büro. Ich habe sie
> derweil ins Raucherzimmer verbannt, weil es dort sowieso stinkt, aber
> das kann auch keine Dauerlösung sein. Und einfach auf meine Kosten
> zurücksenden sehe ich nicht ein.
>
> Also was macht man am Klügsten, wenn die sich jetzt nicht mehr
rühren?
>
> Die scheinen kräftig am System zu schrauben, die Shop Optik
ändert sich
> laufend.
>
> Am liebsten würde ich natürlich die Reifen einfach dankend
für 0 EUR
> nehmen! :-)
>
> Grüße,
> Heiko
Vielleicht ist Wirtschaft wirklich so etwas wie Wildwest-Kybernetik, in
Anlehnung an Ihren Betreff.
Jedenfalls sehr kompliziert und schwerfällig.
A.R.M.