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Anmeldung unter falschem Namen bei EuSMS/IgluSof

napisane przez atras2001@yahoo.de 2006-11-09 01:26:35

Hallo,

mein kleiner Bruder (nicht gesch

Anmeldung unter falschem Namen bei EuSMS/IgluSof

Autor: Rechtsanwalter 2006-11-09 13:33:02


Anmeldung unter falschem Namen bei EuSMS/IgluSof

napisane przez Frank Hucklenbroich 2006-11-09 13:33:02

Am 9 Nov 2006 01:26:35 -0800 schrieb atras2001@yahoo.de:

> mein kleiner Bruder (nicht geschäftsfähig) hat sich unter Angabe
> eines falschen Geburtsdatums bei eusms / IgluSoft angemeldet und dabei
> auch einen falschen Namen, aber meine Mobilfunknummer verwendet.
>
> Ich habe das glücklicherweise mitbekommen und sofort gekündigt (ca.
> 3-5 Minuten) nach Anmeldung.

Gut.

> Es wurde keine einzige SMS verschickt! Oder ein sonstiger Service in
> Anspruch genommen. Trotzdem habe ich nach einigen Wochen von Iglusoft
> eine Rechnung über 94 GBP (ca. 140 Euro) bekommen

imho ist gar kein Vertrag zu Stande gekommen, da Dein kleiner Bruder nicht
geschäftsfähig ist. Die Rechnung würde ich mit einem entsprechenden
Anschreiben versehen zurück an den Absender schicken.

> (6 Sekunden später,
> laut mail-Header, wurde die 1. Mahnung verschickt).

*LOL*

Moment mal, Mahnung per Mail? Nicht so richtig per Post oder
Einschreiben/Rückschein? Was sind das denn für Leichtmatrosen?

War denn die Rechnung wenigstens echt auf Papier mit richtigem Absender für
die Korrespondenz?

> Auf meine mails in
> denen ich versucht habe das zu erklären wurde nicht geantwortet.

Schreib denen einen richtigen[tm] Brief, am besten per
Einschreiben/Rückschein (wobei ich mir nicht sicher bin, ob das mit dem
Rückschein bei Post ins Ausland geht).

> Statt
> dessen habe ich eine SMS bekommen

Ist eine SMS rechtskräftig? imho nicht. Zumindest nicht in so einem Fall.

>, in der mir mit Strafanzeige gedroht
> wird

Strafanzeige? Weswegen denn bitte? Schreib denen doch mal zurück, sie mögen
Dir den entsprechenden § im StGB nennen.

> und damit, dass sie meine Identität über meine Handynummer
> herausbekommen.

Moment mal - wie können die Dir eine Rechnung schicken, wenn sie Deine
Identität nicht kennen? Oder kam die "Rechnung" am Ende auch per SMS? Dann
s.o. - eine Rechnung per SMS würde ich nicht als solche anerkennen.

> Dazu meine Frage:
>
> Wird bei einer Strafanzeige wie dieser (nach meiner Meinung ist das
> moderne Wegelagerei), sofort der Mobilfunkprovider gezwungen die
> Anschrift des Kunden herauszugeben?

Wo ist das Problem dabei? Wenn die Deine Anschrift kennen, schreibst Du den
Sachverhalt, und die Sache ist imho gegessen. Gegen Dich haben die keine
Ansprüche. Höchstens gegen Deinen Bruder, aber der ist nicht
geschäftsfähig.

Grüße,

Frank

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napisane przez atras2001@yahoo.de 2006-11-09 04:51:25

Hallo Frank,

danke f

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napisane przez Frank Hucklenbroich 2006-11-09 14:06:29

Am 9 Nov 2006 04:51:25 -0800 schrieb atras2001@yahoo.de:

> Hallo Frank,
>
> danke für deine Antwort.
>
>> Wo ist das Problem dabei? Wenn die Deine Anschrift kennen, schreibst Du den
>> Sachverhalt, und die Sache ist imho gegessen. Gegen Dich haben die keine
>> Ansprüche. Höchstens gegen Deinen Bruder, aber der ist nicht
>> geschäftsfähig.
>
> Im Moment kennen sie meine richtige Adresse eben nicht, und darüber
> bin ich auch ganz
> froh. Sämtliche Korrespondenz von IgluSoft zu mir kam per SMS / mail.

Bei mail bin ich mir nicht ganz sicher, aber eine Rechnung nur per SMS
dürfte wohl kaum rechtsgültig sein.

Vergleiche hierzu z.B.
http://www.kanzlei.biz/cms/8.0.html
(Weiter unten, RA Hild)

"Der Beweis eines Vertragsschlusses per SMS dürfte fast unmöglich sein"

> Ich habe auch nur per mail geantwortet und versucht darauf hinzuweisen,
> dass keine Leistung in Anspruch genommen wurde und sofort wieder
> gekündigt wurde. Darauf erhielt ich keine Antwort. Meine Adresse
> möchte ich denen aber nicht mitteilen.
>
>> und die Sache ist imho gegessen.
>
> Das glaube ich nicht, habe mich mal im Internet umgeschaut. Die
> verdienen ihr Geld mit "100 Free SMS", "Geburtstagsgrüßen per SMS"
> etc. für die sofort 100-150 Euro fällig werden. Das ist kein
> seriöses Geschäft, die zocken knallhart ab.

Schon klar, daß die es versuchen und drohen. Spätestens vor Gericht würden
die damit aber nicht durchkommen. Es ist kein Vertrag zu stande gekommen,
es ist keine Rechnung zugegangen, die rechtsgültig ist, etc.p.p.

Und die Drohung mit Strafanzeige ist vollends lächerlich.

Jeder Richter würde so einen Kläger in der Luft zerreißen imho.

Grüße,

Frank

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napisane przez Holger Pollmann 2006-11-09 14:07:04

Frank Hucklenbroich schrieb:

>> Statt dessen habe ich eine SMS bekommen
>
> Ist eine SMS rechtskräftig? imho nicht. Zumindest nicht in so einem
> Fall.

Doch, natürlich.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

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napisane przez Christopher Creutzig 2006-11-11 15:35:46

Frank Hucklenbroich wrote:

> "Der Beweis eines Vertragsschlusses per SMS dürfte fast unmöglich sein"

Wenn die SMS beantwortet wurde, hat sie doch auch irgendwer empfangen
(das dürfte das Haupt-Beweisproblem sein) und gelesen. Und warum sollte
ich mir meinen Briefkasten als meinen Einflussbereich zurechnen lassen
müssen, mein Handy aber nicht? Aus dem Briefkasten könnten Schreiben
wesentlich leichter verschwinden und von anderen beantwortet werden.


Gruß,
Christopher