Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Verkäufer verkauft über Ebay ein Teil an den Käufer. Käufer
bezahlt mit Pay
Pal. Der VK versendet das Teil, was beim K auch ankommt, aber dieser meldet
es bei Pay Pal als nicht erhalten. VK hat inzwischen das erhaltene Geld des
K von seinem Pay Pal Konto auf sein Bankkonto transferieren lassen. Nach der
Meldung des K bei Pay Pal belastet Pay Pal das Konto des VK, so dass das
dann im Minus ist und fordert VK auf, sein Pay Pal Konto auszugleichen. VK
wähnt sich im Recht, schliesslich hat er versichert gesendet und
belässt
sein Pay Pal Konto im Minus. Nach gewisser Zeit meldet sich beim VK ein
Inkasso Unternehmen und fordert nun Schuldbegleichung nebst Zinsen und
Bearbeitungsgebühren. VK widerspricht dem. VK erhält abschliessend
ein
Schreiben vom Inkasso, dass die RA ihrer Klientin empfehlen werden, einen
Mahnbescheid zu beantragen. Pay Pal hat keine ladungsfähige Anschrift in
Deutschland.
Nun meine Fragen:
1. Ist es bisher vorgekommen, dass Pay Pal jemals einen Mahnbescheid
beantragt hat?
2. Ist das Vorgehen von Pay Pal in dem beschriebenen Regelfall rechtens?
3. Wie würde der Richter entscheiden, käme es tatsächlich zu
einem MB, dem
der Antragsgegner in vollem Umfang widerspricht unter der Voraussetzung,
dass Pay Pal überhaupt in der Lage ist, seinen Anspruch innerhalb von 2
Wochen zu begründen?
4. Macht es einen Unterschied, ob der K in einem Drittland wohnt (also weder
USA; GB noch Deutschland)?
Rene Freu
--
Für ein verantwortungsvolleres Leben:
http://www.autoorganisation.org/mediawiki/index.php/Anders
Leben
Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Axel Böhm wrote:
> Am Sat, 25 Nov 2006 01:34:08 +0100 schrieb "Rene Freu"
> :
>
>> Verkäufer verkauft über Ebay ein Teil an den Käufer.
Käufer bezahlt
>> mit Pay Pal. Der VK versendet das Teil, was beim K auch ankommt,
>> aber dieser meldet es bei Pay Pal als nicht erhalten. VK hat
>> inzwischen das erhaltene Geld des K von seinem Pay Pal Konto auf
>> sein Bankkonto transferieren lassen. Nach der Meldung des K bei Pay
>> Pal belastet Pay Pal das Konto des VK, so dass das dann im Minus ist
>> und fordert VK auf, sein Pay Pal Konto auszugleichen. VK wähnt
sich
>> im Recht, schliesslich hat er versichert gesendet und belässt
sein
>> Pay Pal Konto im Minus. Nach gewisser Zeit meldet sich beim VK ein
>> Inkasso Unternehmen und fordert nun Schuldbegleichung nebst Zinsen
>> und Bearbeitungsgebühren. VK widerspricht dem. VK erhält
>> abschliessend ein Schreiben vom Inkasso, dass die RA ihrer Klientin
>> empfehlen werden, einen Mahnbescheid zu beantragen. Pay Pal hat
>> keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland.
>
> IMHO sind die vertraglichen Regelungen zu Paypal doch eindeutig. Daher
> muss der VK das Konto bei PayPal ausgleichen und den K auf Zahlung des
> Kaufpreises in Anspruch nehmen.
Sind denn die AGB von Pay Pal überhaupt hier rechtsgültig und nicht
anfechtbar? Der VK wird ja so um Ware und Geld betrogen, wenn er das Pay Pal
Konto ausgleichen würde.
Rene Freu
--
Für ein verantwortungsvolleres Leben:
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Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Rene Freu schrieb:
> VK
> wähnt sich im Recht, schliesslich hat er versichert gesendet und
belässt
> sein Pay Pal Konto im Minus.
An dieser Stelle muss ich mal fragen: Warum hast du PainPal dann nicht
einfach den Einlieferungsbeleg geschickt? Dann ist die Sache doch
normalerweise gegessen?
Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Am 25.11.2006 schrieb Jan-Christoph Langner zum Thema "Kniffliger Fall
mit Pay Pal (Ebay)":
> An dieser Stelle muss ich mal fragen: Warum hast du PainPal dann
> nicht einfach den Einlieferungsbeleg geschickt? Dann ist die Sache
> doch normalerweise gegessen?
nein, PayPal schaltet sich in den Streit nicht ein. Du musst in diesen
Fällen an PayPal zurück zahlen und dein geld beim Käufer
einklagen.
--
Viele Grüße
M. Thomas
Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Am Sat, 25 Nov 2006 18:17:55 +0100 schrieb Mike Thomas:
> nein, PayPal schaltet sich in den Streit nicht ein. Du musst in diesen
> Fällen an PayPal zurück zahlen und dein geld beim Käufer
einklagen.
Schwachsinn.
Wenn ein Streitfall eröffnet wird verlangt Paypal von dir als
Verkäufer,
dass du einen Liefernachweis erbringst.
Machst du das ist die Sache erledigt.
--
Wirklich reiche Leute sind die bescheidensten und unauffälligsten.
Dieses Stadium habe ich definitiv noch nicht erreicht!
Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Jan-Christoph Langner wrote:
> Rene Freu schrieb:
>> VK
>> wähnt sich im Recht, schliesslich hat er versichert gesendet und
>> belässt sein Pay Pal Konto im Minus.
>
> An dieser Stelle muss ich mal fragen: Warum hast du PainPal dann nicht
> einfach den Einlieferungsbeleg geschickt? Dann ist die Sache doch
> normalerweise gegessen?
Och nö, ich hab ja jetzt nur einen Fall konstruiert, der aber leider oft
zum
Tragen kommt. Selbst das Einsenden des Belegs reicht manchmal nicht, dass
Pay Pal sich nicht am Konto des VK vergreift. Die diversen Modi sind auch
ganz unterschiedlich:
K zahlt via Pay Pal, VK transferiert das Geld von Pay Pal auf sein
Bankkonto. Dann erst schickt er die Ware los. VK sitzt in Deutschland, K in
meinetwegen GB. Nach 5 Tagen ist das Paket noch nicht angekommen und K
reicht Beschwerde bei Pay Pal ein. Pay Pal bucht daraufhin das Konto des VK
ins Minus und schreibt es dem Käufer wieder gut. Am sechsten Tag dann
kommt
Paket beim K an. So hat K Geld und Ware und VK schaut einfach
"blöd" aus der
Wäsche.
Fallbeispiele kann man dazu ganz nach Gusto variieren.
Rene Freu
--
Für ein verantwortungsvolleres Leben:
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Leben
Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
EM wrote:
> Am Sat, 25 Nov 2006 18:17:55 +0100 schrieb Mike Thomas:
>
>> nein, PayPal schaltet sich in den Streit nicht ein. Du musst in
>> diesen Fällen an PayPal zurück zahlen und dein geld beim
Käufer
>> einklagen.
> Schwachsinn.
> Wenn ein Streitfall eröffnet wird verlangt Paypal von dir als
> Verkäufer, dass du einen Liefernachweis erbringst.
> Machst du das ist die Sache erledigt.
Das kann ich wirklich nicht glauben, sonst gäbe es nicht immer wieder
haarsträubende und ernstzunehmende Hinweise im Ebay Forum Unterpunkt Pay
Pal
für Verkäufer. Schliesslich können sich die VK ja nun nicht
alles einfach
aus den Fingern saugen. http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID 14
Rene Freu
--
Für ein verantwortungsvolleres Leben:
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Leben
Kniffliger Fall mit Pay Pal (Ebay)
Rene Freu schrieb:
> Och nö, ich hab ja jetzt nur einen Fall konstruiert, der aber leider
oft zum
> Tragen kommt. Selbst das Einsenden des Belegs reicht manchmal nicht, dass
> Pay Pal sich nicht am Konto des VK vergreift. Die diversen Modi sind auch
> ganz unterschiedlich:
>
> K zahlt via Pay Pal, VK transferiert das Geld von Pay Pal auf sein
> Bankkonto. Dann erst schickt er die Ware los. VK sitzt in Deutschland, K
in
> meinetwegen GB. Nach 5 Tagen ist das Paket noch nicht angekommen und K
> reicht Beschwerde bei Pay Pal ein. Pay Pal bucht daraufhin das Konto des
VK
> ins Minus und schreibt es dem Käufer wieder gut.
NEIN, wenn der Käufer einen Streitfall meldet sperrt Paypal den
entsprechenden Betrag und fordert den Verkäufer auf, den Versand zu
belegen, in dem er den Trackingcode an Paypal übermittelt. Dafür wird
dem VK 10 Tage Zeit gegeben. Tut/kann er das nicht oder lässt er die
Frist verstreichen wird der Streitfall zugunsten des Käufers
geschlossen. Ebenso, wenn der VK einen Versanddienstleister genutzt hat,
der nicht bei Paypal als zulässig gelistet ist.
Dass mit Einreichen der Beschwerde sofort eine Rückerstattung an den
Käufer erfolgt ist falsch. Allerdings werden Dir die "armen"
Verkäufer
in den Fällen, in denen die Beschwerde zu ihrem Nachteil entscheiden
wurde kaum erzäheln "ich habe mich nicht an die Regeln gehalten"
oder
"ich habe die Frist versäumt" oder "ich habe erst mal
angefangen
rumzudiskutieren udn dann waren die 10 Tage um" ...
> Fallbeispiele kann man dazu ganz nach Gusto variieren.
Nein, bevor man solche Fälle konstruiert sollte man sich erst mal die
realen Käuferschutzbedingungen ansehen.
Gruß
Michael