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Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Kathinka Wenz 2006-11-25 19:25:28

Stephan Gerlach wrote:

Du bist in der falsche Gruppe, da es nicht um Verkehrrecht, sondern um
Haftungsfragen geht. Daher Fullquote mit x-post und fup nach
de.soc.recht.misc

> Vor kurzem wurde ich Geschädigter bei einem Verkehrsunfall, der u.a.
> eine Hand-/Unterarm-OP mit 7-tägigem Krankenhaus-Aufenthalt zur Folge hatte.
> Die Schuldfrage ist, wie sich mir das im Moment darstellt, bereits
> geklärt (Unfallgegner kriegt 100% Schuld). Bei der Polizei muß ich noch
> einen Unfallbericht abgeben, wobei es um "fahrlässige Körperverletzung
> mit Verkehrsunfall" geht. Um die ebenfalls angegebene Option des
> Stellens eines Strafantrags wahrzunehmen, bin ich wohl zu gutmütig.
>
> Die gegnerische Haftpflicht (die bekannte A***a**; bin BTW selber bei
> denen Kunde) hat mir bereits eine Art Vordruck geschickt, wo ich diverse
> Angaben zu meinen Schäden machen kann. Habe daraufhin einen überhastet
> vereinbarten (noch aus dem Krankenhaus heraus) Termin bei einem Anwalt
> vorerst abgesagt; naheliegenderweise will der auch Geld.

Aber nicht von dir, das zahlt dein Unfallgegner, d.h. in diesem Fall die
gegnerische Versicherung. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, wird auch
darüber nicht weiter diskutiert.

> Habe aber nun doch noch einige offene Fragen, was passiert, wenn ich
> einfach den Schriebs ausgefüllt an die Versicherung zurückschicke:
> - Wie sieht das mit Folgekosten aus, z.B. Nachbehandlungen (Metall aus
> der Hand entfernen, Physiotherapie, oder wenn noch weitere Verletzungen
> entdeckt werden)?
> - Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Gibts da irgendwelche
> Standard-Tarife, die quasi "automatisch" gezahlt werden (auch ohne
> endlosen Gerichtsstreit)? Oder muß ich dazu schreiben "für den Bruch der
> linken Hand veranschlage ich xxx Euro")?
> - Lohnt sich ein Anwalt evtl doch? Ich sehe allerdings im Moment keinen
> Grund dafür.

Bei Personenschaden *immer* einen Anwalt einschalten, du alleine kannst
viel zu viel falsch machen. Die generische Versicherung scheint
vielleicht nett und zieht dich dann lächelnd über den Tisch.

Gruß, Kathinka

Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

Autor: Rechtsanwalter 2006-11-26 18:02:16


Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Stephan Gerlach 2006-11-26 18:02:16

Kathinka Wenz schrieb:
> Stephan Gerlach wrote:

>> Die gegnerische Haftpflicht (die bekannte A***a**; bin BTW selber bei
>> denen Kunde) hat mir bereits eine Art Vordruck geschickt, wo ich diverse
>> Angaben zu meinen Schäden machen kann. Habe daraufhin einen überhastet
>> vereinbarten (noch aus dem Krankenhaus heraus) Termin bei einem Anwalt
>> vorerst abgesagt; naheliegenderweise will der auch Geld.
>
> Aber nicht von dir, das zahlt dein Unfallgegner, d.h. in diesem Fall die
> gegnerische Versicherung.

Auch, wenn sie schon "bereitwillig" einen Vordruck geschickt hat?
D.h. was ich bei Einschalten des Anwaltes fürchte ist folgende
sinngemäße Reaktion der Versicherung:
"Wir hätten auch ohne Anwalt $Summe gezahlt. Der Anwalt wäre gar nicht
nötig gewesen, daher zahlen wir den nicht."
Oder auch, daß der Versicherung "plötzlich" irgendein Grund einfällt,
die Zahlungen zu kürzen, wenn ich den Anwalt einschalte.

> Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, wird auch
> darüber nicht weiter diskutiert.

Auch, wenn ich (theoretisch) nur eine Beratung beim Anwalt in Anspruch
nehme und nix weiter?

Dämliche Frage: Wie läuft das mit der Anwalt-Bezahlung ab?
Schieße ich dem zunächst sämtliches Honorar vor, welches dann
(irgendwann später?) mit in die Versicherungssumme aufgenommen wird?

> Bei Personenschaden *immer* einen Anwalt einschalten, du alleine kannst
> viel zu viel falsch machen.

Hmm, jetzt mache ich mich vermutlich zum Depp bei dem Anwalt...
Erst Termin vereinbaren, dann absagen, dann wieder angekrochenn kommen.

> Die generische Versicherung scheint
> vielleicht nett und zieht dich dann lächelnd über den Tisch.

Hier kommt der (brisante?) Fakt ins Spiel, daß ich eben selbst bei der -
sehr bekannten - gegnerischen Versicherung Kunde bin. Oder ist das
bedeutungslos?

--
> Eigentlich sollte Brain 1.0 laufen.
gut, dann werde ich mir das morgen mal besorgen...
(...Dialog aus m.p.d.g.w.a.)

Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Kathinka Wenz 2006-11-26 19:16:52

Stephan Gerlach wrote:

> Kathinka Wenz schrieb:
> > Aber nicht von dir, das zahlt dein Unfallgegner, d.h. in diesem Fall die
> > gegnerische Versicherung.
> Auch, wenn sie schon "bereitwillig" einen Vordruck geschickt hat?

Natürlich. Was kannst du dafür, wenn die dir irgendwas zuschicken? Ich
hatte mein meinem Personenschaden schon alleine den Mietwagen
ausgehandelt und auch bekommen, ehe ich mich für einen Anwalt enschieden
habe, der dann die weiteren Verhandlungen übernahm. Bis dahin hatte ich
allerdings noch nichts schriftlich an die Versicherung gegeben, und mein
Anwalt hat mir davon dann auch abgeraten. Alles ging von da an über
seinen Tisch. Und ja, in eine Fall bei der abschließenden Zahlung wäre
ich auch reingetappt, hätte er mir nicht davor bewahrt. Und das war nur
ein recht kleiner Schadensfall.


> "Wir hätten auch ohne Anwalt $Summe gezahlt. Der Anwalt wäre gar nicht
> nötig gewesen, daher zahlen wir den nicht."

Sie müssen ihn zahlen.

> Oder auch, daß der Versicherung "plötzlich" irgendein Grund einfällt,
> die Zahlungen zu kürzen, wenn ich den Anwalt einschalte.

Man kann sich auch ein bißchen arg viele Sorgen machen, meinst du nicht
auch?

Ich wette, dass die Verunfallten im Schnitt mit Anwalt deutlich mehr
Geld bekommen als ohne. Und wesentlich Zeit und Nerven sparen. Ich habe
neulichen einen reinen Sachschaden ohne Anwalt abgewickelt, da habe ich
drei Monate auf mein Geld warten müssen und einiges an Nerven geopfert.


> Dämliche Frage: Wie läuft das mit der Anwalt-Bezahlung ab?

Du hast damit nichts zu tun. So war es zumindest bei mir.


> > Bei Personenschaden *immer* einen Anwalt einschalten, du alleine kannst
> > viel zu viel falsch machen.
> Hmm, jetzt mache ich mich vermutlich zum Depp bei dem Anwalt...
> Erst Termin vereinbaren, dann absagen, dann wieder angekrochenn kommen.

*seufz* Du hast Probleme. Dann versuch halt, es alleine durchzuziehen,
wenn dir das jetzt wichtig ist. Viel Spaß.


> > Die generische Versicherung scheint
> > vielleicht nett und zieht dich dann lächelnd über den Tisch.
> Hier kommt der (brisante?) Fakt ins Spiel, daß ich eben selbst bei der -
> sehr bekannten - gegnerischen Versicherung Kunde bin. Oder ist das
> bedeutungslos?

Ja, das ist bedeutungslos.

Gruß, Kathinka

Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Martin Schoenbeck 2006-11-26 20:46:21

Hallo Stephan,

Stephan Gerlach schrieb:

> Auch, wenn sie schon "bereitwillig" einen Vordruck geschickt hat?
> D.h. was ich bei Einschalten des Anwaltes fürchte ist folgende
> sinngemäße Reaktion der Versicherung:
> "Wir hätten auch ohne Anwalt $Summe gezahlt. Der Anwalt wäre gar nicht
> nötig gewesen, daher zahlen wir den nicht."

Das ist hinreichend ausgeurteilt, das versuchen sie gar nicht erst.

> Oder auch, daß der Versicherung "plötzlich" irgendein Grund einfällt,
> die Zahlungen zu kürzen, wenn ich den Anwalt einschalte.

Dafür hast Du dann ja den Anwalt. Der umgekehrte Fall ist aber
wahrscheinlicher.

>> Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, wird auch
>> darüber nicht weiter diskutiert.
>
> Auch, wenn ich (theoretisch) nur eine Beratung beim Anwalt in Anspruch
> nehme und nix weiter?
>
> Dämliche Frage: Wie läuft das mit der Anwalt-Bezahlung ab?
> Schieße ich dem zunächst sämtliches Honorar vor, welches dann
> (irgendwann später?) mit in die Versicherungssumme aufgenommen wird?

Üblicherweise holt sich der Anwalt das gleich von gegnerischen
Versicherung.

>> Bei Personenschaden *immer* einen Anwalt einschalten, du alleine kannst
>> viel zu viel falsch machen.
>
> Hmm, jetzt mache ich mich vermutlich zum Depp bei dem Anwalt...
> Erst Termin vereinbaren, dann absagen, dann wieder angekrochenn kommen.

Erklär ihm einfach, warum Du das gemacht hast. Das erleben die häufiger,
weil viele Leute nicht wissen, daß ein Anwalt auch bezahlt werden muß, wenn
die Versicherung sich nicht querstellt.

>> Die generische Versicherung scheint
>> vielleicht nett und zieht dich dann lächelnd über den Tisch.
>
> Hier kommt der (brisante?) Fakt ins Spiel, daß ich eben selbst bei der -
> sehr bekannten - gegnerischen Versicherung Kunde bin. Oder ist das
> bedeutungslos?

Du bist doch als Versicherter gar nicht involviert, nur als Geschädigter.
Was sollten sie denn machen, Dir kündigen?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Heiko Nock 2006-11-26 21:09:56

Stephan Gerlach wrote:

>> Aber nicht von dir, das zahlt dein Unfallgegner, d.h. in diesem Fall
>> die gegnerische Versicherung.
> Auch, wenn sie schon "bereitwillig" einen Vordruck geschickt hat?
> D.h. was ich bei Einschalten des Anwaltes fürchte ist folgende
> sinngemäße Reaktion der Versicherung: "Wir hätten auch ohne Anwalt
> $Summe gezahlt. Der Anwalt wäre gar nicht nötig gewesen, daher zahlen
> wir den nicht."

Bei unerlaubten Handlungen gehört die Einschaltung eines Rechtsanwalts
regelmäßig zu den notwendigen Folgekosten der Rechtsgutsverletzung.
Lediglich bei sehr kleinen Bagatellschäden ist das umstritten. Auch bei
einem Verkehrsunfall darf sich jeder Geschädigte einen Rechtsanwalt
nehmen und die gegnerische Haftpflicht muss dessen Kosten im Rahmen der
Haftungsverteilung übernehmen.

> Oder auch, daß der Versicherung "plötzlich" irgendein Grund einfällt,
> die Zahlungen zu kürzen, wenn ich den Anwalt einschalte.

Die Versicherung kann höchstens nachträglich bei Schmerzensgeld weniger
Geld anbieten. Im Zweifel läuft es dann insoweit auf eine Klage hinaus,
was auch nicht wirklich im Interesse der Versicherung liegt. Wenn es
unangemessen ist, wird halt geklagt.

[..]
> Dämliche Frage: Wie läuft das mit der Anwalt-Bezahlung ab?
> Schieße ich dem zunächst sämtliches Honorar vor, welches dann
> (irgendwann später?) mit in die Versicherungssumme aufgenommen wird?

Üblicherweise wird ein Rechtsanwalt einen Vorschuss auf die
voraussichtlich entstehenden Kosten verlangen, wenn du keine
Rechtsschutzversicherung hast. Die Anwaltskosten werden bei voller
Haftung des Gegners später als Teil des Schadens geltend gemacht und
vollständig von der Versicherung getragen.

>> Bei Personenschaden *immer* einen Anwalt einschalten, du alleine kannst
>> viel zu viel falsch machen.
> Hmm, jetzt mache ich mich vermutlich zum Depp bei dem Anwalt... Erst
> Termin vereinbaren, dann absagen, dann wieder angekrochenn kommen.

Der Anwalt will doch Geld verdienen. Oder geh zu einem anderen Anwalt.

>> Die generische Versicherung scheint vielleicht nett und zieht dich
>> dann lächelnd über den Tisch.
> Hier kommt der (brisante?) Fakt ins Spiel, daß ich eben selbst bei
> der - sehr bekannten - gegnerischen Versicherung Kunde bin. Oder ist
> das bedeutungslos?

Rechtlich? Selbstverständlich.

--
Nichtraucher sind Menschen zweiter Klasse, dazu verurteilt, in den
Abgasen anderer zu leben.
-- Oliver Hassencamp

Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Stephan Gerlach 2006-11-27 00:38:07

Heiko Nock schrieb:
> Stephan Gerlach wrote:

>> Oder auch, daß der Versicherung "plötzlich" irgendein Grund einfällt,
>> die Zahlungen zu kürzen, wenn ich den Anwalt einschalte.
>
> Die Versicherung kann höchstens nachträglich bei Schmerzensgeld weniger
> Geld anbieten. Im Zweifel läuft es dann insoweit auf eine Klage hinaus,
> was auch nicht wirklich im Interesse der Versicherung liegt. Wenn es
> unangemessen ist, wird halt geklagt.

Zu klagen habe ich eigentlich nicht vor; ich hoffe doch, sowas geht idR
auch ohne Klage?
BTW, nicht daß es mir arge Sorgen bereiten würde, aber:
Hat die im Endeffekt ausgezahlte Summe einen Einfluß darauf, wieviel der
Halter des "unfallverursachenden Fahrzeugs" vom Schadensfreiheitsrabatt
einbüßt?

> [..]
>> Dämliche Frage: Wie läuft das mit der Anwalt-Bezahlung ab?
>> Schieße ich dem zunächst sämtliches Honorar vor, welches dann
>> (irgendwann später?) mit in die Versicherungssumme aufgenommen wird?
>
> Üblicherweise wird ein Rechtsanwalt einen Vorschuss auf die
> voraussichtlich entstehenden Kosten verlangen, wenn du keine
> Rechtsschutzversicherung hast.

Hab keine, bzw nur eine aufs Auto bezogene. Glaube nicht, daß die
bezahlen, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs war. Obwohl es im Endeffekt
für die Versicherungs-Gesellschaft u.U. aufs selbe rauskäme, ob sie den
Anwalt im Rahmen meiner Rechtsschutz oder im Rahmen der Haftpflicht des
Gegners zahlt...

> Die Anwaltskosten werden bei voller
> Haftung des Gegners später als Teil des Schadens geltend gemacht und
> vollständig von der Versicherung getragen.

Hoffentlich ist "später" nicht so spät, daß ich mir die bis dahin
entstehenden Kosten nicht leisten kann. Mehrere Tausender kann und will
ich dafür nicht im Vorfeld ausgeben.

>> Hmm, jetzt mache ich mich vermutlich zum Depp bei dem Anwalt... Erst
>> Termin vereinbaren, dann absagen, dann wieder angekrochenn kommen.
>
> Der Anwalt will doch Geld verdienen. Oder geh zu einem anderen Anwalt.

Hab grade das hier
<http://www.anwalt.de/verzeichnis/index meinestadt.php?mode=1&sr43067&os=0&zip=&city=Leipzig&ft=&CID2=6&CID1=0&fCID=0&CTID=0&name=&lID=0>
gefunden. Woran erkenne ich im Vorfeld, welche(r) Anwa(e)lt(in) gut und
welche(r) schlecht auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist?
Meine ursprünglich gewählte Kanzlei taucht in der "Verkehrsrecht"-Liste
(dazu gehört scheinbar auch Unfallregulierung) nicht auf, erwähnt aber
diesen Punkt auf der Heimseite.


--
> Eigentlich sollte Brain 1.0 laufen.
gut, dann werde ich mir das morgen mal besorgen...
(...Dialog aus m.p.d.g.w.a.)

Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Martin Schoenbeck 2006-11-27 09:34:14

Hallo Stephan,

Stephan Gerlach schrieb:

> Zu klagen habe ich eigentlich nicht vor; ich hoffe doch, sowas geht idR
> auch ohne Klage?

Geht es normalerweise auch.

> BTW, nicht daß es mir arge Sorgen bereiten würde, aber:
> Hat die im Endeffekt ausgezahlte Summe einen Einfluß darauf, wieviel der
> Halter des "unfallverursachenden Fahrzeugs" vom Schadensfreiheitsrabatt
> einbüßt?

Höchstens indirekt. Er kann den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts
vermeiden, indem er selbst zahlt. Ansonsten hat die Höhe des Schadens
keinen Einfluß auf den Rabatt.

> Hab keine, bzw nur eine aufs Auto bezogene. Glaube nicht, daß die
> bezahlen, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs war. Obwohl es im Endeffekt
> für die Versicherungs-Gesellschaft u.U. aufs selbe rauskäme, ob sie den
> Anwalt im Rahmen meiner Rechtsschutz oder im Rahmen der Haftpflicht des
> Gegners zahlt...

Wenn Deine Schilderung stimmt, zahlt sie immer im Rahmen der Haftpflicht.
Die Rechtsschutz würde Dir nur eine Vorauszahlung ersparen. Wenn der Anwalt
überhaupt eine solche haben will.

>> Die Anwaltskosten werden bei voller
>> Haftung des Gegners später als Teil des Schadens geltend gemacht und
>> vollständig von der Versicherung getragen.
>
> Hoffentlich ist "später" nicht so spät, daß ich mir die bis dahin
> entstehenden Kosten nicht leisten kann. Mehrere Tausender kann und will
> ich dafür nicht im Vorfeld ausgeben.

Dann muß der Anwalt eben dafür sorgen, daß die frühzeitig einen Abschlag
rausrücken. Wenn die Sachlage eindeutig ist, sollte das nicht schwierig
sein.

> Hab grade das hier
> <http://www.anwalt.de/verzeichnis/index meinestadt.php?mode=1&sr43067&os=0&zip=&city=Leipzig&ft=&CID2=6&CID1=0&fCID=0&CTID=0&name=&lID=0>
> gefunden. Woran erkenne ich im Vorfeld, welche(r) Anwa(e)lt(in) gut und
> welche(r) schlecht auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist?

Das hörst Du von Leuten, die schon schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht
haben. Ansonsten gibts da wenig Möglichkeiten.

> Meine ursprünglich gewählte Kanzlei taucht in der "Verkehrsrecht"-Liste
> (dazu gehört scheinbar auch Unfallregulierung) nicht auf, erwähnt aber
> diesen Punkt auf der Heimseite.

Das muß nun wirklich überhaupt gar nichts heißen. In meinem Ort taucht kein
einziger auf. Die geben ihr Geld offenbar für andere Dinge aus.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Zahlung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung nach Unfall

napisane przez Kathinka Wenz 2006-11-27 20:04:48

Stephan Gerlach wrote:

> Zu klagen habe ich eigentlich nicht vor; ich hoffe doch, sowas geht idR
> auch ohne Klage?

Klar, wenn ihr euch einigt. Da hast du das letzte Wort, der Anwalt berät
nur.

Es kann natürlich zu Vorteil sein, der Versicherung zu signalisieren,
dass man Zeit hat und es zur Not auch vor Gericht tragen würde. Denn die
Gerichtskosten trägt ja auch die Versicherung, sprich, dann wird es
gleich wieder teurer.

> BTW, nicht daß es mir arge Sorgen bereiten würde, aber:
> Hat die im Endeffekt ausgezahlte Summe einen Einfluß darauf, wieviel der
> Halter des "unfallverursachenden Fahrzeugs" vom Schadensfreiheitsrabatt
> einbüßt?

Nein.

> Heiko Nock schrieb:
> > Üblicherweise wird ein Rechtsanwalt einen Vorschuss auf die
> > voraussichtlich entstehenden Kosten verlangen, wenn du keine
> > Rechtsschutzversicherung hast.

Kann ich nicht nachvollziehen, bei mir hat der Anwalt sich von Anfang an
direkt an die gegnerische Versicherung gewandt. Und nein, ich hatte
keine RSV.

> Hoffentlich ist "später" nicht so spät, daß ich mir die bis dahin
> entstehenden Kosten nicht leisten kann. Mehrere Tausender kann und will
> ich dafür nicht im Vorfeld ausgeben.

Im Normalfall bekommst du relativ schnell einen Vorschuss auf das
Schmerzensgeld. Zumindest bei einem gutem Anwalt.

> Woran erkenne ich im Vorfeld, welche(r) Anwa(e)lt(in) gut und
> welche(r) schlecht auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist?

Ich habe in der entsprechenden Newsgroup rumgefragt und mir einen
empfehlen lassen. Das er am anderen Ende Deutschlands sitzt, war nicht
so wichtig, es gibt ja Telefon und Email. Bei einem Fahrradunfall würde
ich mal in drf nachfragen, falls du sonst niemanden kennst, der dir
etwas empfehlen kann.

Ansonsten hat wohl auch die Anwaltskammer Listen mit spezialisierten
Anwälten. Nur ob die gut sind, weißt du dann nicht, aber auf
Verkehrsrecht spezialisiert ist sicher schon besser als jemanden zu
haben, der sonst Ehen scheidet oder Straftäter verteidigt. ;-)

Gruß, Kathinka

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