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Re: Mahnverfahren für Honoraranspruch aus Arbeit sverhältnis?
2006-12-09 12:28:04
Re: Mahnverfahren für Honoraranspruch aus Arbeit sverhältnis?
2006-12-09 12:28:04
Heiko Nock schrieb:
>> Werden die Kosten des Mahnverfahrens nicht auf die Kosten des
>> Rechtsstreits angerechnet?
>
> Die Anwaltskosten werden angerechnet, die Gerichtskosten AFAIK nicht.
Doch, die Gerichtskosten werden voll angerechnet. Es sind dann 2,5
Gebühren nachzuschießen.