Revision
Hallo,
die Revisionsinstanz ist keine Tatsacheninstanz da grunds
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Martin Unterholzner schrieb:
> die Revisionsinstanz ist keine Tatsacheninstanz da grundsätzlich
keine
> Beweise erhoben werden. Könnte die Revisionsinstanz wenn es
> Rechtsfehler gefunden hätte (ohne selbst ein Urteil zu fällen)
die
> Sache nochmals an das Gericht II. Instanz zurückweisen, mit der
> Aufforderung in dieser Sache nochmals zu entscheiden, eventuell unter
> Berücksichtigung neuer Beweise?
Kann passieren, ja. Wenn auf einen feststehenden Sachverhalt
nur das Recht falsch angewandt wurde, entscheidet das
Revisionsgericht selbst; wenn aber der Sachverhalt
rechtsfehlerhaft festgestellt wurde und das ggf. noch
"nachgebessert" werden kann oder aber vom abweichenden
Rechtsstandpunkt des Rev.gerichtes her weitere Feststellungen
erforderlich sind, wird zurückverwiesen.
CEN
Revision
Martin Unterholzner schrieb:
> Könnte die Revisionsinstanz wenn es
> Rechtsfehler gefunden hätte (ohne selbst ein Urteil zu fällen)
die
> Sache nochmals an das Gericht II. Instanz zurückweisen, mit der
> Aufforderung in dieser Sache nochmals zu entscheiden,
Das tut sie regelmäßig, ja.