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Revision

napisane przez "Martin Unterholzner" 2007-01-24 12:09:10

Hallo,

die Revisionsinstanz ist keine Tatsacheninstanz da grunds

Revision

Autor: Rechtsanwalter 2007-01-24 23:14:38


Revision

napisane przez "Christian E. Naundorf" 2007-01-24 23:14:38

Martin Unterholzner schrieb:

> die Revisionsinstanz ist keine Tatsacheninstanz da grundsätzlich keine
> Beweise erhoben werden. Könnte die Revisionsinstanz wenn es
> Rechtsfehler gefunden hätte (ohne selbst ein Urteil zu fällen) die
> Sache nochmals an das Gericht II. Instanz zurückweisen, mit der
> Aufforderung in dieser Sache nochmals zu entscheiden, eventuell unter
> Berücksichtigung neuer Beweise?

Kann passieren, ja. Wenn auf einen feststehenden Sachverhalt
nur das Recht falsch angewandt wurde, entscheidet das
Revisionsgericht selbst; wenn aber der Sachverhalt
rechtsfehlerhaft festgestellt wurde und das ggf. noch
"nachgebessert" werden kann oder aber vom abweichenden
Rechtsstandpunkt des Rev.gerichtes her weitere Feststellungen
erforderlich sind, wird zurückverwiesen.

CEN

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napisane przez Thomas Hochstein 2007-01-24 22:43:44

Martin Unterholzner schrieb:

> Könnte die Revisionsinstanz wenn es
> Rechtsfehler gefunden hätte (ohne selbst ein Urteil zu fällen) die
> Sache nochmals an das Gericht II. Instanz zurückweisen, mit der
> Aufforderung in dieser Sache nochmals zu entscheiden,

Das tut sie regelmäßig, ja.