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Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez "Markus Veltre" 2007-02-05 10:20:07

hi!

mein auf 12 Monate befristeter Arbeitsvetrag läuft zum 28.02. aus.
Durch das im Vertrag vereinbarte fixe Gehalt konnte ich zum 01.01.07
in die PKV wechseln.

Jetzt bekomme ich einen unbefristeten Vertrag, in dem jedoch die im
Konzern uebliche "70/30" Regelung zur Anwendung kommt. D.h. es
werden 70% meines Gehaltes garantiert, 30% sind vom Unternehmens-
erfolg abhängig, wobei 20% dieses Anteils im Voraus ausbezahlt werden.
(quasi 90% garantiert, das kann nur zum Jahreswechsel geändert werden).

Diese 90% bringen mich aber unter die Pflichtversicherungsgrenze von
d.z. 47,7k / Jahr.

Daher die Fragen ...
- was zählt hier? "Zieleinkommen", "garantiertes Einkommen" oder
das ding dazwischen - die 90% ?
- beides, Zieleinkommen und garantierter Anteil werden im Vertrag
festgelegt und auch so genannt. Die 20% "Abschlagszahlung" finden
dort keine Erwähnung, da sie über Betriebsvereinbarung geregelt sind.
(klärt jährlich der Betriebsrat)
- was hätte das für Auswirkungen für mich?

Danke schon mal,
Markus

Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

Autor: Rechtsanwalter 2007-02-05 22:16:59


Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez Kurt Guenter 2007-02-05 22:16:59

"Markus Veltre" schrieb:

>Durch das im Vertrag vereinbarte fixe Gehalt konnte ich zum 01.01.07
>in die PKV wechseln.

dadurch bleibst Du auch in der PKV.

>Diese 90% bringen mich aber unter die Pflichtversicherungsgrenze von
>d.z. 47,7k / Jahr.

egal.

Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez Frank Kozuschnik 2007-02-05 23:31:20

Kurt Guenter schrieb:

> Markus Veltre schrieb:
>
> >Durch das im Vertrag vereinbarte fixe Gehalt konnte ich zum 01.01.07
> >in die PKV wechseln.
>
> dadurch bleibst Du auch in der PKV.

Wenn sein Arbeitsentgelt danach unter die Versicherungspflichtgrenze
fällt, wird er wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung
versicherungspflichtig. (Die private Krankenversicherung könnte er
theoretisch beibehalten, aber das dürfte nicht sinnvoll sein.)

> >Diese 90% bringen mich aber unter die Pflichtversicherungsgrenze von
> >d.z. 47,7k / Jahr.
>
> egal.

Was ist daran egal?

Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez Frank Hucklenbroich 2007-02-06 08:34:46

Am Mon, 05 Feb 2007 23:31:20 +0100 schrieb Frank Kozuschnik:

> Kurt Guenter schrieb:
>
>> Markus Veltre schrieb:
>>
>>>Durch das im Vertrag vereinbarte fixe Gehalt konnte ich zum 01.01.07
>>>in die PKV wechseln.
>>
>> dadurch bleibst Du auch in der PKV.
>
> Wenn sein Arbeitsentgelt danach unter die Versicherungspflichtgrenze
> fällt, wird er wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung
> versicherungspflichtig. (Die private Krankenversicherung könnte er
> theoretisch beibehalten, aber das dürfte nicht sinnvoll sein.)

Und woher soll die GKV das rein praktisch gesehen erfahren? Die PKV will
keine Gehaltsabrechnung sehen. Das könnte höchstens nachträglich bei einer
Betriebsprüfung des Arbeitgebers herauskommen.

Grüße,

Frank

Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez "Martin Glas" 2007-02-06 02:05:56

On 6 Feb., 12:34, Frank Hucklenbroich wrote:
>
> Und woher soll die GKV das rein praktisch gesehen erfahren? Die PKV will
> keine Gehaltsabrechnung sehen. Das k

Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez Frank Hucklenbroich 2007-02-06 16:04:35

Am 6 Feb 2007 02:05:56 -0800 schrieb Martin Glas:

> On 6 Feb., 12:34, Frank Hucklenbroich wrote:
>>
>> Und woher soll die GKV das rein praktisch gesehen erfahren? Die PKV will
>> keine Gehaltsabrechnung sehen. Das könnte höchstens nachträglich bei einer
>> Betriebsprüfung des Arbeitgebers herauskommen.
>>
>
> Ist es nicht die Pflicht des Arbeitgebers darauf zu achten und die
> entsprechende
> Versicherung davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen?

Die Frage ist halt, ob dazu verpflichtet ist, wenn es am Ende des Jahres
durch den Bonus eben doch noch reichen würde.

Grüße,

Frank

Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez Frank Kozuschnik 2007-02-06 22:41:31

Frank Hucklenbroich schrieb:

> Martin Glas:
>
> > Frank Hucklenbroich wrote:
> >
> >> Und woher soll die GKV das rein praktisch gesehen erfahren? Die PKV will
> >> keine Gehaltsabrechnung sehen. Das könnte höchstens nachträglich bei einer
> >> Betriebsprüfung des Arbeitgebers herauskommen.
> >
> > Ist es nicht die Pflicht des Arbeitgebers darauf zu achten und die
> > entsprechende Versicherung davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen?
>
> Die Frage ist halt, ob dazu verpflichtet ist, wenn es am Ende des Jahres
> durch den Bonus eben doch noch reichen würde.

Der Arbeitgeber muss das (voraussichtliche) Jahreseinkommen ermitteln
und den Arbeitnehmer dann entweder als versicherungspflichtig oder als
versicherungsfrei melden. Einen Ermessensspielraum, der ihm da eine
Wahl ließe, hat der Arbeitgeber eigentlich nicht.

Wenn der variable Gehaltsanteil "regelmäßiges" Einkommen ist, mit dem
der Arbeitnehmer ziemlich sicher rechnen kann, muss er mitgerechnet
werden. Ist es dagegen ein Bonus, den es im Erfolgsfall auf das
Festgehalt "oben drauf" gibt, dann gehört er nicht dazu.

Versicherungspflichtgrenze und variables Gehalt

napisane przez "Martin Glas" 2007-02-06 20:51:54

On 7 Feb., 02:41, Frank Kozuschnik wrote:

>
> Der Arbeitgeber muss das (voraussichtliche) Jahreseinkommen ermitteln
> und den Arbeitnehmer dann entweder als versicherungspflichtig oder als
> versicherungsfrei melden. Einen Ermessensspielraum, der ihm da eine
> Wahl lie

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