Fremdbaggern
Hallo,
mir ist heute morgen etwas spaßiges aufgefallen.
Hier in der Ecke sind mehrere Baustellen, eine ziemlich nah. Auf dem
Weg zum Auto sehe ich, wie dort ein LKW einen Bagger abgeladen hat,
der aufs Grundstück fährt, und plötzlich der Polier(?) winkend
auf den
Baggerfahrer zu geht.
Durch den Lärm sprechen die ziemlich laut.
Wenn ich nicht missverstanden habe, hatten die keinen Bagger bestellt
und auch nichts mit dieser Firma zu tun. Der Bagger hat sich in der
Baustelle vertan.
Nun die Frage:
Wenn das keiner gemerkt hätte und der "falsche" Bagger dort
fleißig
ein Loch gegraben hätte, was dann?
Hätte er es wieder zuschütten müssen?
Hätte er vom Bauherrn Bezahlung für die *unerwünscht* geleistete
Arbeit verlangen können? (vorausgesetzt das Loch an dieser Stelle
wäre
nützlich)
Was ist mit dem Bauunternehmen, dass (vielleicht am nächsten Tag) dort
hätte dieses Loch baggern sollen und nun den Auftrag verloren hat?
Oder ganz allgemein: Kann man jemandem eine Leistung
"aufdrängen",
ohne dass dieser auch nur davon wußte oder einen Auftrag vergeben hat,
und sich dann von ihm bezahlen lassen?
MfG
Gerald
PS: Bei Anwälten geht das bekanntlich, die für ihre Abmahnung nur
eine
GoA behaupten müssen, um einen abzukassieren.
Geht das auch mit richtiger Arbeit? SCNR ;->
--
>"Sixty-two thousand four hundred repetitions make one truth.",
> Aldous Huxley, "Brave New World", 1932
Das könnte auch das Motto der MI/FI und ihrer Kampagnen sein...
Fremdbaggern
Fremdbaggern
On Tue, 20 Mar 2007 00:42:33 +0100 Gerald Gruner wrote:
> Oder ganz allgemein: Kann man jemandem eine Leistung
"aufdrängen",
> ohne dass dieser auch nur davon wußte oder einen Auftrag vergeben
hat,
> und sich dann von ihm bezahlen lassen?
Nach der Logik wäre folgendes möglich:
Ein Unternehmer sieht, daß ein Mann hinter einem Haus ein Loch für
einen
Teich aushebt. Als der Mann mal gerade nicht da ist, geht der
Unternehmer in den Garten mit seinem Bagger, hebt den Teich fertig aus,
legt die Folie rein, läßt Wasser ein, legt also den ganzen Teich an.
Danach verkrümmelt er sich.
Der Hausbesitzer (der Mann mit der Schaufel) glaubt dann so lange an
Heinzelmännchen, bis die Rechnung ins Haus kommt.
> PS: Bei Anwälten geht das bekanntlich, die für ihre Abmahnung
nur eine
> GoA behaupten müssen, um einen abzukassieren.
> Geht das auch mit richtiger Arbeit? SCNR ;->
Da es für "richtige Arbeit" keine Gebührenordnung gibt,
wohl nicht.
Gruß
Christian
Fremdbaggern
Gerald Gruner wrote:
> PS: Bei Anwälten geht das bekanntlich, die für ihre Abmahnung
nur eine
> GoA behaupten müssen, um einen abzukassieren.
> Geht das auch mit richtiger Arbeit? SCNR ;->
Nein, "richtige Arbeit" ist in diesem Land grundsätzlich umsonst
zu erbringen, schließlich jammern Lobbyvertreter und Politik
immer wieder herum dass die Löhne für "richtige Arbeit"
viel zu
hoch sind. In Indien bekommt ein "richtiger Arbeiter" auch nur
eine Schüssel Reis am Tag, und da sollen auch deutsche Löhne
hin damit wir mit der Globalisierung mithalten können. Davon
3-4 stellige Summen für 5 Minuten "Arbeit" die völlig
unerwünscht
aufgedrängt wird abkassieren zu dürfen, können "richtige
Arbeiter"
nur träumen.
Obwohl, das wäre doch mal ein Mittel gegen Arbeitslosigkeit und
Dumpinglöhne. Einfach irgendwo Löcher hinbuddeln und 3-4 stellige
Honorare verlangen. Vorzugsweise bei denen die immer auf Arbeitslose
und Zeitarbeitern rumhacken, und schon haben wir gut bezahlte
Vollbeschäftigung. scnr :D
Leider werden wir auf geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen ewig
warten müssen, weil es im Bundestag zwar sehr viele Juristen, aber
kaum (wenn überhaupt) Arbeiter gibt.
Fremdbaggern
Gerald Gruner wrote:
> Nun die Frage:
> Wenn das keiner gemerkt hätte und der "falsche" Bagger dort
fleißig
> ein Loch gegraben hätte, was dann?
> Hätte er es wieder zuschütten müssen?
Wenn erforderlich, ja.
> Hätte er vom Bauherrn Bezahlung für die *unerwünscht*
geleistete
> Arbeit verlangen können? (vorausgesetzt das Loch an dieser Stelle
wäre
> nützlich)
Nicht direkt. Allenfalls dürfte er für ein gewünschtes (und
behaltenes)
Loch Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung haben, die sich
aber auf die tatsächlichen Bereicherung des Bauherrn beschränken. Die
dürfte aber gegen Null gehen, denn:
> Was ist mit dem Bauunternehmen, dass (vielleicht am nächsten Tag)
dort
> hätte dieses Loch baggern sollen und nun den Auftrag verloren hat?
Das ist für den Termin zu entschädigen, sprich in der Regel zu
bezahlen,
womit der Bauherr nicht bereichert ist. Sind die nötig gewordenen
Nacharbeiten aufwendiger als die ursprünglich geplanten, muß der
Fremdbaggerer sogar Schadenersatz leisten.
> Oder ganz allgemein: Kann man jemandem eine Leistung
"aufdrängen",
> ohne dass dieser auch nur davon wußte oder einen Auftrag vergeben
hat,
> und sich dann von ihm bezahlen lassen?
Aus GoA ja - aber die setzt voraus, daß die Handlung nicht nur von
Vorteil für den Vertretenen ist, sondern dessen Schaden mindert, und
keinen Aufschub duldet. D.h. wenn gerade eine Böschung auf einer
menschenleeren Baustelle abrutscht, darf ein zufällig vorbeikommender
Bagger tätig werden...
Gruß Sevo
Fremdbaggern
On Tue, 20 Mar 2007 12:22:53 +0100, Sevo Stille
wrote:
>Aus GoA ja - aber die setzt voraus, daß die Handlung nicht nur von
>Vorteil für den Vertretenen ist, sondern dessen Schaden mindert, und
>keinen Aufschub duldet.
Im Winter 05/06 habe ich mich ziemlich geärgert. Ein Hausbesitzer
(etwas älter) war wohl nicht in der Lage oder Willens, den Gehweg zu
räumen.
Ich musste mit dem Kinderwagen auf die schneeglatte Straße ausweichen.
Nebenbei bemerktz, war die Fahrbahn durch die Schneemassen eng und das
auch noch in einer langezogenen Kurve an einem Hang.
Wenn da ein Auto etwas zu flott gekommen wäre ....
Dieser Winter ist ja weitgehend ausgefallen, aber es schien, dass sich
das Verhalten des Hausbesitzers nicht ändert.
Gut, man könnte sich bei der Gemeinde beschweren. Rauskommen wird
nichts.
Könnte ein findiger Geschäftsmann nicht bei solchen Hausbesitrzern
den
Gehweg räumen und dann bei denen den Aufwand eintreiben.
Das dürfte eine nachhaltige Wirkung erzeugen
mfg
Rudolf