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Anzeige wg. unrechtlich genutzter Software?

napisane przez Nico Weinreich 2007-07-18 21:32:21

Hallo,

wir haben für einen Kunden zwei Tools (in PHP) für dessen Internetseite
erstellt, diese funktionierten einwandfrei und wurden vom Kunden
genutzt. Mehrere Male haben wir dem Kunden die Rechnung dazu geschickt
aber immer wieder vertröstet (vergessen, gerade kein Geld...).
Mittlerweile steht der Betrag seit einem Jahr aus, es gab auch regen
eMail-Verkehr, in dem der Kunde die Rechnung wiederholt erhalten hat. Im
Januar diesen Jahres haben wir einen Mahnbescheid beantragt, aber weder
Geld noch sonstige Informationen erhalten. Die Firma des Kunden
(Kapitalgesellschaft) ist mittlerweile wahrscheinlich insolvent, was
auch immer. Durch Zufall habe ich den Kunden jetzt wieder gefunden, mit
einer neuen Firma. Er hat seine alte Internetseite 1:1 für die neue
Firma genutzt, bis auf das Firmenlogo, das hat er durch ein neues ersetzt...
Bei einem der Skripte handelt es sich um einen Formular-Service, der die
Daten des Webseiten-Besuchers über einen unserer Server an den Kunden
übermittelt, dies haben wir jetzt abgefangen und den Benutzer der
Webseite mit einem Hinweis informiert, aus welchem hervorgeht, dass der
Inhaber der alten Firma unsere Skripte aus einer noch unbezahlten
Rechnung auf der Seite seiner neuen Firma benutzt und wir daher nicht
mehr bereit sind diesen Service anzubieten und den Webseiten-Besucher
daher um Verständnis für die "Nicht-Übermittlung" des Formulars gebeten.
Hat nicht lange gedauert, kam eine bitterböse eMail, in der er mich auf
einen 5stelligen Betrag mit einer Unterlassungsklage verklagen wollte
wegen Rufschädigung. Der Hinweis in dem Formularservice ist mittlerweile
vorsichtshalber entschärft, es erscheint nur noch, dass der Service
nicht mehr angeboten wird.
Nun würde ich aber gern selbst weitere Schritte einleiten, weil der
Kunde eine Software nutzt, die wir erstellt haben, er nicht bezahlt hat,
diese somit nicht besitzt, weil unter allen Rechnungen steht "Die Ware
steht bis zur vollständigen Bezahlung unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt.". Zumal er die Software für seine alte Firma hat
erstellen lassen, damit besitzt er für seine neue Firma gleich Recht
keine Nutzungsrechte bzw. Besitzrechte - ist das so richtig? In welcher
Form kann ich jetzt weitere Schritte unternehmen?
Leider steht auf seiner Internetseite zwar, dass er eine Limited mit
Hauptsitz in England besitzt, aber es steht weder die
Handelsregisternummer in England auf der Seite, auch fehlt die
Handelsregisternummer der in Deutschland tätigen Zweigniederlassung
(meines Wissens nach muss dies aber so sein, habe da selbst schon
Erfahrungen machen müssen vor einigen Jahren). Wie komme ich so an
weitere Daten der Firma, weil der Firmenname der Limited ist auch nicht
im "Companys House" - dem engl. Handelsregister vermerkt?
Wie kann ich ihm jetzt die Nutzung der Software untersagen, bzw. kann
ich es überhaupt?

Mfg

Anzeige wg. unrechtlich genutzter Software?

Autor: Rechtsanwalter 2007-07-18 22:16:17


Anzeige wg. unrechtlich genutzter Software?

napisane przez Ralf Weber 2007-07-18 22:16:17

Hallo,

ich denke in diesem Fall wäre doch schon längst ein Anwalt fällig
gewesen, der das ganze einklagt und nicht sooo lange hinauszögert,
daß jetzt vielleicht gar nichts mehr zu holen ist, die alten Firma
existiert ja wohl nicht mehr.
Was war das denn eigentlich. Haftet der ehemalige Inhaber für
Schulden der alten Firma vielleicht mit seinem Privatvermögen, dann
geht vielleicht nochwas.
Aber du solltest wirklich einen Anwalt aufsuchen, selber wirst du
wenig machen können, denke ich.

Gruß
Ralf
--
Fotos von Tieren, Menschen und Landschaften
sowie Bilder aus der Astronomie sind auf meiner Homepage
www.ralfs-webgalerie.de zu finden
Viel Spaß beim Stöbern!

Anzeige wg. unrechtlich genutzter Software?

napisane przez Holger Pollmann 2007-07-18 22:16:05

Nico Weinreich schrieb:

> Nun würde ich aber gern selbst weitere Schritte einleiten, weil der
> Kunde eine Software nutzt, die wir erstellt haben, er nicht bezahlt
> hat, diese somit nicht besitzt, weil unter allen Rechnungen steht
> "Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter verlängertem
> Eigentumsvorbehalt."

Da man an Software als solcher gar kein Eigentum haben kann, sondern
allenfalls an Datenträgern mit der Software drauf, ist DAS zumindest
völlig egal.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

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napisane przez Nico Weinreich 2007-07-19 07:15:22

Holger Pollmann schrieb:
> Nico Weinreich schrieb:
>
>> Nun würde ich aber gern selbst weitere Schritte einleiten, weil der
>> Kunde eine Software nutzt, die wir erstellt haben, er nicht bezahlt
>> hat, diese somit nicht besitzt, weil unter allen Rechnungen steht
>> "Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter verlängertem
>> Eigentumsvorbehalt."
>
> Da man an Software als solcher gar kein Eigentum haben kann, sondern
> allenfalls an Datenträgern mit der Software drauf, ist DAS zumindest
> völlig egal.
>

Es handelt sich um Software die WIR erstellt haben, fallen da nicht auch
die Nutzungsrechte mit rein!?

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napisane przez Nico Weinreich 2007-07-19 07:18:57

Ralf Weber schrieb:
> Hallo,
>
> ich denke in diesem Fall wäre doch schon längst ein Anwalt fällig
> gewesen, der das ganze einklagt und nicht sooo lange hinauszögert, daß
> jetzt vielleicht gar nichts mehr zu holen ist, die alten Firma existiert
> ja wohl nicht mehr.
> Was war das denn eigentlich. Haftet der ehemalige Inhaber für Schulden
> der alten Firma vielleicht mit seinem Privatvermögen, dann geht
> vielleicht nochwas.
> Aber du solltest wirklich einen Anwalt aufsuchen, selber wirst du wenig
> machen können, denke ich.
>
> Gruß
> Ralf

Es handelte sich um eine Rechnung im unteren 3stelligen Bereich. Wie
gesagt, der erste Schritt sollte mit dem Mahnbescheid im Januar
passieren, da aber kurz darauf seine Internetseite nicht mehr erreichbar
war, war mir schon klar, dass ich eigentlich zu spät bin. Ich denke
seine Limited wird nicht wirklich viel Vermögen bzw. Einlage gehabt
haben, ich könnte halt nur versuchen aus dem bestehenden Mahnbescheid
einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, wenn das nicht schon zu lange
her ist. Da ich mit 99% bezweifle mein Geld je wieder zu sehen, lohnen
sich die Anwaltskosten nicht.

MfG

Anzeige wg. unrechtlich genutzter Software?

napisane przez Nico Weinreich 2007-07-19 07:44:57

Nico Weinreich schrieb:
> wegen Rufschädigung. Der Hinweis in dem Formularservice ist mittlerweile
> vorsichtshalber entschärft, es erscheint nur noch, dass der Service
> nicht mehr angeboten wird.


Es steht dort "Der Formularservice steht nur unseren Kunden zur
Verfügung!", das sollte wohl so unanfechtbar sein?!

Anzeige wg. unrechtlich genutzter Software?

napisane przez Thorsten Ostermann 2007-07-19 09:37:42

Hallo Nico!

> Leider steht auf seiner Internetseite zwar, dass er eine Limited mit
> Hauptsitz in England besitzt, aber es steht weder die
> Handelsregisternummer in England auf der Seite, auch fehlt die
> Handelsregisternummer der in Deutschland tätigen Zweigniederlassung
> (meines Wissens nach muss dies aber so sein, habe da selbst schon
> Erfahrungen machen müssen vor einigen Jahren).

Ist das eine DE-Domain? Auf wen ist die registiert? Darüber bekommst du
u.U. eine ladungsfähige Anschrift für den Mahnbescheid und/oder eine
Abmahnung wegen des unvollständigen Impressums. Wenn die Limited nicht
ordnungsgemäß registriert ist, könnte noch eine Betrugsanzeige
dazukommen. Aber das würde ich sicherheitshalber von einem Anwalt prüfen
lassen.

> Wie kann ich ihm jetzt die Nutzung der Software untersagen, bzw. kann
> ich es überhaupt?

Du könntest versuchen, gegen den Typen als Privatperson vorgehen. Oder
ihn auf Unterlassung verklagen.

Gruß
Thorsten - der auch schon schlechte Erfahrungen mit Ltds gemacht hat,
gut getarnt hinter einer KG...
--
"Ich vermute in Deutschland hätte Edison für seine Glühbirne erstmal
ein Technologiefolge-Abschätzungsgutachten über verlorene
Arbeitsplätze in der Petroleum-Industrie vorlegen müssen, bevor
ihm die Einführung elektrischer Beleuchtung erlaubt worden wäre."
Rafael Deliano in News:de.sci.electronics zum Thema Innovation in DE

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napisane przez "Stefan Müller" 2007-07-19 09:41:30

"Nico Weinreich" schrieb

> Durch Zufall habe ich den Kunden jetzt wieder gefunden, mit einer neuen
> Firma. Er hat seine alte Internetseite 1:1 für die neue Firma genutzt, bis
> auf das Firmenlogo, das hat er durch ein neues ersetzt...
>

Das Problem ist doch eigentlich ein anderes: Eine neue Firma nutzt
ein Tool, dass ihr eigentlich speziell für eine andere Firma geschrieben
habt. Und das ohne Genehmigung. Wenn man das mit Urteilen zur
Verwendung von fremden Bildern vergleicht, sollte man hierfür
doch ein Nutzungsentgelt verlangen können plus 100 Prozent
Aufschlag, da dies ohne Genehmigung passiert ist.

Gruss
Stefan

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