Arcor Kuendigung
Hallo zusammen,
meine Familie und ich sind zum 31.12.2006 aus unserer Wohnung
ausgezogen und hatten im September aufgrund des Umzugs
ausserordentlich (aufgrund des Auszuges und der Nichtverfuegbarkeit
von Arcor am neuen Wohnort) unseren Arcor Vertrag gekuendigt. Ende
Januar erhielten wir die Abmeldebestaetigung von unserer frueheren
Wohnung und faxten diese zu Arcor (Bestaetigung vorhanden).
Arcor war das scheinbar alles rel. egal und zog fleissig weiter von
unserem Konto ein, als wenn nie was passiert waere. Als das Konto dann
nicht mehr vorhanden war (weil wir ortsbedingt auch die Bank
wechselten) kam erstmal nichts mehr bei uns an.
Vor einigen Tagen ging dann Post von einem Anwalt bei meinen Eltern
ein. Diese ignorierten die Post fuers erste. Als dann ein Brief vom
Amtsgericht kam wurden sie nervoes. Der Brief war an mich gerichtet,
aber mit der Adresse meiner Eltern. Der naechste Brief war dann per
Einschreiben welchen meine Eltern ablehnten da ich ja schon seit 10
Jahren nicht mehr dort wohne.
Jetzt meine Frage. Kann der Gerichtsvollzieher irgendetwas bei meinen
Eltern pfaenden? Ich habe ja nie Post von denen bekommen, zaehlt das
dann dennoch als zugestellt?
Wie sollte ich mich am besten jetzt verhalten?
Vielen Dank im Vorraus.
MfG
Marcus Koenig
Arcor Kuendigung
Arcor Kuendigung
On 16 Aug., 01:12, schnupfy wrote:
>
> Arcor war das scheinbar alles rel. egal und zog fleissig weiter von
> unserem Konto ein, als wenn nie was passiert waere.
Du hast die Abbuchungen hoffentlich r
Arcor Kuendigung
Jochen Walerka schrieb:
> Da du ordentlich bei Arcor gekündigt hast, wird der
> Mahnbescheid vor Gericht abgeschmettert und Arcor muss deinen Anwalt
> mitbezahlen.
Er hat eben nicht ordentlich gekündigt, sondern außerordentlich
wegen
des Umzugs. Und ob ein solcher einen außerordentlichen
Kündigungsgrund
darstellt, wurde in dieser Gruppe schon mehrfach in epischer Breite
diskutiert.
Gruß
Marco
Arcor Kuendigung
Marco Gietz wrote:
>Er hat eben nicht ordentlich gekündigt, sondern außerordentlich
wegen
>des Umzugs. Und ob ein solcher einen außerordentlichen
Kündigungsgrund
>darstellt, wurde in dieser Gruppe schon mehrfach in epischer Breite
>diskutiert.
Laut Arcor Auskunft wird der Vertrag mitgenommen, außer ein
Anschluß
am neuen Wohnort ist nicht möglich oder man zieht in eine
Lebensgemeinschaft, in welcher schon ein (anderer) Anschluß vorhanden
ist.
Wie weit das gültig ist, sei mal dahingestellt...
--
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Arcor Kuendigung
Gerrit Brodmann schrieb:
> Marco Gietz wrote:
>
>> Er hat eben nicht ordentlich gekündigt, sondern
außerordentlich wegen
>> des Umzugs. Und ob ein solcher einen außerordentlichen
Kündigungsgrund
>> darstellt, wurde in dieser Gruppe schon mehrfach in epischer Breite
>> diskutiert.
>
> Laut Arcor Auskunft wird der Vertrag mitgenommen, außer ein
Anschluß
> am neuen Wohnort ist nicht möglich oder man zieht in eine
> Lebensgemeinschaft, in welcher schon ein (anderer) Anschluß
vorhanden
> ist.
>
> Wie weit das gültig ist, sei mal dahingestellt...
Ist das so? Gilt das als außerordentlicher Kündigungsgrund wenn ein
ein
anderer Vertrag am neuen Wohnort bereits besteht?
gruß, Johannes
Arcor Kuendigung
Gerrit Brodmann schrieb:
> Marco Gietz wrote:
>
>> Er hat eben nicht ordentlich gekündigt, sondern
außerordentlich wegen
>> des Umzugs. Und ob ein solcher einen außerordentlichen
Kündigungsgrund
>> darstellt, wurde in dieser Gruppe schon mehrfach in epischer Breite
>> diskutiert.
>
> Laut Arcor Auskunft wird der Vertrag mitgenommen, außer ein
Anschluß
> am neuen Wohnort ist nicht möglich oder man zieht in eine
> Lebensgemeinschaft, in welcher schon ein (anderer) Anschluß
vorhanden
> ist.
>
> Wie weit das gültig ist, sei mal dahingestellt...
War noch nicht fertig, sorry.
Als ich meinen Vertrag geschlossen hatte, galten die alten AGB mit
Kündigung zum Quartalsende mit 1 Monat Kündigungsfrist. Inzwischen
gilt
jährliche Kündigung (was eine Sauerei ist) mit 1 Monat Frist.
Aus der Mindestvertragslaufzeit bin ich raus.
Inwiefern gehen AGB-Änderungen auf mich über? Wie ist das mit der
Informierung über AGB-Änderungen?
gruß, Johannes
Arcor Kuendigung
Johannes Maier wrote:
>Gerrit Brodmann schrieb:
>> Marco Gietz wrote:
>>
>>> Er hat eben nicht ordentlich gekündigt, sondern
außerordentlich wegen
>>> des Umzugs. Und ob ein solcher einen außerordentlichen
Kündigungsgrund
>>> darstellt, wurde in dieser Gruppe schon mehrfach in epischer
Breite
>>> diskutiert.
>>
>> Laut Arcor Auskunft wird der Vertrag mitgenommen, außer ein
Anschluß
>> am neuen Wohnort ist nicht möglich oder man zieht in eine
>> Lebensgemeinschaft, in welcher schon ein (anderer) Anschluß
vorhanden
>> ist.
>>
>> Wie weit das gültig ist, sei mal dahingestellt...
>
>Ist das so? Gilt das als außerordentlicher Kündigungsgrund wenn
ein ein
>anderer Vertrag am neuen Wohnort bereits besteht?
Also laut deren Auskunft hiess es, es besteht beim Umzug die
"Mitnahmepflicht", ausser es gibt dort keine Möglichkeit Arcor
zu
bekommen oder man zieht in eine Lebensgemeinschaft und dort ist schon
ein Anschluss vorhanden.
Als ich nach einer WG fragte, betonte der Mensch auf der anderen Seite
noch mal die "Lebensgemeinschaft", meine Erwiederung, daß man
dann
eben im Zweifelsfalle Schwul wäre, brauchte sowas wie ein arkustisches
"Sie haben verstanden" Grinsen auf der anderen Seite.
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Arcor Kuendigung
Johannes Maier schrieb:
> Ist das so? Gilt das als außerordentlicher Kündigungsgrund wenn
ein
> ein anderer Vertrag am neuen Wohnort bereits besteht?
Wie Marco schon richtig schrieb, ist das hier in der Gruppe höchst
umstritten.
--
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02.10.2003