Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Hallo!
Ich habe mir eine Xtra-Prepaid-Karte mit einer sehr schönen Rufnummer
(sonst hätte ich das niemals getan) bei einem Online-Händler
"geholt".
Diese war - Hilfe - eine von Victor Vox. Ich habe nie einen Vertrag
gesehen oder irgendwas unterschrieben. Das Ding wurde vom Händler mit
den von mir gemachten Angaben aktiviert und funktioniert
ordnungsgemäß.
Nach news:3F85BCE1.A4549B42@glaser-ruder.de ist jetzt die Kündigung
endlich zwangsweise bei denen angekommen, die Bestätigung habe ich heute
erhalten. Allerdings hat man mir die Kündigung erst per 31.12.2003
bestätigt. Das ist mir zu lang und inakzeptabel.
Also rufe ich brav bei der Hotline an und da erklärt mir die Person am
anderen Ende der Telefonleitung, dass es laut AGB nur vier
Kündigungstermine für Prepaid-Karten gibt, und zwar nur zum
Quartalsende. Mal davon abgesehen, dass ich die AGB - bis vor wenigen
Minuten - niemals gesehen habe oder Möglichkeit zum Einblick hatte,
finde ich in <http://www.victorvox-ag.de/produkte/mobilfunk agb.pdf>
keinerlei Hinweise zu dieser Kündigungsfrist. Also rufe ich wieder die
Hotline an und habe die gleiche Person am Telefon. Ich wollte von ihr
wissen, wo in den AGB ich das mit dieser Frist nachlesen kann.
Victor-Vox-clever wich sie aus und verwies darauf, dass diese lange
Bearbeitungszeit (huch, wo ist denn plötzlich die Kündigungsfrist
laut
AGB hin verschwunden?) bei allen Mobilfunk-Anbietern vorhanden ist.
Meine Erwähnung, dass ich da andere Kenntnisse habe und das in zwei
Wochen möglich ist (das kenne ich aus eigener Erfahrung) und sie deshalb
falsches Zeugs erzählt, erwiderte sie mit "Dann können wir ja
das
Gespräch beenden".
Auch macht Victor Vox unter
<http://www.victorvox.de/portal-tarife/zeige prepaid
seite.php?design=portal&name=aufeinenblick>
Werbung im Stil "Keine Vertragsbindung". Wenn ich also nicht gebunden
bin, warum will man mich dann nicht rauslassen?
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Nummer muss ich zum Monatsende portieren,
da mein derzeitiger Laufzeitvertrag dann ausläuft und ich mit einer
Prepaid nicht stundenlang am Tag telefonieren kann, ohne dabei den
finanziellen Kollaps zu erleiden. Bei den Unterlagen zur Freischaltung,
die mir der Verkäufer eben noch gefaxt hat, waren keinerlei Hinweise auf
irgendwelche Kündigungsfristen/Mindestlaufzeiten zu finden. Gibt es
irgendetwas, was mich davon abhalten sollte, eine einstweilige Verfügung
gegen Victor Vox zu erwirken, die Rufnummer zur sofortigen Portierung
freizugeben?
Andy
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Hallo,
mit Call-Center-Agenten sollte man nicht diskutieren, das Gesagte ist im
Zweifelsfall nicht belegbar. Du solltest so etwas immer schriftlich
durchführen, im Zweifellsfall per Einschreiben/Rückschein. Frag doch
einfach
einmal schriftlich (Einschreiben) nach einem schriftlichen Exemplar der
entsprechenden AGB, such Dir dabei ruhig jemanden der in der Hierarchie
etwas höher steht. Das wirkt meist schon in solchen Fällen.
Ansonsten schreib auch einmal, wie es ausgegangen ist.
Mit freundlichen Grüssen
Christian Rüger
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Christian Rüger schrieb:
>mit Call-Center-Agenten sollte man nicht diskutieren, das Gesagte ist im
>Zweifelsfall nicht belegbar. Du solltest so etwas immer schriftlich
Ich glaub, Andy weiß das ;-)))
>durchführen, im Zweifellsfall per Einschreiben/Rückschein. Frag
doch einfach
>einmal schriftlich (Einschreiben) nach einem schriftlichen Exemplar der
>entsprechenden AGB, such Dir dabei ruhig jemanden der in der Hierarchie
>etwas höher steht. Das wirkt meist schon in solchen Fällen.
Das nun macht der garantiert - Andy hat in solchen Fällen (Verzeih mir
bitte!!) einen ähnlichen Ruf wie ein gewisser [AP] - Insiders wissen ...
>Ansonsten schreib auch einmal, wie es ausgegangen ist.
Interessiert mich auch.
Gruß
Peter
--
I know how to fuck - why should i read a fucking manual?
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Andy Glaser schrieb:
> Also rufe ich brav bei der Hotline an und da erklärt mir die Person
am
> anderen Ende der Telefonleitung, dass es laut AGB nur vier
> Kündigungstermine für Prepaid-Karten gibt, und zwar nur zum
> Quartalsende.
Kündigungen sind doch immer sog. "einseitige
Willenserklärungen".
Was will die Colt-Line Dir da erzählen?
> Victor-Vox-clever wich sie aus und verwies darauf, dass diese lange
> Bearbeitungszeit (huch, wo ist denn plötzlich die
Kündigungsfrist laut
> AGB hin verschwunden?) bei allen Mobilfunk-Anbietern vorhanden ist.
Frage: Was interessiert einen, wie lange die Bearbeitungszeiten bei
irgendwelchen ANDEREN Unternehmen sind?
Du hast ja mit VV einen gültigen Vertrag.
> Auch macht Victor Vox unter
> <http://www.victorvox.de/portal-tarife/zeige prepaid
seite.php?design=portal&name=aufeinenblick>
> Werbung im Stil "Keine Vertragsbindung". Wenn ich also nicht
gebunden
> bin, warum will man mich dann nicht rauslassen?
mit dieser "keine Vertragsbindung" ist ja allgemein bekannt, das es
sich
nicht um einen Laufzeitvertrag handeln wird.
Nichts desto trotz hast Du ja mit VV einen rechtsgültigen Vertrag.
> Lange Rede, kurzer Sinn: Die Nummer muss ich zum Monatsende portieren,
> da mein derzeitiger Laufzeitvertrag dann ausläuft und ich mit einer
> Prepaid nicht stundenlang am Tag telefonieren kann, ohne dabei den
> finanziellen Kollaps zu erleiden. Bei den Unterlagen zur Freischaltung,
> die mir der Verkäufer eben noch gefaxt hat, waren keinerlei Hinweise
auf
> irgendwelche Kündigungsfristen/Mindestlaufzeiten zu finden. Gibt es
> irgendetwas, was mich davon abhalten sollte, eine einstweilige
Verfügung
> gegen Victor Vox zu erwirken, die Rufnummer zur sofortigen Portierung
> freizugeben?
zieh es durch, das sichert u.a. auch Arbeitsplätze bei der Justiz
Gruss
Ralf
(der sich freut, das mein Arbeitsplatz dadurch auch noch für die
nächsten Jahre gesichert ist, schön das in Deutschland das
Klageverhalten nicht abgeebbt hat)
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Ralf Gebert schrieb:
>> Also rufe ich brav bei der Hotline an und da erklärt mir die
>> Person am anderen Ende der Telefonleitung, dass es laut AGB nur
>> vier Kündigungstermine für Prepaid-Karten gibt, und zwar nur
zum
>> Quartalsende.
>
> Kündigungen sind doch immer sog. "einseitige
Willenserklärungen".
Was hat die Frist mit dem Charakter der Einseitigkeit zu tun?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Peter Voigt schrieb:
>
> >Ansonsten schreib auch einmal, wie es ausgegangen ist.
>
> Interessiert mich auch.
Es gab einen kurzen, schnellen und heftigen Schriftverkehr per Fax.
Victor Vox bestand auf die Kündigung zum 31.12.2003 und verwies auf die
eigenen Prepaid-Mobilfunk-AGB, die man allerdings nur auf Anfrage (!) zu
sehen bekommt. Die sind im Internet auch nicht einsehbar (beides
Eigenaussagen von Victor Vox, also zwei tolle Eigentore)! Bei der RegTP
(§ 305a BGB) konnte ich diese AGB auch nicht auftreiben. Danach habe ich
denen §§ 305 ff BGB zitiert und schrub unter anderem:
"Ich habe bis vor wenigen Minuten noch nie in meinem Leben die
Prepaid-Mobilfunk-AGB von Victor Vox gesehen. ... Ich habe niemals
irgendwo erklärt, dass ich Prepaid-Mobilfunk-AGB von Victor Vox
akzeptiere. Dies werde ich falls notwendig auch in einer
eidesstattlichen Versicherung erklären." Im gleichen Fax habe ich
eine
einstweilige Verfügung (mit Verweis auf meine eidesstattliche
Versicherung) zur kurzfristigen Runummernportierung angedroht, wenn der
nächste Portierungsversuch wieder in die Hose geht.
Daraufhin habe ich ein Briefchen per Post einer Rechtsanwältin von
Victor Vox bekommen, dass man "aus Kulanzgründen" einer
frühzeitigen
Portierung zugestimmt hat. Es hat dann noch ein paar Tage in den
November gedauert und jetzt habe ich meine superschöne Nummer auf meinem
Laufzeitvertrag und bin so gesehen zufrieden.
Ich vermute in diesem Zusammenhang, dass Victor Vox die Umschreibung der
Karteinhaber (so war es in meinem Fall, als ich die bereits aktivierte
Karte von einem Händler gekauft habe) bzw. die Aktivierung der
Prepaid-Karten (erst soll der Händler die Karte auf sich aktivieren und
dann bei Verkauf einfach auf den Kunden umschreiben) rechtlich unsauber
gestaltet hat (man muss ja nicht mal irgendwo unterschreiben und die
richtigen AGB werden bei der Umschreibung auch nicht erwähnt). Egal, ich
bin da wo ich hinwollte!
Andy
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Andy Glaser schrieb:
> Es gab einen kurzen, schnellen und heftigen Schriftverkehr per
> Fax. Victor Vox bestand auf die Kündigung zum 31.12.2003 und
> verwies auf die eigenen Prepaid-Mobilfunk-AGB, die man allerdings
> nur auf Anfrage (!) zu sehen bekommt. Die sind im Internet auch
> nicht einsehbar (beides Eigenaussagen von Victor Vox, also zwei
> tolle Eigentore)! Bei der RegTP (§ 305a BGB) konnte ich diese AGB
> auch nicht auftreiben. Danach habe ich denen §§ 305 ff BGB
zitiert
> und schrub unter anderem:
Hmmm... gilt für Mobilfunkanbieter das gleiche wie für andere
Trelekommunikationsanbieter auch? Ich meine mich entsinnen zu können,
daß
da irgendwo im TKG oder so eine Klausel steht, daß die Dinger in irgend
einem Amtsblatt veröffentlicht werden und damit gültig sind.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Victor Vox mit der eigenen Auffassung von Rechtsgeschäften
Holger Pollmann schrieb:
>
> Andy Glaser schrieb:
>
> > Es gab einen kurzen, schnellen und heftigen Schriftverkehr per
> > Fax. Victor Vox bestand auf die Kündigung zum 31.12.2003 und
> > verwies auf die eigenen Prepaid-Mobilfunk-AGB, die man allerdings
> > nur auf Anfrage (!) zu sehen bekommt. Die sind im Internet auch
> > nicht einsehbar (beides Eigenaussagen von Victor Vox, also zwei
> > tolle Eigentore)! Bei der RegTP (§ 305a BGB) konnte ich diese
AGB
> > auch nicht auftreiben. Danach habe ich denen §§ 305 ff BGB
zitiert
> > und schrub unter anderem:
>
> Hmmm... gilt für Mobilfunkanbieter das gleiche wie für andere
> Trelekommunikationsanbieter auch? ...
Genau in diesem Punkt bin ich mir auch nicht sicher und habe deshalb
fast schon schwarz gesehen mit der vorzeitigen Portierung (das hätte ja
voll in die Hose gehen können).
> ... Ich meine mich entsinnen zu können, daß
> da irgendwo im TKG oder so eine Klausel steht, daß die Dinger in
irgend
> einem Amtsblatt veröffentlicht werden und damit gültig sind.
Bei den Preisen kenne ich das auch, bei den AGB ist es mir nicht
bekannt. Es war aber niemand bei Victor Vox in der Lage mir zu sagen, an
welcher öffentlichen Stelle (ggf. Amtsblatt, Bundesdingsblatt, sonstige
Verzeichnisse) ich diese AGB finden könnte. Nach der Eigentor-Aussage
("Agb nur auf Anfrage") bin ich dann einfach davon ausgegagen, dass
es
Victor Vox für die Prepaid-Kunden versäumt hat, die AGB zu
veröffentlichen (Vielleicht ist es auch nicht nötig). Ob es jetzt
tatsächlich so war oder nicht werde ich wohl nie erfahren.
Andy