Kinderverleih
Hallo zusamm,
Unser 15jähriger möchte mit einem Schulkameraden und dessen Eltern in
Urlaub fahren.
Wir haben da eigentlich nix dagegen, unser Sohn hat da schon öfter
anlässlich Netzwerkparties übernachtet.
Was haben wir dabei zu beachten, wenn wir unserer Aufsichtspflicht
Genüge tun wollen, auf was sollten wir hinweisen?
Eine Haftpflichtversicherung für "unseren" besteht.
cu-uc
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Udo Czekalla wrote:
> Unser 15jähriger möchte mit einem Schulkameraden und dessen
Eltern in
> Urlaub fahren.
> Wir haben da eigentlich nix dagegen, unser Sohn hat da schon öfter
> anlässlich Netzwerkparties übernachtet.
> Was haben wir dabei zu beachten, wenn wir unserer Aufsichtspflicht
> Genüge tun wollen, auf was sollten wir hinweisen?
Wenn ihr damit einverstanden seit, dann nichts. Tip: Ihr solltet
euch bei den gastgebenden Eltern erkundigen, ob das auch wirklich
so ist...
Anstelle der anderen Eltern würde ich mir die Erlaubnis aber von
euch schriftlich geben lassen, inkl. Hinweisen auf bestehende
Allergien/Schwimmfähigkeit/Medikamentennotwendigkeit etc.
Austausch der Erreichbarkeit hilft ebenfalls.
Die gastgebenden Eltern haben die Aufsichtspflicht. Der Sohn
sollte deutlich wissen, dass die ihm da auch einiges anschaffen
dürfen.
> Eine Haftpflichtversicherung für "unseren" besteht.
IANAL, aber lang genug in der Jugendhordenarbeit tätig gewesen.
Servus,
Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
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Kinderverleih
High Bernhard
>>Was haben wir dabei zu beachten, wenn wir unserer Aufsichtspflicht
>>Genüge tun wollen, auf was sollten wir hinweisen?
>
> Wenn ihr damit einverstanden seit, dann nichts. Tip: Ihr solltet
> euch bei den gastgebenden Eltern erkundigen, ob das auch wirklich
> so ist...
;)
tja, ham wir inzwischen!
>
> Anstelle der anderen Eltern würde ich mir die Erlaubnis aber von
> euch schriftlich geben lassen, inkl. Hinweisen auf bestehende
> Allergien/Schwimmfähigkeit/Medikamentennotwendigkeit etc.
> Austausch der Erreichbarkeit hilft ebenfalls.
n bischen hats mich gewundert, noch nix von der anderen Seite gehört zu
haben; aber die machen so was nicht zum ersten mal.
Der Notfallzettel mit Telefonnummern etc ist in Arbeit.
>
> Die gastgebenden Eltern haben die Aufsichtspflicht. Der Sohn
> sollte deutlich wissen, dass die ihm da auch einiges anschaffen
> dürfen.
Ist ihm schon klar!
>>Eine Haftpflichtversicherung für "unseren" besteht.
>
jetzt frach ich aber mal :)
>
> IANAL,
Imho kenn ich ja, aber IANAL???
verwirrt mich immer wieder
cu-uc
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"|
| | IANAL,
|
| Imho kenn ich ja, aber IANAL???
I Am Not A Lawyer, icke nix anwald.
--
mfg, gunni
Kinderverleih
Udo Czekalla wrote:
> Hallo zusamm,
>
> Unser 15jähriger möchte mit einem Schulkameraden und dessen
Eltern in
> Urlaub fahren.
> Wir haben da eigentlich nix dagegen, unser Sohn hat da schon öfter
> anlässlich Netzwerkparties übernachtet.
> Was haben wir dabei zu beachten, wenn wir unserer Aufsichtspflicht
> Genüge tun wollen, auf was sollten wir hinweisen?
Dass der Bengel genug Kondome mitnimmt und damit auch umgehen kann.
> Eine Haftpflichtversicherung für "unseren" besteht.
Die zahlt aber keine Alimente.
:-))
SCNR
Marco