AW: Gewährleistung / Reparatur oder E rs atz angeblich nicht möglich
AW: Gewährleistung / Reparatur oder E rs atz angeblich nicht möglich
> Begründe das doch mal bitte mit dem neuen Gerät! Vom
ständigen
> wiederholen wird es nicht besser.
Wenn ein Sachmangel vorliegt - den der Käufer nun nach der Zeit ggf.
beweisen muss - und Nacherfüllung in Form Ersatzlieferung möglich
ist,
dann gibt es gar keine Probleme mit dem neuen Gerät.
Die übrige Diskussion dreht sich dann nur noch um die Frage, wie der
Ersatz der gezogenen Nutzungen anzusetzen ist.
Wenn ich mich nicht täusche, ist die Herausgabe von Gebrauchsvorteilen
bei der Nacherfüllung entgegen §§ 439 IV, 346 BGB in der
Rechtsprechung
und den übrigen Juristen bislang heiter umstrittenen und der BGH hat
sich dazu wohl auch noch nicht ausdrücklich geäußert. Die
genaue
juristische Begründung habe ich jetzt auswendig nicht auf der Pfanne,
würde hier aber auch zu weit führen.
Also: Wenn ein Sachmangel vorliegt und Ersatzlieferung/Reparatur möglich
ist (Reparatur vorliegend wohl jedenfalls nicht mehr), dann gibt es
tatsächlich Gerichte, die einem einen Anspruch auf ein neues Gerät
ohne
Anrechnung von Nutzungsvorteilen zusprechen. Das ist schon toll!