Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
Leider hab ich irgendwie noch nichts richtiges bei google und co.
gefunden.
Ein Bekannter von mir behauptet, das schon bei Vorhandensein eines
Kabelanschlusses GEZ-Gebühren fällig sein. Egal ob ein Endgerät
wie
Fernseher, Radio etc. vorhanden ist. Er bezieht sich da auf eine
angebliche Änderung im Rundfunkstaatsvetrag bzw. in den Verordnungen,
die damit zu tun haben. Leider kann er mir da keine genauen Angaben
machen und ich habe bis jetzt auch nichts gefunden. Er würde auch
jemanden kennen, der nachzahlen musste für 4 Jahre, da er nachweisbar
für den Zeitraum einen Kabelanschluss bezahlte.
Gibts dafür wirklich irgendwelche Gesetze oder wars nur
"Erpressung"
seitens der Gebühreneintreiber ? Ich habe selber keine Empfangsgeräte
,da ich viel Unterwegs bin, aber in meinen Nebenkosten (Mietvertrag)
für die Wohnung ist auch ein Beitrag für den Kabelanschluss
enthalten.
Muss ich jetzt gegenüber dem Vermieter den Kabelanschluss kündigen,
so
das dieser gesperrt wird (was ja auch nicht ohne weiteres geht) ? Habe
keine Lust wegen des Vorhandenseins eines Anschlusses noch Gebühren zu
zahlen, obwohl ich diese nachweislich nicht nutze (keine
Empfangsgeräte).
Eventuell Quellen aufführen, wo ich das ganze selber nachlesen kann.
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
xs4free666@hotmail.com (Alfred Ritter) schrieb:
> Ein Bekannter von mir behauptet, das schon bei Vorhandensein eines
> Kabelanschlusses GEZ-Gebühren fällig sein.
Nein.
> Gibts dafür wirklich irgendwelche Gesetze oder wars nur
> "Erpressung" seitens der Gebühreneintreiber ?
Du plenkst. Im übrigen fehlen bei der Story wahrscheinlich ein paar
Details.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
> Du plenkst. Im übrigen fehlen bei der Story wahrscheinlich ein paar
> Details.
Leider sind mir weitere Einzelheiten unbekannt. Die haben wohl
nachweisen können das er seit diesem Zeitraum (4 Jahre) Gebühren
für
den Kabelanschluss zahlt und somit wohl dann automatisch auch
Empfangsgeräte haben muss. Obs da noch andere Hintergründe gibt -
keine Ahnung.
Meine Frage war nur ,ob das rechtens ist und wenn ja auf welcher
Grundlage.
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
xs4free666@hotmail.com (Alfred Ritter) schrieb:
>> Du plenkst. Im übrigen fehlen bei der Story wahrscheinlich ein
>> paar Details.
>
> Leider sind mir weitere Einzelheiten unbekannt. Die haben wohl
> nachweisen können das er seit diesem Zeitraum (4 Jahre) Gebühren
> für den Kabelanschluss zahlt und somit wohl dann automatisch auch
> Empfangsgeräte haben muss.
Ahhhh... da haben wirs. Nix mit "bloß Kabelanschluß ohne
Geräte
verpflichtet schon zur Rundfunkgebührenzahlung".
> Meine Frage war nur ,ob das rechtens ist und wenn ja auf welcher
> Grundlage.
Wenn Empfangsgeräte bereitgehalten wurden: natürlich. Rechtsgrundlage
ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
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Scheibenwischer,
02.10.2003
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
Moin Holger,
Holger Pollmann wrote:
>> Leider sind mir weitere Einzelheiten unbekannt. Die haben wohl
>> nachweisen können das er seit diesem Zeitraum (4 Jahre)
Gebühren
>> für den Kabelanschluss zahlt und somit wohl dann automatisch auch
>> Empfangsgeräte haben muss.
>
> Ahhhh... da haben wirs. Nix mit "bloß Kabelanschluß ohne
Geräte
> verpflichtet schon zur Rundfunkgebührenzahlung".
Da ist aber der Punkt,dass die GEZ sehr gerne etwas "konstruiert".
Setze mal folgenden Fall: Du mietest eine Wohnung in der, der Kabel-
anschluss liegt und die Gebühren für den KA anteilig über die
Miete
abgerechnet wird. Du selber besitzt aber keine Geräte zum Empfang.
Nun sagt plötzlich die GEZ: " Sie wohnen dort schon N Jahre und
laut Mietvertrag haben sie für diese Zeit den KA mitbezahlt und
*hätten*
somit Empfangen können also zahlen Sie nach für N Jahre. Das dieses
Konstrukt an den Haaren herbeigezogen ist interessiert die GEZ nicht,
es wird genutzt um eine Gebührenpflicht vorzugaukeln.
Dieses /fettgemachte/ Inkassobüro, das je nach Bedarf als Behörde,
Körperschaft des öffentlichen Rechts, "Gerichtsvollzieher",
ausserhalb
jeglicher Gesetze stehende Instanz auftritt, baut sich alles so zurecht,
wie es gerade gebraucht wird. Verstöße gegen Datenschutz und
Sicherheit
findest Du schon auf deren Webseite zu Hauf, schaue Dir mal das On-line
Anmeldeformular an, wo ist da die Verifikatiuon, das Du auch der Anmeldende
wirklich bist?
>> Meine Frage war nur ,ob das rechtens ist und wenn ja auf welcher
>> Grundlage.
>
> Wenn Empfangsgeräte bereitgehalten wurden: natürlich.
Rechtsgrundlage
> ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Und genau dieser wird von der GEZ wie Gummi genutzt, um alles
Mögliche und Unmögliche zurechtzubasteln um eine Gebührenpflicht
herbeizuführen.
Grüße
Andreas
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
"Andreas Lange" schrieb:
>>> Leider sind mir weitere Einzelheiten unbekannt. Die haben wohl
>>> nachweisen können das er seit diesem Zeitraum (4 Jahre)
Gebühren
>>> für den Kabelanschluss zahlt und somit wohl dann automatisch
>>> auch Empfangsgeräte haben muss.
>>
>> Ahhhh... da haben wirs. Nix mit "bloß Kabelanschluß
ohne Geräte
>> verpflichtet schon zur Rundfunkgebührenzahlung".
>
> Da ist aber der Punkt,dass die GEZ sehr gerne etwas
"konstruiert".
Ja. Ob man das dann aber so stehen läßt oder evtl. einfahc mal gegen
den
Gebührenbescheid vorgeht ist aber eine andere Sache.
Nur weil jemand den Bescheid dann akzeptiert, heißt das nicht, daß
auf
einmal das Verfügenkönnen über einen Kabelanschluß eine
GEZ-Pflicht
herbeiführt.
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
"Andreas Lange" schrieb:
>Verstöße gegen Datenschutz und Sicherheit
>findest Du schon auf deren Webseite zu Hauf, schaue Dir mal das On-line
>Anmeldeformular an, wo ist da die Verifikatiuon, das Du auch der Anmeldende
>wirklich bist?
Da ist keine Verifikation. Na und?
Grüße
Florian
--
European Law Students Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/
Mal wieder Frage in Bezug auf die GEZ
Hallo Florian,
Florian Kleinmanns wrote:
>
> Da ist keine Verifikation. Na und?
Wenn es aber Streitigkeiten mit der GEZ gibt,
oder aber Du eine durch einen Dritten (z.B "netter"
Nachbar) online oder schriftlich erfolgte Anmeldung
rückgängig machen willst, auch eine Abmeldung bei
der GEZ wegen nicht mehr vorhandener Geräte geht
es nur mit Unterschrift, dabei erdreistet man sich bei der
GEZ vom Abmeldenden eine Kopie des Personal-
ausweises einzufordern, um die Unterschrift zu "verifizieren".
Auch unterstellt die GEZ grundsätzlich die betrügerische
Absicht. So ergangen einer Bekannten von mir.
Grüße
Andreas
--
The Ten Commandments display was removed from the Alabama Supreme Court
building, But here was a good reason for the move.
You cant post "Thou Shalt Not Steal" in a building full of lawyers
and
politicians without creating a hostile work environment.