ALG trotz Krankheit???
Moin zusammmen,
ich werde zum 19.12. von der Krankenkasse ausgesteuert. Diese Woche muss ich
zum Arbeitsamt und mich schon mal arbeitssuchend melden. Meine Krankheit
wird auch weiterhin bestehen und ich werde, auch wenn ich gerne arbeiten
möchte, nicht arbeitsfähig sein. Nun die Frage: Bekomme ich trotzdem
Arbeitslosengeld???
gruss koepyomi
ALG trotz Krankheit???
ALG trotz Krankheit???
koepyomi schrieb:
> Moin zusammmen,
> ich werde zum 19.12. von der Krankenkasse ausgesteuert. Diese Woche muss
ich
> zum Arbeitsamt und mich schon mal arbeitssuchend melden. Meine Krankheit
> wird auch weiterhin bestehen und ich werde, auch wenn ich gerne arbeiten
> möchte, nicht arbeitsfähig sein. Nun die Frage: Bekomme ich
trotzdem
> Arbeitslosengeld???
> gruss koepyomi
Normalerweise ist man so lange krankenversichert, wie man
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe bekommt. Wenn Du ALG bekommst, dann
bist Du automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert (im Normalfall AOK). Steuert Dich die AOK aus oder ist
das eine Krankenkasse, die Du in Deinem Arbeitsverhältnis hattest?
Beim Besuch beim Arbeitsamt wird nur herauskommen, dass Du für die Dauer
der Krankheit nicht vermittelbar bist. Ein Attest vom Arzt würde ich auf
jeden Fall mitnehmen, weil sie Dich sonst wieder heimschicken, mit der
Auflage das Attest mitzubringen. Arbeitslosengeld bekommst Du soviel ich
weiss 1 Jahr lang, danach Arbeitslosenhilfe.
Gruss
Holger
ALG trotz Krankheit???
"koepyomi" wrote in
news:bo6cj7$ojq$1@online.de:
> Moin zusammmen,
> ich werde zum 19.12. von der Krankenkasse ausgesteuert. Diese Woche
> muss ich zum Arbeitsamt und mich schon mal arbeitssuchend melden. Meine
> Krankheit wird auch weiterhin bestehen und ich werde, auch wenn ich
> gerne arbeiten möchte, nicht arbeitsfähig sein. Nun die Frage:
Bekomme
> ich trotzdem Arbeitslosengeld???
Nein, wer nicht arbeitsfähig ist steht der Arbeitsvermittlung nicht zur
Verfügung und erhält daher auch kein Arbeitslosengeld.
Allerdings besteht bei langandauernder Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf
(zeitweilige) Erwerbsunfähigkeitsrente.
Gruß Steffen
ALG trotz Krankheit???
On Tue, 4 Nov 2003 16:52:15 +0100, Steffen Sandig wrote in
:
>Nein, wer nicht arbeitsfähig ist steht der Arbeitsvermittlung nicht
zur
>Verfügung und erhält daher auch kein Arbeitslosengeld.
Wenn OP bis dahin einen Rentenantrag gestellt hat, erhält er trotz
Arbeitsunfähigkeit ALG vom AA im Wege der Nahtlosigkeitsregelung
bis zur Entscheidung über seinen Rentenantrag.
>Allerdings besteht bei langandauernder Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf
>(zeitweilige) Erwerbsunfähigkeitsrente.
Bis dahin ist er aber verhungert, denn so ein Antrag *kann* Jahre dauern
bis über die sog. Zeitrente entschieden ist.
--
joe