eBay - Klausel ?
Ich habe in einer eBay-Auktion folgenden Text entdeckt:
[Zitat]
ACHTUNG bitte vor dem Bieten unbedingt durchlesen ! Der Artikel wird "so
wie
er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes
erklären Sie sich
ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende
Garantie bei
Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen
Regeln
nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diesen
Disclaimer, aber
er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem ebay-Angebot
stehen!
Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren
vor.
Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner
vernünftigen
Relation zum erzielten Kaufpreis.
Mit Abgabe des Gebots erklärt sich der Bieter mit diesen Bedingungen
einverstanden.
[/Zitat]
Schützt dieser Text wirklich vor dem Garantiezwang?
Danke für eure Antworten.
stephan
eBay - Klausel ?
eBay - Klausel ?
"Stephan Klein" wrote:
>Ich habe in einer eBay-Auktion folgenden Text entdeckt:
http://www.koehler-film.de/popcorn.html
--
mit freundlichen Grüßen with tschlecht.hirntot(0,) do
Holgi, +49-531-3497854 free;
eBay - Klausel ?
"Stephan Klein" schrieb am 05
Nov
2003:
> Ich habe in einer eBay-Auktion folgenden Text entdeckt:
>
[Privatkauf/Garantie/Gebrauchtwaren]
> Schützt dieser Text wirklich vor dem Garantiezwang?
Nur, wenn es sich tatsächlich um einen privaten Verkauf handelt. Wenn
ein Händler versucht, die Gewährleistungsbestimmungen unter dem
Deckmäntelchen des Privaten zu umgehen, klappt das nicht. Folgen
wären
Abmahnung durch Mitbewerber, ungekürzte Gewährleistungsfrist von 2
Jahren und jede Menge Ärger.
Gruß
Uli
eBay - Klausel ?
On Wed, 5 Nov 2003 13:54:13 +0100, "Stephan Klein"
wrote:
>Ich habe in einer eBay-Auktion folgenden Text entdeckt:
>
>[Zitat]
>ACHTUNG bitte vor dem Bieten unbedingt durchlesen ! Der Artikel wird
"so wie
>er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines
Gebotes
>erklären Sie sich
>ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende
>Garantie bei
>Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit
diesen
>Regeln
>nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diesen
>Disclaimer, aber
>er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem ebay-Angebot
>stehen!
>Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei
Gebrauchtwaren
>vor.
>Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner
>vernünftigen
>Relation zum erzielten Kaufpreis.
>Mit Abgabe des Gebots erklärt sich der Bieter mit diesen Bedingungen
>einverstanden.
>[/Zitat]
>
>Schützt dieser Text wirklich vor dem Garantiezwang?
A) Es gibt keinen GARANTIEZWANG.
Garantie ist eine freiwillig Leistung.
Was gemeint ist, ist die Gewährleisung (bzw. genauer:
Sachmänger-Haftung).
Das hat aber nichts mit EU-Recht zu tun und ist auch nicht neu - das
war schon immer so.
Neu ist nur die Frist von einem Jahr, die geht in der Tat auf die EU
zurück - frühen warens halt 6 Monate.
B) Ja, bei verkauf von Privat kann die Sachenmängelhaftung bei
gebrauchtwaren ausgeschlossen werden.
Das gilt aber nicht, wenn der Mangel "Arglistig verschwiegen wurde",
d.h. dem Verkäufer bekannt war, aber nicht mit angegeben wurde.
Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * jens@feurio.de
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Schreibseite
eBay - Klausel ?
+--> Stephan Klein schrieb:
| Schützt dieser Text wirklich vor dem Garantiezwang?
Der Text ist etwas Konfus.
1. Es heißt nicht Garantie, sondern Gewährleistung.
2. Früher betrug die Gewährleistungsfrist ein halbes Jahr. Jetzt
("nach EU-Recht") beträgt sie bei Neuwaren zwei Jahre, bei
gebrauchten
Waren ein Jahr.
3. Diese Gewährleistung gilt beim Verkauf von Gewerblich an Privat
immer, beim Verkauf von Privat an Privat nur dann, wenn sie nicht
ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
4. Der Ausschluß von Gewährleistung schützt NICHT bei falscher
Beschreibung des Artikels. Der Gegenstand muß im Zustand wie
beschrieben sein.
FAZIT: Ein Kurzes "Dieser Artikel wird unter Ausschluß der
Gewährleistung verkauft" reicht, wenn der Artikel von Privat verkauft
wird. Und das hat nix mit der Umsetzung von EU-Richtlinien zu tun, das
war auch vorher schon so.
IANAL usw.
- Philip
--
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der
wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
eBay - Klausel ?
"Stephan Klein" schrieb:
>Schützt dieser Text wirklich vor dem Garantiezwang?
Es gibt keinen Garantiezwang!
eBay - Klausel ?
> B) Ja, bei verkauf von Privat kann die Sachenmängelhaftung bei
> gebrauchtwaren ausgeschlossen werden.
> Das gilt aber nicht, wenn der Mangel "Arglistig verschwiegen
wurde",
> d.h. dem Verkäufer bekannt war, aber nicht mit angegeben wurde.
Da hätt ich mal ne Frage... :-)
Im Text vom OP wurde nur immer Garantie genannt und diese ist
ja eh freiwillig...
Hat der Anbieter dieser Auktion wirklich die Sachmängelhaftung
wirksam ausgeschlossen, wenn er immer nur Garantie schreibt?
Eigentlich müsste bei dieser Auktion doch keine Garantie aber die
vollen 2 Jahre Sachmängelhaftung gelten, oder?
er hat die Sachmängelhaftung ja nicht ausgeschlossen, sondern nur
die Garantie... :-)
Gruß
Andreas
eBay - Klausel ?
Ulrich Gehauf schrieb:
> Nur, wenn es sich tatsächlich um einen privaten Verkauf handelt. Wenn
> ein Händler versucht, die Gewährleistungsbestimmungen unter dem
> Deckmäntelchen des Privaten zu umgehen, klappt das nicht. Folgen
wären
> Abmahnung durch Mitbewerber, ungekürzte Gewährleistungsfrist von
2
> Jahren und jede Menge Ärger.
Du meinst solche Händler wie Börger Motorgeräte
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item#56719400&category9018&rd=1
der ein gewerbsmaessiger Haendler bei mir im Ort ist?
Bei der o.a. Auktion (und auch anderen) schreibt er das ja extra dazu?
Bernd