Re: Indizierte Spiele im Ausland
[X-Post + Fup2: de.soc.recht.strafrecht]
Hubert Voll wrote:
>
> [Verkauf in Deutschland indizierter Spiele im grenznahen Ausland]
>
> Meine Frage: Machen sich die Leiter dieser Geschäfte eigentlich
strafbar?
> Sie beachten zwar die Gesetze des jeweiligen Landes, nutzen aber
letztendlich
> aus, daß diese Spiele in Deutschland schwer erhältlich sind.
An was für einen Straftatbestand denkst du da? Und nach dem Strafrecht
welches Staates? Bitte teile uns deine Überlegungen mit, damit wir deine
Bedenken verstehen.
> Noch eine Frage: Darf man so ein Spiel nach Deutschland einführen.
> Wenn man volljährig ist, darf man es schließlich auch hier
kaufen.
> Und selbst für Minderjährige ist nur der Erwerb , nicht der
Besitz
> verboten. Im Nachbarland war der Erwerb aber legal.
Selbst der Erwerb ist nie strafbar. Nur der Verkauf. Der Käufer tut
nichts verbotenes.
Ciao Henning
Re: Indizierte Spiele im Ausland
Re: Indizierte Spiele im Ausland
Hubert Voll schrieb
> Daß in Deutschland auch viele Mainstream-Computerspiele indiziert
> werden, hat sich mittlerweile auch in den Nachbarländern
rumgesprochen.
> So gibt es mittlerweile anscheinend in Städten wie Salzburg oder
> Straßburg Geschäfte, die sich darauf spezialisiert haben solche
> Spiele zu verkaufen. Der Großteil der Kunden kommt dabei
(natürlich)
> aus Deutschland.
> Meine Frage: Machen sich die Leiter dieser Geschäfte eigentlich
strafbar?
Nö, auf welcher Grundlage denn? Meine österreichische Stammtankstelle
(200
Meter nach der Grenze) macht sich ja auch nicht strafbar, wenn sie Sprit
für
20 Cent/Liter billiger als in Deutschland an Deutsche verkauft.
> Sie beachten zwar die Gesetze des jeweiligen Landes, nutzen aber
letztendlich
> aus, daß diese Spiele in Deutschland schwer erhältlich sind.
> Noch eine Frage: Darf man so ein Spiel nach Deutschland einführen.
Klar.
> Wenn man volljährig ist, darf man es schließlich auch hier
kaufen.
> Und selbst für Minderjährige ist nur der Erwerb , nicht der
Besitz
> verboten. Im Nachbarland war der Erwerb aber legal.
MfG, Daniel
Re: Indizierte Spiele im Ausland
Hubert Voll füllte insgesamt 13 Zeilen u.a. mit:
>Meine Frage: Machen sich die Leiter dieser Geschäfte eigentlich
strafbar?
Nein warum sollten sie?
>Sie beachten zwar die Gesetze des jeweiligen Landes, nutzen aber
letztendlich
>aus, daß diese Spiele in Deutschland schwer erhältlich sind.
Und das bedeutet juristisch was?
Champagner ist hier auch "schwerer" zu bekommen als in der Champagne,
trotzdem stellt sich mir da nicht zwingend die Frage ob sich die Winzer
in der Champagne strafbar machen.
>Noch eine Frage: Darf man so ein Spiel nach Deutschland einführen.
Indiziert: Ja
Beschlagnahmt: Nicht sicher, ich tendiere aber zum Nein.
cya
Mithi
Re: Indizierte Spiele im Ausland
Michael Mithi Cordes schrieb :
>>Noch eine Frage: Darf man so ein Spiel nach Deutschland einführen.
>
> Indiziert: Ja
Indiziert heist schließlich "ab 18, keine Werbung" und sowas.
Indiziert ist nicht verboten.
> Beschlagnahmt: Nicht sicher, ich tendiere aber zum Nein.
Da kommts dann drauf an weshalb der Verkauf in Deutschland verboten
wurde.
R
Re: Indizierte Spiele im Ausland
> Indiziert heist schließlich "ab 18, keine Werbung" und
sowas.
> Indiziert ist nicht verboten.
Kann aber auch verboten sein.
Wobei es auch Filme gibt die FSK18 haben und nach neueren Urteilen zu den
verbotenen gehören. Gibts bei Spiele best. auch der eine sagt FSK-16 und
der nächste das ist aus jenen Gründen verboten.
>> Beschlagnahmt: Nicht sicher, ich tendiere aber zum Nein.
Zoll?
> Da kommts dann drauf an weshalb der Verkauf in Deutschland verboten
> wurde.
Bei indizierten Spielen ist der Verkauf doch nicht verboten.