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brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez "Lars-Daniel Weber" 2003-11-25 23:02:36

Hallo,

ich mache für Bekannte und eine Firma in meinem Ort Computersupport.
Das heißt, ich helfe bei Installationen von Software und Geräten,
mache Backups und mache Beratung bei einem Computerkauf.

Dafür erhalte ich auch ein paar Euro.

Ich habe im Mai 2003 mein Abitur gemacht und fange in den kommenden
Wochen mit dem Zivildienst an.

Nun wollte ich fragen, ob ich für mein Schaffen ein Gewerbe
anmelden muss.
Momentan darf ich ja noch keine Rechnungen schreiben ... darf
ich das mit einem Gewerbe (natürlich ohne MwSt.).

Vielen Dank
LDW (Lars-Daniel Weber)

brauche ich ein Gewerbe?

Autor: Rechtsanwalter 2003-11-25 23:29:06


brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez "Matthias Kryn" 2003-11-25 23:29:06

fq, xp, fup2 de.etc.beruf.selbstaendig

Lars-Daniel Weber schrieb:

> Hallo,
>
> ich mache für Bekannte und eine Firma in meinem Ort
> Computersupport. Das heißt, ich helfe bei Installationen von
> Software und Geräten, mache Backups und mache Beratung bei
> einem Computerkauf.
>
> Dafür erhalte ich auch ein paar Euro.
>
> Ich habe im Mai 2003 mein Abitur gemacht und fange in den
> kommenden Wochen mit dem Zivildienst an.
>
> Nun wollte ich fragen, ob ich für mein Schaffen ein Gewerbe
> anmelden muss.
> Momentan darf ich ja noch keine Rechnungen schreiben ... darf
> ich das mit einem Gewerbe (natürlich ohne MwSt.).
>
> Vielen Dank
> LDW (Lars-Daniel Weber)

brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez "Turan Fettahoglu" 2003-11-26 12:59:15

> Nun wollte ich fragen, ob ich für mein Schaffen ein Gewerbe
> anmelden muss.

Über diese Frage können sich Ordnungsbehörde und Finanzamt gerne streiten.
Als ich mich vor Jahren als Softwerker selbständig machte, erklärte man mir
im Münchner Kreisverwaltungsreferat, dass dies eine freiberufliche Tätigkeit
sei, für die man keinen Gewerbeschein brauche.

Das Finanzamt fragte bei der Anmeldung für die Umsatzsteuer als Erstes nach
dem Gewerbeschein. Ich verwies sie ans KVR. Vermutlich stritten sie sich
telefonisch, aber ein paar Tage später hatte ich meine Umsatzsteuernummer
und konnte loslegen. Ich habe damit sechs Steuererklärungen und -zig
USt-Voranmeldungen ohne Beanstandung überstanden.

Gehe halt zur Ordnungsbehörde im Rathaus und erkläre ihnen, was du tun
willst. Die sagen dir schon Bescheid.

Ebenso im Finanzamt. Vermutlich werden sie was über Umfang und Dauer der
Tätigkeit ("Nachhaltigkeit") wissen wollen.

HTH
Turan

brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez Ulrich Trettner 2003-11-26 13:26:31

Turan Fettahoglu pumpte ins Nutznetz:

[...]

> Gehe halt zur Ordnungsbehörde im Rathaus und erkläre ihnen, was du tun
> willst. Die sagen dir schon Bescheid.

NACK. Mit dem EStG haben die nichts am Hut.


> Ebenso im Finanzamt. Vermutlich werden sie was über Umfang und Dauer der
> Tätigkeit ("Nachhaltigkeit") wissen wollen.

Das FA entscheidet über das Thema freiberuflich oder gewerblich, nicht
irgendeine Ordnungsbehörde und auch nicht dein Steuerberater.

http://www.debs-faq.de/l72de/Die Klassiker/Gewerbe vs Freiberufler/
http://www.debs-faq.de/l82de/Die Klassiker/Auflistung Freiberufler/

HTH Ulrich

--
Ist dein Stuhlgang hart wie Ziegel, hilft dir ein Ballisto-Riegel.
Geht es dir danach zu wohl, nimm ein Schlückchen Ballistol.
- Verfasser weitestgehend unbekannt -

brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez Holger Pollmann 2003-11-26 15:24:20

Ulrich Trettner schrieb:

>> Ebenso im Finanzamt. Vermutlich werden sie was über Umfang und
>> Dauer der Tätigkeit ("Nachhaltigkeit") wissen wollen.
>
> Das FA entscheidet über das Thema freiberuflich oder gewerblich,
> nicht irgendeine Ordnungsbehörde und auch nicht dein
> Steuerberater.

Hmmm... sag mir, warum ich falsch liege, aber ich dachte immer, daß
sich das Finanzamt mit Steuerfragen beschäftigt und die
Gewerbeaufsichtsbehörde mit gewerberechtlichen Fragen.

Will heißen: will ich ein Gewerbe aufnehmen, muß ich dessen Ausübung
gem. § 14 I 1 GewO der zuständigen Behörde anzeigen. Und die wird
m.W. gem. § 155 II GewO von den Ländern festgelegt - ich habe
zumindest bei schnellem Durchsehen keine Zuständigkeitsvorschrift in
der GewO finden können (aber da übersieht man leicht was, also bitte
sagen, wenn ich was übersehen habe).

Und mir wäre neu, daß den Finanzämtern Aufgaben der Gewerbeaufsicht
übertragen sind. Ich kann mich aber auch irren, darum also meine
Frage:
Wieso entscheiden die Finanzämter IN ALLEN FÄLLEN darüber?

Ich hätte ja angenommen, daß die Finanzämter darüber entscheiden (und
das auch nur nachvollziehend und gerichtskontrollierbar), ob im Sinne
des EStG bzw. anderer Steuergesetze wie des UStG eine gewerbliche
Tätigkeit vorliegt, und daß die Gewerbeaufsichtsbehörden darüber
entscheiden (und das auch nur nachvollziehend und
gerichtskontrollierbar), ob es sich um ein Gewerbe iSd GewO handelt.

Woher kommt also die Allzuständigkeit der Finanzämter?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl. Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer, 02.10.2003

brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez "Bernd J. Kaup" 2003-11-27 10:45:15

Umgekehrt wird ein Schuh draus: sehr viele "Gelegenheits-Selbständige"
werden erst vom Finanzamt (und dann durchaus dratisch) darauf
hingewiesen, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Darum
muß es sich noch lange nicht um ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung
handeln. Schönes Beispiel ist der gewerbliche Grundstückshandel im Sinne
der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes. In die Falle sind die meisten
Bauherrenmodell-Geschädigten auch noch getappt.
mfg
bjk

brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez Holger Pollmann 2003-11-27 14:53:22

"Bernd J. Kaup" schrieb:

> Umgekehrt wird ein Schuh draus: sehr viele
> "Gelegenheits-Selbständige" werden erst vom Finanzamt (und dann
> durchaus dratisch) darauf hingewiesen, dass es sich um eine
> gewerbliche Tätigkeit handelt. Darum muß es sich noch lange nicht
> um ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung handeln.

Ja, im Endefekt wollte ich in etwa sowas sagen: die beiden
Gewerbebegriffe können m.E. im Einzelfall differieren. Deshalb halte
ich eben eine Aussage wie "das Finanzamt entscheidet darüber" für
falsch, denn das Finanzamt beschäftigt sich mit dem steuerechtlichen
Gewerbegriff, die Gewerbeaufsicht aber eben mit dem gewerberechtlichen
Gewerbebegriff.

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

brauche ich ein Gewerbe?

napisane przez Markus Gohl 2003-11-27 18:22:34

Antw. auf Posting v. Ulrich Trettner

Salut,

>Das FA entscheidet über das Thema freiberuflich oder gewerblich, nicht
>irgendeine Ordnungsbehörde und auch nicht dein Steuerberater.

Meinem FA ist das ziemlich wurscht, ob ich als Gewerbetreibender oder
als Freiberufler meine Erklärung mache...



Gute Nacht
Markus

--
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