Stromzähler defekt - Was muß bezahlt werden?
Hallo,
eine interessante Frage, wie ich finde: Die E-Werke haben bei der
letzten Jahresablesung des Stromzählers meiner Mutter festgestellt,
daß dieser defekt ist (angezeigter Verbrauch = 0). Natürlich ohne
mutwillige Beschädigung o.ä.
Nun ist es klar, dass die monatliche Grundgebühr trotzdem bezahlt
werden muß. Aber wie sieht es mit dem Verbrauchsanteil aus? Darf
das E-Werk rechtlich auch einen fiktiven Stromverbrauch abrechnen,
obwohl darüber keinerlei Nachweis erbracht werden kann, welcher
Verbrauch überhaupt "angemessen" ist? Bitte mit rechtlicher
Grund-
lage.
Die Hochrechnung des E-Werkes ist eine Frechheit, da müßte meine
Mutter mehrere hundert Euro nachzahlen. Das war in den vergangenen
Jahren noch nie der Fall. Trotz Widerspruchs bleibt das E-Werk
leider stur. Von daher sind wir jetzt auch nicht mehr zu einer
gütlichen Einigung mit dem E-Werk bereit, wenn man uns so kommt.
Vor längerer Zeit wurde mal über einen ähnlichen Fall im
Fernsehen
berichtet, nur ging es da um eine Wasseruhr. Das Statement war
sinngemäß, monatl. Grundgebühr muß bezahlt werden, alles
andere
nicht, da hierüber kein hinreichend nachvollziehbarer Nachweis
erbracht werden konnte - und ein theoretischer Verbrauch von 0 ist
ja möglich, wenn auch praktisch un wahrscheinlich. Aber da kein
Nachweis möglich war, würde es im Zweifelsfall zu Ungunsten des
"Angeklagten" ausgehen und im Zweifel für den Angeklagten.
Irgend-
wie auf dieser Argumentationslinie wurde der Prozeß geführt.
Für Hinweise sehr dankbar.
Viele Grüße, Bernhard
Stromzähler defekt - Was muß bezahlt werden?
Stromzähler defekt - Was muß bezahlt werden?
Bernhard Lange schrieb:
> Nun ist es klar, dass die monatliche Grundgebühr trotzdem bezahlt
> werden muß. Aber wie sieht es mit dem Verbrauchsanteil aus? Darf
> das E-Werk rechtlich auch einen fiktiven Stromverbrauch abrechnen,
> obwohl darüber keinerlei Nachweis erbracht werden kann, welcher
> Verbrauch überhaupt "angemessen" ist? Bitte mit rechtlicher
Grund-
> lage.
Ja, natürlich, eine Schätzung ist definitiv näher dran an der
Wirklichkeit als ein Nullrechnung, das müßte doch auch dir
einleuchten, oder?
Im übrigen gilt, soweit einschlägig, § 21 AVBEltV:
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/
21.html>
Wenn aber die Schätzung des EVU deutlich hörer ausfällt als die
Rechnung der letzten Jahre, dann dürfte da in der Tat was nicht
stimmen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl. Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer, 02.10.2003
Stromzähler defekt - Was muß bezahlt werden?
Bernhard Lange schrieb:
> Nun ist es klar, dass die monatliche Grundgebühr trotzdem bezahlt
> werden muß. Aber wie sieht es mit dem Verbrauchsanteil aus? Darf
> das E-Werk rechtlich auch einen fiktiven Stromverbrauch abrechnen,
> obwohl darüber keinerlei Nachweis erbracht werden kann, welcher
> Verbrauch überhaupt "angemessen" ist? Bitte mit rechtlicher
Grund-
> lage.
Abrechnen darf sie alles, nur ob es auch vor einem Richter Bestand haben
wird, ist ja eine andere Frage.
> Die Hochrechnung des E-Werkes ist eine Frechheit, da müßte
meine
> Mutter mehrere hundert Euro nachzahlen. Das war in den vergangenen
> Jahren noch nie der Fall. Trotz Widerspruchs bleibt das E-Werk
> leider stur. Von daher sind wir jetzt auch nicht mehr zu einer
> gütlichen Einigung mit dem E-Werk bereit, wenn man uns so kommt.
Deine Mutter wird ja noch die alten jährlichen Stromabrechnungen haben,
von daher dürfte es kein Problem sein, den "Durchschnitt"
auszurechnen.
Sollte dieser erheblich niedriger ausfallen als vom Stromanbieter
ausgerechnet, so dürfte sie vor einem Richter die besseren Karten haben.
Aber Vorsicht, solche Urteile sind immer individuell zu sehen.
Gruss
Ralf
Stromzähler defekt - Was muß bezahlt werden?
Bernhard Lange wrote:
>letzten Jahresablesung des Stromz