"Ich nehme keine großen Banknoten an"
Christian Müller schrieb:
> Kann ich auf eine Annahme bestehen?
Das hatten wir vor einiger Zeit hier in der Gruppe in eeeeeeeeeepischer
Breite - bitte nicht schon wieder. Bemühe doch einfach Google.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
Hallo Allerseits!
Weil es gerade zum Thema Tankstelle und Zahlung passt:
Habe viele 2001er Threads zum Thema (sinngemäß) "EC-Karte nicht
nutzbar (wg
Technik) - was dann?" gelesen. Selbiges hatte ich vor ein paar Wochen.
Eine Total-Filiale. Ich stand mit einer jungen Dame an der Kasse. Keiner
ihrer EC- oder Kreditkarten funktionierten. Meine ganzen Kärtchen auch
nicht. Die lapidare Antwort des Kassierers: "Also unser Kartenleser hat
eine
SAT-Verbindung. Die ist oft gestört (Anmerkung von mir: fast immer!) Tja,
dann müssen Sie ihre Führerscheine da lassen, Bargeld holen - wenn
nicht,
gibt es sofort eine Anzeige".
Nun, ich bin es ja gewohnt mit Plastikgeld zu zahlen. Allerdings dachte ich
so an gesetzliches Zahlungsmittel und dass ich mit der Karte da auf dünnem
Eis bin. Andererseits hatte ich mir nie Streß gemacht wg eventueller
Nichtfunktion, weil ich von unserer Shell-Tanke wusste, dass das Gerät bei
nicht funktionierender Verbindung zum Server auch offline einen Beleg für
Lastschrift-Einzug ausdrucken kann.
Das konnte das Total-Gerät angeblich nicht. Das ärgerte mich
maßlos und ich
fand das zurücklassen meines Führerscheins auch nicht sonderlich
lustig -
immerhin lasse ich ein Dokument da, welches ich bei mir führen muss. Denn
ich musste ja mit dem Auto zum Geldautomaten. Ok. Ich wußte wo die SpaKa
ist
und dass ich dort kostenlos abheben kann.
Schlimmer traf es die junge Frau. Als Kundin einer exotischen Bank, die im
Ort der Total-Filiale keinen Automaten unterhielt, bedeutete das für sie,
entweder eine große Anfahrt (ohne Führerschein in der Tasche) oder
eben
Gebühren für die Auszahlung an einem Fremdautomaten aufzuwenden. Sie
fragte
(meiner Meinung nach verständlicherweise): "Und wer ersetzt mir die
Gebühren?" Schulterzucken.
Schließlich landeten wir beide zähneknirschend am nächsten
Geld-O-Mat. Ich
fand das nicht so prickelnd.
Wie gesagt, wurde das schon dsikutiert. Allerdings nie mit wirklichem
Ergebnis, weil jeder doch eine sehr unterschiedliche Rechtsauffassung hat,
zu was der Pächter denn nun verpflichtet ist und zu was er den Kunden vor
Ort verpflichten kann.
Ich jedenfalls meide inzwischen diese Tankstelle. Denn genau das, was mir
das Platikgeld an Vorteilen bringt (nicht ständig an Automaten rennen und
Scheine mit sich rumschleppen), ist dort ja nicht gegeben. Frage mich auch,
warum sich der Pächter dem Streß mit den Kunden aussetzt, wo es sich
um ein
Problem nicht des Gerätes an sich (ausnahmsweise las das Ding ja die
Karten), sondern um eines der Verbindung handelt. Dann sollte er vielleicht
doch lieber den Telefondraht bemühen.
In diesem Sinne ein schönes Fest!
Ciao Oli
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
obreitfelder@prosystema.de schrieb am Fri, 19 Dec 2003 22:25:40 +0100:
> nicht. Die lapidare Antwort des Kassierers: "Also unser Kartenleser
hat eine
> SAT-Verbindung. Die ist oft gestört (Anmerkung von mir: fast immer!)
Tja,
> dann müssen Sie ihre Führerscheine da lassen, Bargeld holen -
wenn nicht,
> gibt es sofort eine Anzeige".
und warum nicht als antwort:
"machen sie bitte eine lastschrift (das geht auch auf nem post-it-
zettel), oder schicken sie mir eine rechnung"
--
cu | |
|olger
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
"Holger Korn" schrieb im Newsbeitrag
news:MPG.1a4d8fff7e8b0a339899b8@news.cis.dfn.de...
> obreitfelder@prosystema.de schrieb am Fri, 19 Dec 2003 22:25:40 +0100:
>
> > nicht. Die lapidare Antwort des Kassierers: "Also unser
Kartenleser hat
eine
> > SAT-Verbindung. Die ist oft gestört (Anmerkung von mir: fast
immer!)
Tja,
> > dann müssen Sie ihre Führerscheine da lassen, Bargeld holen
- wenn
nicht,
> > gibt es sofort eine Anzeige".
> und warum nicht als antwort:
> "machen sie bitte eine lastschrift (das geht auch auf nem post-it-
> zettel), oder schicken sie mir eine rechnung"
>
Weil der Mann in dem Punkt nicht mit sich reden ließ und man leider nicht
immer die passenden Antworten und am allerbesten auch gleich noch die
passenden gesetzlichen Belege dafür parat hat. Bin leider nur ein Mensch
und
wir holen leider nicht immer wirklich das Optimum aus einer Situation
raus... ;-))
Ciao Oli
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
Oliver Breitfelder wrote:
> Hallo Allerseits!
>
> Weil es gerade zum Thema Tankstelle und Zahlung passt:
>
> Habe viele 2001er Threads zum Thema (sinngemäß) "EC-Karte
nicht nutzbar
> (wg Technik) - was dann?" gelesen. Selbiges hatte ich vor ein paar
Wochen.
>
> Eine Total-Filiale. Ich stand mit einer jungen Dame an der Kasse. Keiner
> ihrer EC- oder Kreditkarten funktionierten. Meine ganzen Kärtchen
auch
> nicht. Die lapidare Antwort des Kassierers: "Also unser Kartenleser
hat
> eine SAT-Verbindung. Die ist oft gestört (Anmerkung von mir: fast
immer!)
> Tja, dann müssen Sie ihre Führerscheine da lassen, Bargeld holen
- wenn
> nicht, gibt es sofort eine Anzeige".
Dann soll der Depp halt anzeigen. Mir ist nur schleierhaft, weswegen
eigentlich. Er kann mir seine Kontoverbindung angeben, zwecks Überweisung,
und meine Personalien haben, aber damit hat es sich unter den gegebenen
Umständen.
Ralf
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
"Oliver Breitfelder" schrieb:
> Wie gesagt, wurde das schon dsikutiert. Allerdings nie mit
> wirklichem Ergebnis, weil jeder doch eine sehr unterschiedliche
> Rechtsauffassung hat, zu was der Pächter denn nun verpflichtet ist
> und zu was er den Kunden vor Ort verpflichten kann.
Ich halte das für recht simpel: wenn der Tankstellenbetreiber das nicht
VOR dem Vertragsschluß (und der findet m.E. an der Zapfsäule statt)
mitteilt, ist vereinbart, daß EC-Karte als Zahlungsmittel akzeptiert
wird. Wenn dann der Tankstellenbetreiber dsas nicht annehmen will, hat
er erstmal ein problem. Wenn das allerdings unverschuldet passiert,
wird er dadurch nicht verschuldet vertragsbrüchig; ändern tut sich
der
Vertrag aber nicht, EC-Karte bleibt weiterhin vereinbart. Man kann ja
wiederkommen und wannanders zahlen - oder sich auch z.B. mit einer
Rechnung einverstanden erklären, aber eine Pflicht dazu sehe ich nicht.
Der Anzeige sähe ich gelassen entgegen, wobei ich nicht auf die Polizei
warten würde - ich würde meinen Namen, meine Adresse und meine
Bankdaten sowie eine kurze schriftliche Notiz dalassen, die in etwa
obiges enthält, das unterschreiben und fahren.
Die Anzeige ist natürlich Blödsinn, das sähe auch die Polizei
sofort -
WENN hier irgend jemand irgend etwas "böses" getan hat, dann der
Tankstellenbetreiber (natürlichebenfalls nicht strafbar). Von Betrug
kann ja wohl kaum die Rede sein, wenn die vorhandene
Zahlungsbereitschaft auf mangelnde Annahmebereitschaft stößt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
Hi,
> SAT-Verbindung. Die ist oft gestört (Anmerkung von mir: fast immer!)
Tja,
> dann müssen Sie ihre Führerscheine da lassen, Bargeld holen -
wenn nicht,
> gibt es sofort eine Anzeige".
ich arbeite selber zur Aushilfe auf einer Tanke und laut unserem Chef
dürfen
wir keine Dokumente wie Personalausweise oder Führerscheine dem Kunden
abnehmen! Wir handhaben das so, daß der Kunde eine so genannte
Schuldanerkenntnis ausfüllt, in diese die Daten seines Ausweises oder des
Führerscheins eintragen läßt und dann ein Datum angibt, an dem
er den Betrag
begleichen will. Erst nach diesem Datum wird anhand der Daten eine Anzeige
bei der Polizei gemacht.
Viele Grüße
Patrick
"Ich nehme keine großen Banknoten an"
"Patrick Janßen" schrieb:
>ich arbeite selber zur Aushilfe auf einer Tanke und laut unserem Chef
dürfen
>wir keine Dokumente wie Personalausweise oder Führerscheine dem Kunden
>abnehmen! Wir handhaben das so, daß der Kunde eine so genannte
>Schuldanerkenntnis ausfüllt, in diese die Daten seines Ausweises oder
des
>Führerscheins eintragen läßt und dann ein Datum angibt, an
dem er den Betrag
>begleichen will. Erst nach diesem Datum wird anhand der Daten eine Anzeige
>bei der Polizei gemacht.
Wenn die Angaben zur Person stimmen, werdet Ihr mit einer Strafanzeige
wenig Erfolg haben, schätze ich. Und wenn sie nicht stimmen,
vermutlich auch :-)
Gruß
Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de