Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
Hallo alle,
wie wir alle wissen, ist der EURO das gesetzliche Zahlungsmittel in D.
Frage: bedeutet das auch, dass jeder, der verkaufen will, auch
Euro-*Bargeld* annehmen muss?
Oder anders gefragt: kann ein Haendler einen Laden aufmachen aber
festlegen, dass er keinerlei Bargeld, sondern nur "Plastikgeld"
annimmt?
Hintergrund der Frage ist folgende meldung aus dem Heise-Newsticker:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-15.01.04-000/
Darin heisst es unter anderem:
|Auch an den offiziellen Verkaufsstellen soll man die Karten nicht
|anonym mit Bargeld, sondern nur per Kreditkarte erwerben können.
Also: ist sowas moeglich oder nicht?
Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
Volker Neurath schrieb:
>
> Frage: bedeutet das auch, dass jeder, der verkaufen will, auch
> Euro-*Bargeld* annehmen muss?
>
Warum nicht? Wenn der Verkäufer vor jedem Vertragsabschluss dies als
Bedingung nennt, kann der Käufer das so akzeptieren oder es kommt eben
kein Kaufvertrag zustande.
E.D.
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
Volker Neurath schrieb:
>Oder anders gefragt: kann ein Haendler einen Laden aufmachen aber
>festlegen, dass er keinerlei Bargeld, sondern nur "Plastikgeld"
>annimmt?
Da von genau definierten Ausnahmen abgesehen niemand irgend was an
irgend jemanden verkaufen muss, selbst wenn er einen Gewerbeschein hat
und einen Laden angemietet hat und in dem Laden alle möglichen Dinge
abstellt, braucht er auch keine Euros zu verlangen, um seine Sachen an
irgend welche Leute zu übereignen. Er könnte Bezahlung in Form von
Monopoly-Geld oder Pferdemist verlangen, wenn ihm der Sinn danach
steht. Nur sollte er sich überlegen, wie er das hinterher dem
Finanzamt klar macht :-)
Gruß
Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
Volker Neurath writes:
> wie wir alle wissen, ist der EURO das gesetzliche Zahlungsmittel in
> D.
> Frage: bedeutet das auch, dass jeder, der verkaufen will, auch
> Euro-*Bargeld* annehmen muss?
Nein.
> Oder anders gefragt: kann ein Haendler einen Laden aufmachen aber
> festlegen, dass er keinerlei Bargeld, sondern nur "Plastikgeld"
> annimmt?
Es gibt Vertragsfreiheit.
Wenn zum Vertrag gehört, daß unbare Bezahlung verlangt wird, dann
kommt nur dann ein Vertrag zustande.
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
Hi,
ich würde Volkers Frage gerne mal abwandeln.
Dabei beziehe ich mich insbesondere auf Mobilfunkverträge und dergleichen.
Bei vielen Verträgen ist eine Einzugsermächtigung Voraussetzung um
einen
Vertrag abschließen zu können.
Nun meine Frage: Ist diese Voraussetzung rechtens oder muss ich der Anbieter
auch per Rechnung zahlen lassen? Was passiert, wenn ich die
Einzugsermächtigung widerrufe? Hat dies irgendwelche Folgen hinsichtlich
des
Vertrages (Kündigung durch den Anibeter etc.)?
--
Viele Grüße
Thomas Henke
=============
email: newsgroups@tommy-live.de
Homepage: http://www.henke-dittmann.de
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
"Thomas Henke" wrote:
>Nun meine Frage: Ist diese Voraussetzung rechtens oder muss ich der
Anbieter
>auch per Rechnung zahlen lassen?
Er könnte auch fordern, dass du die Kohle immer Montags mit einer
Schubkarre und blauer Zipfelmütze auf dem Kopf persönlich vorbei
bringst.
>Was passiert, wenn ich die
>Einzugsermächtigung widerrufe?
..wenn du dir eine grüne Zipfelmütze kaufst, will er dein Geld nicht
und du
bist vertragsbrüchig.
>Hat dies irgendwelche Folgen hinsichtlich des
>Vertrages (Kündigung durch den Anibeter etc.)?
Mahnverfahren, EV.
--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
"Thomas Henke" schrieb:
> Nun meine Frage: Ist diese Voraussetzung rechtens
Grundsätzlich ja.
> Was passiert, wenn
> ich die Einzugsermächtigung widerrufe?
Du machst dich vertragsbrüchig, was Schadensersatzansprüche und
Rücktrittsrechte des Vertragspartners zur Folge haben kann.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Wer verkaufen will muss Bargeld annehmen?
Holger Lembke schrieb:
>> Nun meine Frage: Ist diese Voraussetzung rechtens oder muss ich
>> der Anbieter auch per Rechnung zahlen lassen?
>
> Er könnte auch fordern, dass du die Kohle immer Montags mit einer
> Schubkarre und blauer Zipfelmütze auf dem Kopf persönlich vorbei
> bringst.
Hmmm... je nach Zipfelmütze und so wäre das u.U. ein Fall des
§ 138 BGB.
SCNR ;-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003