Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
Hallo!
Zitat "TV Hören und Sehen" Nr. 5, S. 14:
"Sie können in Notfall aber die mehrfache Zahlung der
Praxisgebühr
vermeiden, wenn Sie - statt selbst zum Arzt zu fahren - die Nummer 112
anrufen. Zudem sparen Sie sich die Fahrtkosten, denn der Rettungswagen
bringt Sie kostenlos in eine Klinik."
IMHO handelt es sich hierbei um einen Aufruf zum Mißbrauch der
Rettungsdienste zur Erlangung eines finanziellen Vorteils. Da hierdurch
Rettungskräfte unnötig gebunden werden (und dieses laut Auskunft
meiner
Freundin, ihres Zeichens Arzthelferin, im Bonner Raum inzwischen mehrfach
vorgekommen ist), könnten dadurch tatsächliche Notfälle an Leib
und Leben
gefährdet werden.
Erfüllt dieser Aufruf (trotz der Schutzformulierung "... im Notfall
...",
denn wenn man noch selbst zum Arzt fahren kann, braucht man keinen RTW)
irgendeinen Straftatbestand?
Danke und Gruß,
Martin
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
> Hmmmm, die 112 ist für Notfälle da und genau das steht doch da.
Wo ist
> also das Problem?
Naja, es ist doch offensichtlich, daß hier dazu aufgerufen wird,
Rettungsdienste zu mißbrauchen, um die Praxisgebühr zu sparen. Und
genau das
passiert immer häufiger.
Gruß,
Martin
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
"Martin Schneider"
schrieb:
>> Hmmmm, die 112 ist für Notfälle da und genau das steht doch
da. Wo ist
>> also das Problem?
>
>Naja, es ist doch offensichtlich, daß hier dazu aufgerufen wird,
>Rettungsdienste zu mißbrauchen, um die Praxisgebühr zu sparen.
Und genau das
>passiert immer häufiger.
Dieses Problem sollte man aber politisch und nicht juristisch lösen.
Grüße
Florian
--
European Law Students Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
Hallo,
>"Sie können in Notfall aber die mehrfache Zahlung der
Praxisgebühr
>vermeiden, wenn Sie - statt selbst zum Arzt zu fahren - die Nummer 112
>anrufen. Zudem sparen Sie sich die Fahrtkosten, denn der Rettungswagen
>bringt Sie kostenlos in eine Klinik."
Dieser Schuss könnte ganz schnell nach hinten losgehen. Handelt es
sich wirklich um ein gravierendes medizinisches Problem, sprich der
Patient wird stationär aufgenommen, ist die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes ja durchaus berechtigt. Für den Patienten fallen nur
10
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
Alexander Koethe wrote:
> Wird der Patient vom Krankenhaus aber nur ambulant behandelt (wovon in
> den meisten Fällen wohl auszugehen ist, wenn eigentlich nur ein
> Hausarzt konsultiert werden sollte), fallen die Fahrtkosten seit
> 1.1.04 nicht mehr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.
das weiß der Betroffene doch vorher nicht, er geht ja von einer akuten
bösartigen Erkrankung aus ;-)
--
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kammerer
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
Alexander Koethe schrieb:
> Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1
> [...]
> X-Newsreader: Forte Free Agent 1.93/32.576 English (American)
>
> Rettungsdienstes ja durchaus berechtigt. Für den Patienten fallen nur
> 10
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
> Erf
Aufruf zum Mißbrauch der Rettungsdienste
> Dieses Problem sollte man aber politisch und nicht juristisch lösen.
HARGH...
Lies doch mal bitte genau. Mir gehts um den Journalisten und nicht um den
Patienten.
Gruß,
Martin