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Re: 2 Fragen zu Fällen

Autor: Rechtsanwalter 2003-06-27 13:57:54


Re: 2 Fragen zu Fällen

napisane przez sascha away@yahoo.com (Sascha Arnold) 2003-06-27 13:57:54

> FALL 1:
>
> Wer? => G
> will was? => Kosten für Zapfanlage
> von wem? => E
> woraus? => BGB § 434, 437

Anspruch aus §§ 437 #3, 434 I 1, 284
Die Abestfreiheit war vertraglich vereinbart.
Die Asbestverseuchung lag bei Gefahrübergang vor, Mangel (+)
Vor §284 erst Nacherfüllung... hier §275
Also §284, 280 I
hier: §276 I 1(-), kein Verschulden
möglicherweise aber Garantie iSv §276 I 1?
- - Abwägung, besonderes Interesse, Kenntnis des Verkäufers etc. ohne
weitere Angaben im Sachverhalt: hier (+)
Also §284 +

> FALL 2:
>
> V verkauft K seinen gebrauchten Mercedes für 12.000 ?.
> Der objektive Wert mangelfrei beträgt 10.000,00 ?. Der
> tatsächliche Wert beträgt dagegen wegen des Vorliegens
> eines Mangels nur 8.000.00 ?. Der Wagen wird kurz nach
> der Übereignung an K durch einen von K nicht
> verschuldeten Unfall zerstört. Infolge der (bei Gefahrübergang
> besehenden) Mangelhaftigkeit des Wagens tritt K wirksam vom
> Vertrag zurück.
>
> Was sind die Rechtsfolgen des Rücktritts?

Nach §346 muss jeder das Herausgeben, was er erlangt hat.
Also V die 12.000.
Für K gilt: §346 II #3 - grds. Wertersatz für den zerstörten
Gegenstand.

Jetzt musst du dir Gedanken machen, ob der Wertersatz vielleicht
entfällt bzw. in welcher Höhe die Gegenleistung in die Bestimmung des
Wertersatzes einfließen muss. (§346 II 2)

Gruß,

Sascha.