Recht auf Forschung ?
Guten Abend,
existiert bitte eine gesetzliche Grundlage (eventuell auch auf europ.
Ebene), wonach jeder ein Ausübungsrecht auf Forschung hat und demnach
behördlich nicht behindert werden dürfte?
Praktisch könnte die Behinderung etwa so aussehen, daß zur
Ausforschung
eines bedeutenden kulturhistorischen Objektes, welches seit vielen
Jahrhunderten verschollen ist, eine Suchlizenz erforderlich wäre, dessen
Ausstellung aber von den zuständigen Behörden ignoriert wird. Eine
Feldforschung (auch oberflächlich) ohne Lizenz wäre in solchen
Fällen
rechtlich problematisch.
Danke für eventuelle Infos
Grüße, Winfried
Recht auf Forschung ?
Recht auf Forschung ?
Winfried Huf schrieb:
>existiert bitte eine gesetzliche Grundlage (eventuell auch auf europ.
>Ebene), wonach jeder ein Ausübungsrecht auf Forschung hat und demnach
>behördlich nicht behindert werden dürfte?
>Praktisch könnte die Behinderung etwa so aussehen, daß zur
Ausforschung
>eines bedeutenden kulturhistorischen Objektes, welches seit vielen
>Jahrhunderten verschollen ist, eine Suchlizenz erforderlich wäre,
dessen
>Ausstellung aber von den zuständigen Behörden ignoriert wird.
Eine
>Feldforschung (auch oberflächlich) ohne Lizenz wäre in solchen
Fällen
>rechtlich problematisch.
>Danke für eventuelle Infos
>Grüße, Winfried
Auf dem Territorium welchen Staates liegt denn Atlantis Deiner Meinung
nach? Möchtest Du hier Ausführungen zum griechischen Recht?
Grüße
Florian
--
European Law Students Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Recht auf Forschung ?
Florian Kleinmanns schrieb:
> Winfried Huf schrieb:
> >existiert bitte eine gesetzliche Grundlage (eventuell auch auf europ.
> >Ebene), wonach jeder ein Ausübungsrecht auf Forschung hat und
demnach
> >behördlich nicht behindert werden dürfte?
> >Praktisch könnte die Behinderung etwa so aussehen, daß zur
Ausforschung
> >eines bedeutenden kulturhistorischen Objektes, welches seit vielen
> >Jahrhunderten verschollen ist, eine Suchlizenz erforderlich wäre,
dessen
> >Ausstellung aber von den zuständigen Behörden ignoriert
wird. Eine
> >Feldforschung (auch oberflächlich) ohne Lizenz wäre in
solchen Fällen
> >rechtlich problematisch.
> >Danke für eventuelle Infos
> >Grüße, Winfried
>
> Auf dem Territorium welchen Staates liegt denn Atlantis Deiner Meinung
> nach?
in Süditalien-Libyen
Karte: www.atlantis-astroagent.com/Atlantis.html#3.3.1.
Die Frage war aber eher allgemein gedacht, Richtung (europäisches)
Grundrecht, falls es sowas wie freie Meinungsäußerung auch für
Forschung
allgemein geben sollte.
> Möchtest Du hier Ausführungen zum griechischen Recht?
Oder beispielsweise gibt es ein allg. Recht auf eine Suchlizenz (nicht
Grabungsrecht) für ein Grab in Bayern oder das Alarichgrab in Kalabrien?
Grüße
Winfried
Recht auf Forschung ?
Winfried Huf schrieb:
> Die Frage war aber eher allgemein gedacht, Richtung (europäisches)
> Grundrecht, falls es sowas wie freie Meinungsäußerung auch
für Forschung
> allgemein geben sollte.
In Deutschland ja, steht sogar im selben Artikel wie das Recht auf freie
Meinungsäußerung (Art. 5 GG). Italienische Grundrechte sind mir
nicht so
geläufig.
> Oder beispielsweise gibt es ein allg. Recht auf eine Suchlizenz (nicht
> Grabungsrecht) für ein Grab in Bayern oder das Alarichgrab in
Kalabrien?
Das Grundrecht der Forschungsfreiheit bedeutet jedenfalls nicht, daß du
in Bayern in den Bamberger Dom gehen darfst und dort mit der Spitzhacke
die Gräber von Kaiser Heinrich II. oder Papst Clemens II. öffnen
kannst.
"Suchen" kann viel bedeuten - Luftbilder betrachten, durch die Flur
wandern, Archivalien lesen. Das alles ist sicher auch in Italien erlaubt.
E.D.
Recht auf Forschung ?
Erwin Denzler schrieb:
> Winfried Huf schrieb:
>
> > Die Frage war aber eher allgemein gedacht, Richtung
(europäisches)
> > Grundrecht, falls es sowas wie freie Meinungsäußerung auch
für Forschung
> > allgemein geben sollte.
>
> In Deutschland ja, steht sogar im selben Artikel wie das Recht auf freie
> Meinungsäußerung (Art. 5 GG). Italienische Grundrechte sind mir
nicht so
> geläufig.
Danke für den Hinweis
> > Oder beispielsweise gibt es ein allg. Recht auf eine Suchlizenz
(nicht
> > Grabungsrecht) für ein Grab in Bayern oder das Alarichgrab in
Kalabrien?
>
> Das Grundrecht der Forschungsfreiheit bedeutet jedenfalls nicht, daß
du
> in Bayern in den Bamberger Dom gehen darfst und dort mit der Spitzhacke
> die Gräber von Kaiser Heinrich II. oder Papst Clemens II. öffnen
kannst.
So war das auch nicht gemeint.
> "Suchen" kann viel bedeuten - Luftbilder betrachten, durch die
Flur
> wandern, Archivalien lesen. Das alles ist sicher auch in Italien erlaubt.
Am naheliegendsten in solchen Fällen wäre abschließend mit
einem Georadar den
Boden infragekommender Flächen zu durchleuchten (Grabung habe ich ja
ausgeschlossen). In einigen Provinzen Süditaliens (Kalabrien, Sizilien)
wäre
das verboten, in anderen dürfte man ohne Suchlizenz zumindest als
potentieller
Finder entrechtet sein.
Grüße
Winfried
Recht auf Forschung ?
Winfried Huf schrieb:
> In einigen Provinzen Süditaliens (Kalabrien, Sizilien) wäre
> das verboten, in anderen dürfte man ohne Suchlizenz zumindest als
potentieller
> Finder entrechtet sein.
Das dürfte man bei Findung historisch bedeutsamer Dinge oder
Schätze in fast allen Kulturstaaten sein, mit oder ohne Lizenz.
Suchen, forschen, veröffentlichen und berühmt werden ist das
eine; Schätze einsäckeln das andere ...
CEN
--
"Als ob Newbies Chartas lesen würden. Dafür müsste man
diese schon
regelmäßig posten." - "Stimmt schon, aber hältst du
den Aufwand, Newbies
so klein zu klopfen, daß man sie posten kann, wirklich für
gerechtfertigt?"
Frisch aus dang von: Simon Krahnke, Werner Jakobi (der
dsg-Thread)