Geschlossenen Vergleich rückgängig machen?
Hallo,
gibt es überhaupt irgendwelche Möglichkeiten, einen vor ca. drei
Jahren mit einer Haftpflichtversicherung geschlossenen Vergleich
wieder rückgängig zu machen?
Ich hatte vor Jahren einen Wegeunfall und der Unfallverursacher
trägt zu 100% die Schuld. Den Schaden mußte seine Haftpflichtver-
sicherung übernehmen.
Damals wurde über den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld ein
aussergerichtlicher Vergleich geschlossen. Leider war mein dama-
liger Rechtsanwalt so unfähig und hat weitergehende Schadenersatz-
forderungen mit dem Vergleich generell ausschließen lassen, WENN
es nicht zu einer sehr starken Verschlimmerung des unfallbedingten
Gesundheitsschadens kommt. Im Vergleich zum aktuellen Schaden ist
der Verschlechterungsprozentsatz unangemessen (konkret: doppelt)
so hoch.
Obwohl es sich aber um einen gesundheitlichen Dauerschaden handelt,
was damals schon aus den ärztlichen Unterlagen hervorging, wurden
weitergehende Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Nun ist es
jedoch so, dass ich natürlich auch Einbußen habe, ohne dass es
einer weiteren Verschlechterung bedurfte (Verdienstausfall als
Freiberufler aufgrund Wiedererkrankung als direkte Unfallfolge).
Nun fiel ich aus allen Wolken, als die Versicherung mit dieser
Abfindungserklärung mein Anliegen auf Ersatz meines Verdienst-
ausfalls "ganz trocken" abschmetterte. Ich war damals noch in sol-
chen rechtlichen Dingen sehr unerfahren und habe meinem Rechtsanwalt
vertraut. 1.) blieb mir ja nichts anderes übrig und 2.) habe ich
mir dafür ja einen Fachmann genommen, weil ich derartigen Kompli-
kationen vorbeugen wollte.
Außerdem hatte ich ihn extra darauf hingewiesen, er solle darauf
achten, weitergehende Ansprüche zu sichern... :-( Dieser Passus
existiert zwar, ist aber so realitätsfern, dass er praktisch mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie zum Tragen kommen
wird.
Die Haftpflichtversicherung hat damals zwar einen Fehler begangen
und Rentenversicherungsbeiträge, die eigentlich die BfA hätte
bekommen müssen, an mich ausgezahlt. Diese RV-Beiträge sind Bestand-
teil der damaligen Gesamtabfindung, aber das wird wohl nicht aus-
reichen, um heute noch den Vergleich annullieren zu lassen, oder?
Die RV-Ansprüche waren nach § 119 SGB X "Übergang von
Beitragsan-
sprüchen" automatisch an die BfA übergegangen. Diese macht die
Beiträge nun natürlich noch einmal gegenüber der Haftpflichtver-
sicherung geltend. Was dabei herauskommt, steht immer noch nicht
fest.
Aber selbst, wenn: Der Haftpflichtversicherung würde es immer noch
ungleich billiger kommen, mir diese RV-Beiträge zu "schenken"
und
sie gegenüber der BfA nochmals zu leisten als den damaligen Ver-
gleich wieder freiwillig aufzuheben.
Die Berufsgenossenschaft war "schlau", die haben mir erzählt,
sie
haben sich alle Ansprüche offen gehalten und rechnen ihre Auslagen
quartalsweise ab, eben WEIL es ein Dauerschaden ist und da ist es
eigentlich Irrsinn zu sagen, wir verzichten auf alle weiteren An-
sprüche, denn keiner kann wissen, was noch kommt. So wie jetzt z.B.
wo ich mich zum dritten Mal einer teuren OP unterziehen mußte, was
für mich eine lange Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach sich zog. Die
Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde damit konstant gehalten, einen
erheblichen Schaden habe ich dadurch auch, aber eben die Verein-
barung von damals bricht mir das Genick.
Ich habe damals nur ein normales Schmerzensgeld erhalten und Ver-
dienstausfall. Es gab also keine "Vorauszahlung" auf zu erwartende
fiktive Schäden, die eine solche Verzichtserklärung, wie sie mein
Rechtsanwalt für gut befunden hat, gerechtfertigt hätte. Ich sehe
es noch heute bildlich vor mir, wie ich meinen Rechtsanwalt fragte,
ob ich das so unterschreiben könne und er gab mir umunwunden sein
o.k. Ich verstand es damals nicht besser...
Die Rechtsabteilung der Berufsgenossenschaft meinte sinngemäß zu
mir, dass da mein Rechtsanwalt aber "dumm" war, einer solchen
Lö-
sung zuzustimmen. Aber natürlich können sie mir nicht direkt wei-
terhelfen, dafür sind sie nicht zuständig.
Ich bin ratlos. Was soll ich jetzt am besten tun?
Viele Grüße, Bernhard
Geschlossenen Vergleich rückgängig machen?
Geschlossenen Vergleich rückgängig machen?
Bernhard Lange wrote:
[arg dämlicher Vergleich geschlossen]
schon mal daran gedacht, Deinen Anwalt in Regress zu nehmen? Der ist
zwangsweise haftpflichtversichert - die Situation ist also deutlich
komfortabler als z.B. bei Ärzten...
Den Versuch den Vergleich nochmal aufzumachen halte ich für wenig
aussichtsreich.
KH
Geschlossenen Vergleich rückgängig machen?
Karl-Heinz Krause wrote:
> Bernhard Lange wrote:
> [arg dämlicher Vergleich geschlossen]
> schon mal daran gedacht, Deinen Anwalt in Regress zu nehmen?
Das werde ich jetzt wohl tun müssen, wenn ich nicht leer ausgehen
möchte. Obwohl man als "Normalbürger" meist schon genug
Hemmungen
vor Rechtsverfahren an sich hat. Wenn es dann darum geht, dass der
(ehemals) eigene Rechtsanwalt grossen Mist gebaut hat, komme ich
mir noch komischer vor. Irgendwie ist da die Hemmschwelle doppelt
so hoch, obwohl rein rational betrachtet es gerechtfertigt ist.
Ich bin heute 30 Jahre jung und dieser "arg dämliche Vergleich"
hängt mir ja noch ein Leben lang an... Wer weiss, was mich in den
nächsten Jahren noch alles erwartet bzgl. des gesundheitlichen
Dauerschadens und für viele Schäden (wie z.B. den Verdienstausfall)
steht die Berufsgenossenschaft nicht ein oder nur dann, wenn man
länger als 13 Wochen pro Jahr als Unfallfolge arbeitsunfähig war.
Aber 13 Wochen pro Jahr mit ggf. kompletten Verdienstausfall sind
auch schon sehr hart, vor allem, weil die Frist ja jedes Jahr wie-
der neu beginnt...
> Den Versuch den Vergleich nochmal aufzumachen halte ich für wenig
> aussichtsreich.
Ich ja auch, leider...
Danke für Deine Meinung, sie hat meine Sichtweise bestätigt.
Viele Grüße, Bernhard
Geschlossenen Vergleich rückgängig machen?
Bernhard Lange wrote:
>> [arg dämlicher Vergleich geschlossen]
>
>> schon mal daran gedacht, Deinen Anwalt in Regress zu nehmen?
>
> Das werde ich jetzt wohl tun müssen, wenn ich nicht leer ausgehen
> möchte. Obwohl man als "Normalbürger" meist schon
genug Hemmungen
> vor Rechtsverfahren an sich hat. Wenn es dann darum geht, dass der
> (ehemals) eigene Rechtsanwalt grossen Mist gebaut hat, komme ich
> mir noch komischer vor. Irgendwie ist da die Hemmschwelle doppelt
> so hoch, obwohl rein rational betrachtet es gerechtfertigt ist.
locker bleiben, Anwälte sind trotz Staatsexamen meist nicht recht zur
anwaltlichen Tätigkeit befähigt, und außerhalb ihres
Spezialgebietes (wenn sie
denn eins haben) sowieso nicht. Insofern ist es egal, ob Du einen Klempner
verklagst oder einen Anwalt.
Möge Dein nächster Anwalt besser sein.
KH