Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
Hallo,
ich weiß nicht genau, ob ich hier in dieser NG eine thematische
Punktlandung
hinlege, hoffe es aber zumindest.
Letztens gabs einen Marathonlauf. Habe dort 760 Bilder geschossen und online
gestellt, würde sie auf Anfrage auch an die Läufer herausgeben.
So, der Veranstalter rief mich heute an und forderte mich unter Androhung
rechtlicher Schritte höflichst auf die Bildergalerie vom Netz zunehmen, da
es sowas wie Veröffentlichungsrechte gäbe, die er verkaufe
(sinngemäß
wiedergegeben). Selbst die WAZ (Zeitungsgruppe) mit ihren selbst
produzierten Bildern dürfe selbige nicht veröffentlichen (nach
Aussage des
Veranstalters). Das Gelände der Veranstaltung war
natürlich öffentlich, somit greift kein Hausrecht. Eine Akredition
mit dem
Veranstalter habe ich auch nicht getroffen. Ich habe den Fall mal in d.r.f.
gepostet wo die Berufsfotografen sitzen, die konnten aber auch dezidierten
Aussagen machen.
Wie schätzt ihr die Lage ein? Ist das bloße Angstmache?
VG
Micha
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
"Michael Jauernig"
schrieb:
1. Einmal reicht. Und dsrm+u war die m.E. richtige Newsgroup.
2. Trage bitte eine gültige und replyfähige eMail-Adresse ins From
ein.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
Holger Pollmann schrieb:
> "Michael Jauernig" <m . n g 1 @ f o t o - e s s e n . d
e>
> schrieb:
>
> 1. Einmal reicht.
Jedenfalls hätte es ein Cross- und kein Multiposting sein sollen.
> Und dsrm+u war die m.E. richtige Newsgroup.
Daran habe ich Zweifel. Das Veranstalten eines Marathonlaufs stellt
sicher kein urheberrechtsfähiges Werk dar, gewerbliche Schutzrechte
passen auch nicht. Und damit sind wir beim Wettbewerbs-, Vertrags-
und vielleicht auch noch öffentlichen Straßenrecht.
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
NEU: Bayerisches Landesrecht: http://www.rechtliches.de/bayern/
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
Michael Jauernig <> schrieb:
> Das Gelände der Veranstaltung war natürlich öffentlich,
somit greift
> kein Hausrecht.
Fand die Veranstaltung auf öffentlichen Straßen statt? Gab es
irgend eine Art von Einlassbeschränkung (abgesehen von der wohl
selbstverständlichen Sperrung für den Fahrzeugverkehr)?
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
NEU: Bayerisches Landesrecht: http://www.rechtliches.de/bayern/
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
"Holger Pollmann" schrieb im Newsbeitrag
news:c6p2st$e7akh$1@ID-46702.news.uni-berlin.de...
> "Michael Jauernig" <m . n g 1 @ f o t o - e s s e n . d
e>
> schrieb:
>
> 1. Einmal reicht. Und dsrm+u war die m.E. richtige Newsgroup.
> 2. Trage bitte eine gültige und replyfähige eMail-Adresse ins
From ein.
Sorry fürs Doppeltposten!
Was die eMail angeht, ist das für mich der einzig wirksame Spamschutz.
Ansonsten würde es keine 2 std. dauern bis ich zugemüllt würde
(Erfahrungswerte).
VG
Micha
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
"Michael Jauernig" schrieb:
> Was die eMail angeht, ist das für mich der einzig wirksame
Spamschutz.
> Ansonsten würde es keine 2 std. dauern bis ich zugemüllt
würde
Und Du meinst, wenn Du als <m . n g 1 @ f o t
o - e s s e n . d e> schreibst, würde man nicht mehr erkennen, dass
es richtig heißen müsste?
-thh
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
"Thomas Hochstein" schrieb im Newsbeitrag
news:dsrm.20040428234221.19004@dragonfly.akallabeth.de...
> "Michael Jauernig" schrieb:
>
> > Was die eMail angeht, ist das für mich der einzig wirksame
Spamschutz.
> > Ansonsten würde es keine 2 std. dauern bis ich zugemüllt
würde
>
> Und Du meinst, wenn Du als <m . n g 1 @ f
o t
> o - e s s e n . d e> schreibst, würde man nicht mehr erkennen,
dass
> es richtig heißen müsste?
Jepp, das funktioniert (noch) einwandfrei! Irgendwann wird sich die Software
auch darauf eingestellt haben, jedenfalls wird niemand die eMails von Hand
rausfischen.
G
Micha
Veröffentlichung von Bildern einer öffentlichen Veranstaltung nicht rechtens??
"Mark Obrembalski" schrieb im Newsbeitrag
news:c6p3pd$ecddu$3@ID-2645.news.uni-berlin.de...
> Michael Jauernig <> schrieb:
> > Das Gelände der Veranstaltung war natürlich
öffentlich, somit greift
> > kein Hausrecht.
>
> Fand die Veranstaltung auf öffentlichen Straßen statt? Gab es
> irgend eine Art von Einlassbeschränkung (abgesehen von der wohl
> selbstverständlichen Sperrung für den Fahrzeugverkehr)?
Ja, die war öffentlich, keine Einlassbeschränkung. Das ist auch der
Punkt,
der mich zweifeln lässt. Ein anderer, noch nicht erwähnter Aspekt
ist, dass
der Veranstalter den finanziell milliardenfach längeren Arm hat als ich.
Was
würde im Zweifelsfall nützten, wütend aufzustampfen und auf sein
Recht zu
pochen.
G
Micha