Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
Kennt hier jemand vielleicht die detaillierten Vorraussetzungen um
Sozialhilfe beantragen zu können, Beratungsstellen an die man sich wenden
könnte oder sonstige Quellen zum Thema???
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
"ot006" schrieb:
>Kennt hier jemand vielleicht die detaillierten Vorraussetzungen um
>Sozialhilfe beantragen zu können,
Bedürftigkeit.
>Beratungsstellen an die man sich wenden könnte
Das Sozialamt.
>oder sonstige Quellen zum Thema???
Google.
Grüße
Florian
--
European Law Students Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
"ot006" schrieb im
Newsbeitrag
news:4097c1bd$1@news.uni-rostock.de...
> Kennt hier jemand vielleicht die detaillierten Vorraussetzungen um
> Sozialhilfe beantragen zu können, Beratungsstellen an die man sich
wenden
> könnte oder sonstige Quellen zum Thema???
Das SGB... (oder Sozialgesetzbuch)... das möchtest Du aber nicht wirklich
lesen...
Was ist der Auslöser für die Sozialhilfeabhängigkeit ? Für
die jeweiligen
Empfängergruppen gibt es gezielte Ansprechpartner : Studenten können
zum zum
AstA oder AkaFö gehen, geschiedene Frauen zu Ihren Anwälten :-), sind
Kinder
betroffen, kann der Kinderschutzbund ggf. mit Beratung helfen. Ebenso
(insbesondere bei Familienangelegenheiten) kommen Kirchliche Verbände oder
Beratungsangebote der Arbeiterwohlfahrt in Frage.
Das Sozialamt verwaltet eher, als dass es hilft (das liegt aber nicht am Amt
sondern an der neuerdungs schieren Masse von Antragstellern...). In gut
sortierten Verwaltungen könntest Du aber Flyer o.ä. finden. Das ganze
läuft
unter dem Begriff "Hilfe zum Lebensunterhalt"
Chris
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
"Chris Schultz" schrieb:
>> Kennt hier jemand vielleicht die detaillierten Vorraussetzungen um
>> Sozialhilfe beantragen zu können, Beratungsstellen an die man
sich wenden
>> könnte oder sonstige Quellen zum Thema???
>
>Das SGB... (oder Sozialgesetzbuch)...
Nein, das BSHG. Die SGB äußern sich nicht zur Sozialhilfe, ebenso
wie
die Sozialgerichte dafür nicht zuständig sind.
Grüße
Florian
--
European Law Students Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
"ot006" schrieb am 4 May
2004
^^^^^^^
Trage doch bitte Deinen vollen Namen (Vorname Zuname) da
oben ein. Das ist hier so Konsens und es erhöht die Chance
auf ernstzunehmende Antworten, weil viele hier - bedingt
durch schlechte Erfahrungen - auf solche Ein-Wort-Namen
filtern.
>Kennt hier jemand vielleicht die detaillierten Vorraussetzungen um
>Sozialhilfe beantragen zu können, Beratungsstellen an die man sich
wenden
>könnte oder sonstige Quellen zum Thema???
Das wichtigste: Gehe sofort zum Sozialamt, die
Zahlungen erfolgen nie rückwirkend, sondern erst
ab dem Tag des Bekanntwerdens beim Sozialamt.
Ansonsten solltest Du Deine Fragen vielleicht etwas
ausführlicher stellen. Oder glaubst Du, dass sich
jemand hinsetzt um alles Mögliche ausführlich zu
beschreiben um hinterher zu hören, dass es Dir um
etwas ganz anderes geht?
Also:
1. Zum Sozialamt gehen und Deine Notlage schildern
2. Deinen Namen im FROM eintragen
3. Konkrete Fragen stellen
;-)
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
"ot006" schrieb:
>Kennt hier jemand vielleicht die detaillierten Vorraussetzungen um
>Sozialhilfe beantragen zu können,
eigentlich ganz einfach: Du musst bedürftig sein.
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
Florian Kleinmanns wrote:
>Nein, das BSHG. Die SGB äußern sich nicht zur Sozialhilfe,
ebenso wie
>die Sozialgerichte dafür nicht zuständig sind.
>
Stimmt.
Einen Leitfaden wird von der AG TuWas des Fachbereichs Sozialarbeit der
Fachhochschule Frankfurt am Main herausgegeben.
Kann man online bestellen oder auch im Buchhandel kaufen.
http://www.agtuwas.de/
HTH M.
Bedingungen für Eilantrag auf Sozialhilfe
Florian Kleinmanns schrieb am 04 May 2004
>>> Kennt hier jemand vielleicht die detaillierten Vorraussetzungen um
>>> Sozialhilfe beantragen zu können, Beratungsstellen an die man
sich wenden
>>> könnte oder sonstige Quellen zum Thema???
>>
>>Das SGB... (oder Sozialgesetzbuch)...
>
>Nein, das BSHG. Die SGB äußern sich nicht zur Sozialhilfe,
ebenso wie
>die Sozialgerichte dafür nicht zuständig sind.
Die SGB äußern sich schon ein wenig dazu, z.B.
was das Verwaltungsverfahren angeht und die
Mitwirkungspflichten.
Aber Du hast natürlich recht, die hauptsächliche
Quelle des Sozialhilferechts ist das BSHG.
Jedenfalls noch die nächsten 8 Monate, dann ist
das im SGB XII geregelt. Falls das ganze Hickhack
um Hartz IV bis dahin aufgelöst ist und nicht
wegen der von Minister Clement angedeuteten
"zeitlichen Entzerrung" SGB II und damit SGB XII
auf 2007 verschoben werden...