Mündlicher Vertrag, kostenlose Leistungen, jetzt kommt Rechnung
Grüß Gott,
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber durfte ich mir als kleinen
Ausgleich für geleistete Überstunden 5 Domains registrieren (nur
mündlicher Vertrag). Nachdem das Arbeitsverhältniss beendet wurde,
verlangt er nun auf einmal Geld für die Reservierung der Domains.
Meiner Meinung nach unberechtigt, da nie von einer entgeltlichen
Leistung die Rede war, sondern die Reservierung/Registrierung als
"Dankeschön" für zahlreiche geleistete Überstunden
gedacht war.
Hätte er, nachdem ich das Unternehmen verlassen habe, nicht einen
neuen Vertrag machen müssen, um überhaupt fordern zu können?
Klar,
die Grundlage "Überstunden" fällt weg, dem armen Mann gehts
finanzell
wohl auch nicht so rosig, aber nun einfach nie vereinbarte Beträge
einzufordern finde ich ein bischen dreist.
Mitlerweile habe ich bereits ein Schreiben von seinem
Anwalt/Inkassobüro, in dem mir ein Mahnverfahren angedroht wird
(inkl. Kostennote).
Lohnt es sich, deswegen meinerseits einen Anwalt einzuschalten (keine
RV), oder sollte ich vielleicht einfach zahlen und das ganze als
Lehrgeld für "Freundschaftsdienste" ansehen?
Gruß
Uli
Mündlicher Vertrag, kostenlose Leistungen, jetzt kommt Rechnung
Mündlicher Vertrag, kostenlose Leistungen, jetzt kommt Rechnung
Ulrich Gehauf wrote in
news:Xns93C75FD6ED723newsreaderaconsde@ID-143246.user.dfncis.de:
> Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber durfte ich mir als kleinen
> Ausgleich für geleistete Überstunden 5 Domains registrieren (nur
> mündlicher Vertrag). Nachdem das Arbeitsverhältniss beendet
wurde,
> verlangt er nun auf einmal Geld für die Reservierung der Domains.
> Meiner Meinung nach unberechtigt, da nie von einer entgeltlichen
> Leistung die Rede war, sondern die Reservierung/Registrierung als
> "Dankeschön" für zahlreiche geleistete
Überstunden gedacht war.
Könntest Du Deine Beschreibung etwas nachschärfen:
Verlangt er nachträglich Geld für die Registrierung oder nur ab jetzt
laufende Gebühren (DeNIC Jahresgebühren, Pflege der DNS, ...)?
Gruss, Florian
Mündlicher Vertrag, kostenlose Leistungen, jetzt kommt Rechnung
> Die Frage ist halt, kann er jetzt einfach Gebühren verlangen, nachdem
> vorher ausgemacht war, dass die Domains als Vergütung für die
> Überstunden kostenlos sind.
Hm, bin zwar kein Experte aber für mich schaut es so aus:
Dienstleitung -> Bezahlung
Überstunden -> kostenlose Domain
keine Überstunden mehr -> Domain nicht mehr kostenlos
Du schreibst ja auch "dass die Domains als Vergütung für die
Überstunden
kostenlos sind", Du aber im Moment keine Überstunden mehr leistest
und somit
auch die Vergütung entfällt.
Oder habe ich da was Übersehen.
Michi
Mündlicher Vertrag, kostenlose Leistungen, jetzt kommt Rechnung
"Michael Mueller" schrieb am 29
Jul
2003:
>> Die Frage ist halt, kann er jetzt einfach Gebühren verlangen,
>> nachdem vorher ausgemacht war, dass die Domains als Vergütung
für
>> die Überstunden kostenlos sind.
>
> Hm, bin zwar kein Experte aber für mich schaut es so aus:
>
> Dienstleitung -> Bezahlung
> Überstunden -> kostenlose Domain
> keine Überstunden mehr -> Domain nicht mehr kostenlos
Die Überstunden wurden aber abgeleistet, für diese abgeleisteten
Überstunden gabs die Domains. Wenn da die Überstunden mit
berücksichtigt gewesen wären, die im Laufe eines Jahres normalerweise
anfallen, dann könnte man ja schon fast von Wucher ausgehen. ;-)
Nein, Ich habe ettliche Überstunden geleistet, dafür gabs die Domains
als Anerkennung. Leider wurde nicht bedacht, wie lange die Domains
kostenlos sind, und was danach passiert.
> Du schreibst ja auch "dass die Domains als Vergütung für
die
> Überstunden kostenlos sind", Du aber im Moment keine
Überstunden
> mehr leistest und somit auch die Vergütung entfällt.
Die Überstunden wurden aber bereits geleistet.
> Oder habe ich da was Übersehen.
Es war halt ein "Weil du die Überstunden gemacht hast, darfst
du..."
und nicht "Wenn du Überstunden machst, darfst du..." Ich habe
also
meinen Teil durchaus eingehalten und Überstunden geleistet. Danach
wurden diese mit den Domains belohnt.
Aber ich seh schon, ich werde das als Lehrgeld verbuchen und in
Zukunft meine Überstunden ordentlich abrechnen und ausbezahlen
lassen.(wenn ich die auf ein normales Sparbuch lege, kann ich mir
alleine von den Zinsen wohl schon ein paar Domains leisten).
Auf so einen Kuhhandel lass ich mich jedenfalls nicht mehr ein.
Gruß
Uli
Mündlicher Vertrag, kostenlose Leistungen, jetzt kommt Rechnung
Ulrich Gehauf wrote in
news:Xns93C78044FB953newsreaderaconsde@ID-143246.user.dfncis.de:
> Florian Schaudel schrieb am 29 Jul 2003:
>
>> Könntest Du Deine Beschreibung etwas nachschärfen:
>>
>> Verlangt er nachträglich Geld für die Registrierung oder nur
ab
>> jetzt laufende Gebühren (DeNIC Jahresgebühren, Pflege der
DNS,
>> ...)?
>
> Seit meiner Kündigung die laufenden Gebühren im Nachhinein.
Hätte ich
> mir allerdings die dadurch vergüteten Überstunden auszahlen
lassen,
> könnte ich mir die Registrierung wohl locker für die
nächsten 50 Jahre
> leisten.
Aber sicher nicht bis in alle Ewigkeit. Eine lebensnahe Auslegung dieses
Vertrages ist imho schon, dass Du die Domains so lange unendgeldlich nutzen
darfst, wie Du in dem Unternehmen arbeitest.
> Die Frage ist halt, kann er jetzt einfach Gebühren verlangen, nachdem
> vorher ausgemacht war, dass die Domains als Vergütung für die
> Überstunden kostenlos sind.
> Hätte er nicht vorher darauf hinweisen
> müssen, dass er ab meinem Ausscheiden aus der Firma nun Gebühren
> verlangt und mir die Möglichkeit lässt, diesen Vertrag zu
kündigen?
Doch, wahrscheinlich schon. Deswegen hast Du wohl zwei Möglichkeiten:
Entweder Du teils dem ex AG *sofort* mit, dass Du an diesen Domains kein
interesse mehr hast, wenn sie kostenpflichtig sind, oder Du zahlst auch
rückwirkend weiter.
Gruss, Florian