"Empfänger unbekannt" - wer haftet? Aenderung durch AGB?
Hallo,
ich habe gerade ein Problem mit Deutsche Post/DHL, die haben ein korrekt
adressiertes Paket an mich mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt"
an den
Absender zurückgeschickt. Jetzt warte ich gerade auf den Erfolg des 2.
Versuchs (*). Jetzt habe ich mal ein bisschen herumgegoogelt und habe
2 Fragen:
1. Frage: wenn so etwas im Versandhandel passiert, wer ist hier
normalerweise in der Pflicht, sich mit DHL anzulegen, die ja eine
fehlerhafte Leisung erbracht haben? Doch der Auftraggeber = Versender,
oder?
2. Frage:
Beim Googeln zu dem Thema fand ich aber z.B. die folgenden AGB
(http://www.clp-versand.de/conditions.php):
5.2 Rückläufer
Sendungen die mit dem Postvermerk "nicht abgeholt" oder
"unbekannt" an uns
zurückgehen und kein Verschulden unsererseits vorliegt können nur
erneut
verschickt werden, wenn die bei uns anfallenden Versandkosten von 4,00
"Empfänger unbekannt" - wer haftet? Aenderung durch AGB?
"Empfänger unbekannt" - wer haftet? Aenderung durch AGB?
orothe@gmx.de (O. Rothe) schrieb:
>(*) Um Diskussionen in diese Richtung vorzubeugen (man kennt das ja :-) ):
>- ja die Adresse ist wirklich korrekt (wir haben es nochmal
überprüft)
>- ja Klingel und Briefkasten sind einwandfrei beschriftet
>- andere Briefe und Sendungen (z.B. Amazon) kommen an
>- es ist aber auch kein Einzelfall, ich habe dieses Problem immer wieder
mal
Laß mich raten: - Du wohnst nicht im Erdgeschoß?
- Du wohnst etwas abgelegen?
"Empfänger unbekannt" - wer haftet? Aenderung durch AGB?
orothe@gmx.de (O. Rothe) schrieb:
> 5.2 Rückläufer
> Sendungen die mit dem Postvermerk "nicht abgeholt" oder
> "unbekannt" an uns zurückgehen und kein Verschulden
unsererseits
> vorliegt können nur erneut verschickt werden, wenn die bei uns
> anfallenden Versandkosten von 4,00
"Empfänger unbekannt" - wer haftet? Aenderung durch AGB?
Holger Pollmann schrieb:
>> 5.2 Rückläufer
>> Sendungen die mit dem Postvermerk "nicht abgeholt" oder
>> "unbekannt" an uns zurückgehen und kein Verschulden
unsererseits
>> vorliegt können nur erneut verschickt werden, wenn die bei uns
>> anfallenden Versandkosten von 4,00 ¤ ersetzt werden.
>
>Na, ist doch gut - da DHL die Sendung kostenlos nochmal versenden
muß,
>fallen keine weiteren 4 EUR an.
Ich fürchte, mit "bei uns anfallende[n] Versandkosten"
meinen die nicht das Porto ...
"Empfänger unbekannt" - wer haftet? Aenderung durch AGB?
Percy Noethel schrieb:
>> Na, ist doch gut - da DHL die Sendung kostenlos nochmal versenden
>> muß, fallen keine weiteren 4 EUR an.
>
> Ich fürchte, mit "bei uns anfallende[n] Versandkosten"
> meinen die nicht das Porto ...
Na, dann ist die Sache aber unproblamtisch - das sind Kosten, die der
Verkäufer zu tragen hat, eine AGB-mäßige Abwälzung
dürfte da
unproblematisch unwirksam sein.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
"Empfänger unbekannt" - wer haftet? Aenderung durch AGB?
Percy Noethel schrieb:
>Ich fürchte, mit "bei uns anfallende[n] Versandkosten"
>meinen die nicht das Porto ...
Versandkosten bestehen nicht nur aus dem Preis der Briefmarke :-)