GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
Hallo!
Ich möchte das Empfangsteil meiner Rundfunkgeräte unbrauchbar machen.
Dazu stelle ich mir vor, eine Kurzschlußbrücke in die Antennenbuchse
einzulöten. Somit kann das Gerät nicht durch Anstöpseln einer
Antenne
empfangsbereit gemacht werden.
a) Reicht das der GEZ als "unbrauchbar machen" aus? Das Empfangsteil
ausbauen ist in der Regel nicht möglich, da fest auf der Platine
verankert.
b) Ist es ausreichend, das selbst zu machen oder muß ich teure Kohle
an eine Fernsehapotheke bezahlen, nur, um ein Schriftstück darüber zu
haben?
Danke und viele Grüße!
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
Am 21 Jul 2004 00:27:11 -0700 schrieb Andreas M?ller:
> a) Reicht das der GEZ als "unbrauchbar machen" aus? Das
Empfangsteil
> ausbauen ist in der Regel nicht möglich, da fest auf der Platine
> verankert.
danach alles abmelden und gut ist. es wird sowieso keiner kontrollieren.
(es gibt zumindest keinen mir bekannten fall, wo eine hausdurchsuchung
angeordnet wurde, damit die gez kontrollieren konnte)
gez ist auf die ehrlichkeit der kunden angewiessen.
--
cu | |
|olger
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
Hallo!
>gez ist auf die ehrlichkeit der kunden angewiessen.
Oder auf die Unwisssenheit. (Ja, gut, ich weiß, sie dürfen
kontrollieren, kommen sie rein...)
Jan
--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden
und an das Reply-To senden, sonst wird die Mail ungelesen gelöscht!
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
> Ich möchte das Empfangsteil meiner Rundfunkgeräte unbrauchbar
> machen.
>
> Dazu stelle ich mir vor, eine Kurzschlußbrücke in die
> Antennenbuchse einzulöten. Somit kann das Gerät nicht durch
> Anstöpseln einer Antenne empfangsbereit gemacht werden.
hi,
das ist auch nicht gemeint. du must das geraet so unbrauchbar
machen, dass es "ganicht" mehr funzt. dein kunrzschluss in der
buchse macht bloss "schlechten empfang". eine richtige werkstatt
muss den tuner z.b. mit loetzinn fuellen, das kann man dann nur
durch bauteilwechsel reparieren. das lass dir bestaetigen, und gut
ist.
alternativ lass dir vom techniker das ding kaputtmachen und den
zustand "defekt im empfangsteil, kein empfang moeglich" schriftlich
geben.
koennte billiger sein....
>
> a) Reicht das der GEZ als "unbrauchbar machen" aus? Das
> Empfangsteil ausbauen ist in der Regel nicht möglich, da fest
> auf der Platine verankert.
deshalb ja auch. es muss ein "fachmann" dran. oder ein hammer. je
nachdem, was mehr eindruck macht.
>
> b) Ist es ausreichend, das selbst zu machen oder muß ich teure
> Kohle an eine Fernsehapotheke bezahlen, nur, um ein Schriftstück
> darüber zu haben?
>
selbermachen ist wie selberluegen... dann koenntest du es ja z.b.
auch erstmal "zur probe lassen" :)
ein "mit einfachen mitteln empfangsbereit machbares rundfunkgeraet"
ist gez-pflichtig. wenn du sozusagen den "fehler" kennst, und
mittels einer nagelschere/zange "reparieren" kannst, ist es keine
"wirksame sperre". ist so aehnlich wie ein billiges
3-ziffern-zahlenkettenschloss am rennrad nachts um 3 am
bahnhof....da lacht die versicherung bloss. einige kann man fast
schneller ohne richtige nummer oeffnen, als wenn man die kennt. das
genaue hingucken beim einstellen haelt nur auf. wenn man den trick
kennt....macht mans blind.
bei radios reicht ja auch nicht, z.b. die batterien falschrum
reinzulegen.....oder den senderknopf mit tesafilm zu sperren....
--
mfg, gunni
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
Andreas M?ller wrote:
> Ich möchte das Empfangsteil meiner Rundfunkgeräte unbrauchbar
machen.
Warum - Du mußt Deine Geräte niemandem zeigen!
Bist Du bei der GEZ abgemeldet, haben sie noch nichtmal das Recht,
überhaupt eine Auskunft zu verlangen. Dann kannst Du die Tür gleich
kommentarlos zumachen.
Technisch: Antenne kurzschliessen macht den Empfänger nicht
funktionsuntüchtig.
Grüße
--
Uwe Buschhorn
ubusch@despammed.com
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
ubusch@despammed.com (Uwe Buschhorn) schrieb:
>Bist Du bei der GEZ abgemeldet, haben sie noch nichtmal das Recht,
>überhaupt eine Auskunft zu verlangen.
Falsch. Es gibt Fälle, in denen jemand zur Auskunft verpflichtet ist,
ohne angemeldet zu sein und ohne Rundfunkteilnehmer zu sein (§ 4 V 1
Alt. 2 und § 4 V 2 RGebStV).
Grüße
Florian
--
European Law Students Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
gunther folterte am 21.07.2004 folgende Tasten:
> selbermachen ist wie selberluegen... dann koenntest du es ja z.b.
> auch erstmal "zur probe lassen" :)
> ein "mit einfachen mitteln empfangsbereit machbares
rundfunkgeraet"
> ist gez-pflichtig. wenn du sozusagen den "fehler" kennst, und
> mittels einer nagelschere/zange "reparieren" kannst, ist es
keine
> "wirksame sperre".
Das ist Quatsch. Wenn ich den Tuner mit einer Atombombe in die Luftjage hab
ich es selber gemacht und weiß auch woran es liegt - nämlich daran,
daß
keine Bauteile mehr vorhanden sind (mal ganz zu schweigen von den Sendern).
Trotzdem ist es mit einfachen Mitteln nicht mehr empfangsbereit zu machen.
Daß die GEZ gerne anderes verbreitet (z. B. irgendwelche Belege haben
will), sollte einen nicht weiter stören.
Marco
--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.
GEZ - Empfangsteil unbrauchbar machen
> alternativ lass dir vom techniker das ding kaputtmachen und den
> zustand "defekt im empfangsteil, kein empfang moeglich"
schriftlich
> geben.
> koennte billiger sein....
Was ist, wenn er das Gerät irgendwann mal verkaufen will? Ein Gerät
aufzuschrauben und eine Lötbrücke auszulöten würde ich
jetzt nicht als "mit
einfachen Mitteln brauchbar machen" bezeichnen, zumindestens nicht vom
Erfahrungshorizont eines normalen Rundfunkteilnehmers aus gesehen.
> deshalb ja auch. es muss ein "fachmann" dran.
Offizielle Aussage der GEZ oder Deine Meinung?
Gruß,
Martin