Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Guten Tag alle
Es geschieht nicht selten, dass ein Däne mit einer deutschen
(Net)Firma handelt. Ich weiß, daß die deutsche und die
dänische
Regeln ähnlich sind - beide haben die Fristen mit 6 Monaten und
24 Monaten bei Mangeln. Aber wer soll die Transportausgaben
bezahlen, Käufer oder Verkäufer?
Stellen wir uns vor, dass die deutschen Regeln gelten. In
besonderen Fällen werden die dänischen Regeln gelten, aber um die
frage ich in der dänishen Juragruppe.
Ich möchte also wissen, ob auch die deutschen Regeln verlangen,
dass der Verkäufer dafür bezahlen muss, und ob es auch so ist,
wenn der Käufer sehr weit von der Firma wohnt (und handelt).
PS. Ist "weiß" mit ß oder mit ss?
--
Bertel
http://bertel.lundhansen.dk/ FIDUSO: http://fiduso.dk/
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Bertel Lund Hansen schrieb:
> Es geschieht nicht selten, dass ein Däne mit einer deutschen
> (Net)Firma handelt.
Was ist eine "(Net)Firma)?
> Ich weiß, daß die deutsche und die dänische Regeln
ähnlich sind -
> beide haben die Fristen mit 6 Monaten und 24 Monaten bei Mangeln.
Was für Regeln? Sprichst du über gesetzliche Regelungen zu
Kaufverträgen?
> Aber wer soll die Transportausgaben bezahlen, Käufer oder
> Verkäufer?
Was für Transportausgaben? Beim Verkauf oder bei der Nacherfüllung?
Nach deutschem Recht trägt der Verkäufer die Kosten. Immer (soweit
nicht wirksam abbedungen). -> § 439 II BGB
> Ich möchte also wissen, ob auch die deutschen Regeln verlangen,
> dass der Verkäufer dafür bezahlen muss, und ob es auch so ist,
> wenn der Käufer sehr weit von der Firma wohnt (und handelt).
Auch dann. Allerdings sind die Transport-/Anfahrtkosten relevant bei
der Frage, ob der Verkäufer sich auf wirtschaftliche Unmöglichkeit
(§ 439 III BGB) berufen kann.
Beispiel: K kauft in München von V eine Waschmaschine für 250 EUR und
fährt damit nach Kiel, wo er wohnt, und bringt sie dort an. Es stellt
sich heraus, daß sie von Anfang an undicht ist. K verlangt von V
Nachbesserung (also Beseitigung des Mangels durch Reparatur).
V müßte 300 EUR führt Fahr- und Übernachtungskosten
aufwenden - das
dürfte unzumutbar sein. V kann allerdings einen Kieler Handwerker
beauftragen, der das ganze für 120 EUR macht - das dürfte noch drin
sein.
> PS. Ist "weiß" mit ß oder mit ss?
mit ß, da Silben mit Diphtong als lang angesegen werden.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Bertel Lund Hansen schrieb:
> Es geschieht nicht selten, dass ein Däne mit einer deutschen
> (Net)Firma handelt.
Was ist eine "(Net)Firma)"?
> Ich weiß, daß die deutsche und die dänische Regeln
ähnlich sind -
> beide haben die Fristen mit 6 Monaten und 24 Monaten bei Mangeln.
Was für Regeln? Sprichst du über gesetzliche Regelungen zu
Kaufverträgen?
> Aber wer soll die Transportausgaben bezahlen, Käufer oder
> Verkäufer?
Was für Transportausgaben? Beim Verkauf oder bei der Nacherfüllung?
Nach deutschem Recht trägt der Verkäufer die Kosten. Immer (soweit
nicht wirksam abbedungen). -> § 439 II BGB
> Ich möchte also wissen, ob auch die deutschen Regeln verlangen, dass
> der Verkäufer dafür bezahlen muss, und ob es auch so ist, wenn
der
> Käufer sehr weit von der Firma wohnt (und handelt).
Auch dann. Allerdings sind die Transport-/Anfahrtkosten relevant bei
der Frage, ob der Verkäufer sich auf wirtschaftliche Unmöglichkeit
(§ 439 III BGB) berufen kann.
Beispiel: K kauft in München von V eine Waschmaschine für 250 EUR und
fährt damit nach Kiel, wo er wohnt, und bringt sie dort an. Es stellt
sich heraus, daß sie von Anfang an undicht ist. K verlangt von V
Nachbesserung (also Beseitigung des Mangels durch Reparatur).
V müßte 300 EUR führt Fahr- und Übernachtungskosten
aufwenden - das
dürfte unzumutbar sein. V kann allerdings einen Kieler Handwerker
beauftragen, der das ganze für 120 EUR macht - das dürfte noch drin
sein.
> PS. Ist "weiß" mit ß oder mit ss?
mit ß, da Silben mit Diphtong als lang angesehen werden (neue
Rechtschreibung, nach alter ohnehin "weiß").
--
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Riefenstahl.
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Scheibenwischer,
02.10.2003
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Holger Pollmann skrev:
>Was ist eine "(Net)Firma)"?
Das ist ein Netzfirma - auf Däutsch geschrieben.
>> Ich möchte also wissen, ob auch die deutschen Regeln verlangen,
dass
>> der Verkäufer dafür bezahlen muss, und ob es auch so ist,
wenn der
>> Käufer sehr weit von der Firma wohnt (und handelt).
>Auch dann.
Danke schön. Du hast meine Fragen beantwortet.
Ich werde dennoch den Thread eine Zeitlang folgen.
--
Gruß, Bertel
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Bertel Lund Hansen schrieb:
>> Was ist eine "(Net)Firma)"?
>
> Das ist ein Netzfirma - auf Däutsch geschrieben.
Strenggenommen ist eine Firman gem. § 17 I HGB der Name, unter dem ein
Kaufmann sein Handelsgeschäft betreibt. Ist eine Netzfirma also ein
Netzname, unter dem ein Kaufmann sein Handelsgeschäft betreibt, oder
ein Name, unter dem ein Netzkaufmann sein Handelsgeschäft betreibt,
oder ein Name, unter dem ein Kaufmann sein Netzhandelsgeschäft
betreibt? :-)
Mein Punkt ist der: wenn du damit "Unternehmen, daß sich mit
irgendwas
beschäftigt, das mit dem Internet zu tun hast" meinst, ist das
wunderschön, aber schrecklich unspezifisch.
Auch ein Unternehmen, das z.B. eine Dienstleistung wie die
Bereitstellung von Webspace anbietet, ist eine "Netfirma" - die wird
aber nichts mit Kaufrecht zu tun haben, darum gibts da auch keine
Mängelhaftung und darum auch keine sechs Monate Beweislastumkehr und
zwei Jahre Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Darum hättest du etwas spezifischer sein sollen. Vielleicht meintest du
ja "Onlineshop" oder so - dann sag das :-)
--
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Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Holger Pollmann skrev:
>Darum hättest du etwas spezifischer sein sollen. Vielleicht meintest
du
>ja "Onlineshop" oder so - dann sag das :-)
Ich bitte um Verzeihung (im Ernst), dass ich Deutsch nicht so gut
wie ein Deutscher kenne. Besonders in einer Juragruppe ist es
wichtig sehr spezifik zu sein.
Mein Deutsch ist nicht gut genug dazu, dass ich mich immer
deutlich ausdrücken kann, aber dennoch so gut, dass
Deutschsprechende glauben, dass es mir möglich ist.
--
Bertel
http://bertel.lundhansen.dk/ FIDUSO: http://fiduso.dk/
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Bertel Lund Hansen schrieb:
>> Darum hättest du etwas spezifischer sein sollen. Vielleicht
>> meintest du ja "Onlineshop" oder so - dann sag das :-)
>
> Ich bitte um Verzeihung (im Ernst), dass ich Deutsch nicht so gut
> wie ein Deutscher kenne. Besonders in einer Juragruppe ist es
> wichtig sehr spezifik zu sein.
Nein, du brauchst dich nicht entschuldigen, das ist völlig okay. Aber
deine Frage war halt sehr unspezifisch (und ich kann mir nicht recht
vorstellen, daß das im Dänischen anders wäre, auch da wird das
entsprechende Wort eben nicht Onlineshop, sondern "Unternehmen, daß
was
mti Internet zu tun hat" bedeuten), drum fragte ich. :-)
Aber anscheinend habe ich ja trotzdem richtig geraten.
> Mein Deutsch ist nicht gut genug dazu, dass ich mich immer
> deutlich ausdrücken kann, aber dennoch so gut, dass
> Deutschsprechende glauben, dass es mir möglich ist.
Du schreibst deutlich besser deutsch als manch andere, die ab und an
hier aufschlagen; wenn so Dinge wie "spezifik" nicht wären,
würde man
es gar nicht merken.
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
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Scheibenwischer,
02.10.2003
Reklamation und transportausgaben - ein Däne und eine deutsche Firma
Holger Pollmann schrieb:
>Auch ein Unternehmen, das z.B. eine Dienstleistung wie die
>Bereitstellung von Webspace anbietet, ist eine "Netfirma" - die
wird
>aber nichts mit Kaufrecht zu tun haben, darum gibts da auch keine
>Mängelhaftung und darum auch keine sechs Monate Beweislastumkehr und
>zwei Jahre Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Dafür sind dort dann die Transportkosten meistens eher
gering ;-)
--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).
http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5gasschreckschusswaffen.html