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Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez "Valery Semenski" 2004-08-21 14:02:35

Hallo,

man sagte mir, wenn ich im schriftlichen Vorverfahren zu einem
Zivilprozess der gegen mich erhobenen Klage widersprechen und demgemäß
(nach Aufforderung des Vorsitzenden) eine Klageerwiderung abfassen und
einreichen will / muss, so müsste ich laut Gesetz dazu immer unbedingt
einen Anwalt konsultieren.

Stimmt das?
Also ich kann den Klagewiderspruch nicht einfach selbst verfassen und
mit der Post ans Amtsgericht schicken, sondern ich muss tatsächlich
einen Anwalt damit beauftragen und ihn dafür bezahlen, dass er die
Papiere ans Gericht weiterreicht?

In meinem Fall geht es nämlich um eine relativ geringfügige Summe von
300 Euro, die die Gegenseite - meines Erachtens unrechtmäßig - von mir
haben will und jetzt - nach dem von mir widersprochenen Mahnbescheid -
das Streitverfahren einberaumt hat.

Ich dachte, man müsste erst bei hohen Streitwerten (z.B. ab 5000 Euro)
überhaupt einen Anwalt bemühen? Oder ist das bei Zivilgerichtsfällen
grundsätzlich anders?

Danke für alle Information!

Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

Autor: Rechtsanwalter 2004-08-21 15:23:50


Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez Michael Kauffmann 2004-08-21 15:23:50

Valery Semenski verlautbarte zum Themenkomplex
Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?:

> man sagte mir, wenn ich im schriftlichen Vorverfahren zu einem
> Zivilprozess der gegen mich erhobenen Klage widersprechen und demgemäß
> (nach Aufforderung des Vorsitzenden) eine Klageerwiderung abfassen und
> einreichen will / muss, so müsste ich laut Gesetz dazu immer unbedingt
> einen Anwalt konsultieren.

Wer sagte das, und welches Gesetz?

> Stimmt das?
> Also ich kann den Klagewiderspruch nicht einfach selbst verfassen und
> mit der Post ans Amtsgericht schicken,

> Ich dachte, man müsste erst bei hohen Streitwerten (z.B. ab 5000 Euro)
> überhaupt einen Anwalt bemühen?

I.a. beteht Anwaltspflicht erst ab Landgericht, was meistes mit diesem
Streitwert übereinstimmt.

> Oder ist das bei Zivilgerichtsfällen grundsätzlich anders?

Grundsätzlich nein. (D.h. bei Zivilprozessen ist es i.a. nicht anders.
Streitwert gibt es ja auch nur im Zivilrecht. Zivilgericht gibt es nicht, die
ordentlichen Gerichte behandeln Straf- und Zivilrecht.)

Michael Kauffmann

Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez Rupert Haselbeck 2004-08-21 15:28:42

Valery Semenski schrieb:

> Ich dachte, man m

Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez "Susan Seitz" 2004-08-21 15:29:51

Hi,

soweit ich es noch aus meinem oblig. jur. Praktikum in der
Zivilprozessabteilung am AG weiß (bin Anfang nächsten Jahres erst im 1.
Examen), gibt es erst ab dem LG den Anwaltsprozess, auf den Du anspielst. Es
kam häufig vor, dass Beklagte und Kläger ohne Prozessvertreter selber
Schriftsätze im schriftl. Vorverfahren einreichten. Über die Qualität
derselbigen möchte ich mich hier nicht äußern, zumal ich die meisten
"Fehler" bei Fällen, die wohl ein Fall für die Anwaltshaftung geworden
sind, gesehen habe. Dies führte in diesen Fällen oftmals zum Verlieren des
Prozesses bzw. (häufiger) zum Parteivergleich bei eigentlich ansonsten
exzellenter jur. Ausgangslage für ein Obsiegen in der Hauptsache....

--
Grüße
Susan

Die Adresse im From ist replyfähig, wird aber nur sporadisch gelesen!

Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez Michael Kauffmann 2004-08-21 16:07:46

Susan Seitz verlautbarte zum Themenkomplex
Re: Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?:

> kam häufig vor, dass Beklagte und Kläger ohne Prozessvertreter selber
> Schriftsätze im schriftl. Vorverfahren einreichten. Über die Qualität
> derselbigen möchte ich mich hier nicht äußern, zumal ich die meisten
> "Fehler" bei Fällen, die wohl ein Fall für die Anwaltshaftung geworden
> sind, gesehen habe. Dies führte in diesen Fällen oftmals zum Verlieren des
> Prozesses bzw. (häufiger) zum Parteivergleich bei eigentlich ansonsten
> exzellenter jur. Ausgangslage für ein Obsiegen in der Hauptsache....

Das kapier ich jetz nicht.
Waren die folgenreichen Fehler Do-it-Yourself oder von Anwälten?

Michael Kauffmann

Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez "Valery Semenski" 2004-08-21 18:08:30

"Michael Kauffmann" schrieb:

> Wer sagte das,

Ein Bekannter, der alsbald ein Jurastudium in Angriff zu nehmen gedenkt
und sich weitläufig schonmal im Vorfeld mit dieser Materie beschäftigt
hat ... ;o)

> und welches Gesetz?

§ 277 (2) ZPO +
§ 276 (2) ZPO : Schriftliches Vorverfahren
[...] "Der Beklagte kann die Erklärung, dass er der Klage entgegentreten
will, nur durch einen Rechtsanwalt abgeben."

Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez Michael Kauffmann 2004-08-21 18:27:41

Valery Semenski verlautbarte zum Themenkomplex
Re: Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?:

> > und welches Gesetz?
>
> § 277 (2) ZPO +
> § 276 (2) ZPO : Schriftliches Vorverfahren
> [...] "Der Beklagte kann die Erklärung, dass er der Klage entgegentreten
> will, nur durch einen Rechtsanwalt abgeben."

http://dejure.org/gesetze/ZPO/276.html schreibt als Überschrift
über §§253-494a "Verfahren vor den Landgerichten".
Wenn das stimmt, passt es zur allgemeinen Anwaltspflicht dort
und betrifft Amtsgerichte nicht.

Michael Kauffmann

Schriftliches Vorverfahren - Klageerwiderung nur mit RA?

napisane przez Rupert Haselbeck 2004-08-21 20:08:25

Valery Semenski schrieb:

> Ein Bekannter, der alsbald ein Jurastudium in Angriff zu nehmen
> gedenkt und sich weitl

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