Patent von Tierteilen
Hallo NG,
ich weiss, etwas abstruse Frage ;-)
Habe mich heute mit einem bekannten Jäger unterhalten über
Jagd, Kadaververwertung und was man alles damit anstellt...
Irgendwann kam es dazu, daß er sagte, daß er (scherzhalber-
ich glaube nicht, daß ein Jäger sowas wirklich tun würde)
theoretisch sich sowas wie "den Fuss einer Wildsau, nachdem
der Präparator diesen haltbar gemacht hat" patentieren lassen
könne und der alleinige Verkäufer von z.B. Briefbeschwerern,
die nicht nur so aussehen, sondern auch welche sind, sein könnte.
Ich sagte, daß er keine Körperteile patentieren lassen kann und
dies schon alleine daran scheitern würde, da hier Körperteile
(auch wenn von Tieren), zwar verarbeitet, patentiert werden müßten.
Daraufhin sagte er, daß man auch die "Idee" schützen
lassen kann
( da waren wir wieder vom Thema weg) und somit niemand das
gleiche machen kann.
Könnte bitte im vorliegenden Beispiel (Tierkörper) sowie im
Allgemeinen etwas Licht ins Dunkle bringen?
Gruss&Dank
Sebastian
Patent von Tierteilen
Patent von Tierteilen
Sebastian Karkus wrote:
> Hallo NG,
>
> ich weiss, etwas abstruse Frage ;-)
>
> Habe mich heute mit einem bekannten Jäger unterhalten über
> Jagd, Kadaververwertung und was man alles damit anstellt...
>
> Irgendwann kam es dazu, daß er sagte, daß er (scherzhalber-
> ich glaube nicht, daß ein Jäger sowas wirklich tun würde)
> theoretisch sich sowas wie "den Fuss einer Wildsau, nachdem
> der Präparator diesen haltbar gemacht hat" patentieren lassen
> könne und der alleinige Verkäufer von z.B. Briefbeschwerern,
> die nicht nur so aussehen, sondern auch welche sind, sein könnte.
>
> Ich sagte, daß er keine Körperteile patentieren lassen kann und
> dies schon alleine daran scheitern würde, da hier Körperteile
> (auch wenn von Tieren), zwar verarbeitet, patentiert werden
müßten.
Ich glaube auch nicht, daß das Präparieren von
Wildschweinfüßen
eine für "Experten des Fachgebietes" nicht offensichtliche
Angelegenheit
ist, und wahrscheinlich ist es auch nichts Neues, da wohl irgendwo
so etwas schon mal gemacht wurde, also das erfüllt eigentlich keine
einzige Voraussetzung für eine Patentierbarkeit.
> Daraufhin sagte er, daß man auch die "Idee" schützen
lassen kann
> ( da waren wir wieder vom Thema weg) und somit niemand das
> gleiche machen kann.
Es gibt verschiedene Sparten des Rechts am sog. "geistigen Eigentum".
Die wichtigsten sind Patentrecht (bereits ausgeschieden), Urheberrecht
(das bezieht sich auf Werke der Kunst, Wissenschaft und Literatur,
nicht auf präparierte Schweinshaxen), und (um weitere nicht in Frage
kommende Varianten gleich auszuschließen), solche Dinge wie Sortenrecht
(Pflanzenzüchtungen), Halbleiterschutzgesetz, Schriftzeichengesetz,
Gebrauchsmustergesetz (eine Abart des Patents)
Was allenfalls in Frage käme, wäre ein Geschmacksmuster. Darunter
fallen
die Erzeugnisse gewerblichen oder industriellen Designs. Es erfaßt
allerdings nicht die "Idee", sondern die konkrete Ausgestaltung.
Außerdem
muß der Schutzgegenstand Ergebnis einer "eigenschöpferischen
Tätigkeit"
sein. Eine Autokarosserie fällt da z.B. ziemlich eindeutig darunter;
lange Zeit umstritten war der Geschmacksmusterschutz für Autoersatzteile,
der, glaube ich, jetzt dabei ist, aufgehoben zu werden, wobei ich die
genauen Hintergründe nicht kenne. Aber mit den Wildschweinfüßen
geht
da m.E. nix. Beispielsweise hat der erste Hersteller seitlich bedruckter
Notizblockwürfel versucht, diese Teile als Geschmacksmuster schützen
zu
lassen, und ist damit gescheitert. Mit einem bestimmten Aufdruck wäre das
ein Geschmacksmuster, aber für beliebeige Aufdrucke ist es eine nicht
schützbare Idee. Die präparierten Schweinsfüße variieren
ebenfalls, und das
Eigenschöpferische ist auch nicht so recht erkennbar. Ein
selbermodellierter Schweinsfuß, der in genau dieser Form
vervielfältigt
wird, könnte als Geschmacksmuster durchgehen. Aber daß "niemand
das gleiche
machen kann", ist nicht Sinn des Gesetzes, das ja nicht zur Schaffung von
Monopolen dienen soll.
Ralf
Patent von Tierteilen
Ralf Bader wrote:
> Sebastian Karkus wrote:
>
>> Hallo NG,
>>
>> ich weiss, etwas abstruse Frage ;-)
>>
>> Habe mich heute mit einem bekannten Jäger unterhalten über
>> Jagd, Kadaververwertung und was man alles damit anstellt...
>>
>> Irgendwann kam es dazu, daß er sagte, daß er
(scherzhalber-
>> ich glaube nicht, daß ein Jäger sowas wirklich tun
würde)
>> theoretisch sich sowas wie "den Fuss einer Wildsau, nachdem
>> der Präparator diesen haltbar gemacht hat" patentieren
lassen
>> könne und der alleinige Verkäufer von z.B. Briefbeschwerern,
>> die nicht nur so aussehen, sondern auch welche sind, sein könnte.
>>
>> Ich sagte, daß er keine Körperteile patentieren lassen kann
und
>> dies schon alleine daran scheitern würde, da hier
Körperteile
>> (auch wenn von Tieren), zwar verarbeitet, patentiert werden
müßten.
>
> Ich glaube auch nicht, daß das Präparieren von
Wildschweinfüßen
> eine für "Experten des Fachgebietes" nicht offensichtliche
> Angelegenheit ist, und wahrscheinlich ist es auch nichts Neues, da
> wohl irgendwo
> so etwas schon mal gemacht wurde, also das erfüllt eigentlich keine
> einzige Voraussetzung für eine Patentierbarkeit.
>
>> Daraufhin sagte er, daß man auch die "Idee"
schützen lassen kann
>> ( da waren wir wieder vom Thema weg) und somit niemand das
>> gleiche machen kann.
>
> Es gibt verschiedene Sparten des Rechts am sog. "geistigen
Eigentum".
> Die wichtigsten sind Patentrecht (bereits ausgeschieden), Urheberrecht
> (das bezieht sich auf Werke der Kunst, Wissenschaft und Literatur,
> nicht auf präparierte Schweinshaxen), und (um weitere nicht in Frage
> kommende Varianten gleich auszuschließen), solche Dinge wie
> Sortenrecht (Pflanzenzüchtungen), Halbleiterschutzgesetz,
> Schriftzeichengesetz, Gebrauchsmustergesetz (eine Abart des Patents)
>
> Was allenfalls in Frage käme, wäre ein Geschmacksmuster.
Darunter
> fallen die Erzeugnisse gewerblichen oder industriellen Designs. Es
> erfaßt allerdings nicht die "Idee", sondern die konkrete
> Ausgestaltung. Außerdem muß der Schutzgegenstand Ergebnis
einer
> "eigenschöpferischen Tätigkeit" sein. Eine
Autokarosserie fällt da
> z.B. ziemlich eindeutig darunter;
> lange Zeit umstritten war der Geschmacksmusterschutz für
> Autoersatzteile, der, glaube ich, jetzt dabei ist, aufgehoben zu
> werden, wobei ich die genauen Hintergründe nicht kenne. Aber mit den
> Wildschweinfüßen geht
> da m.E. nix. Beispielsweise hat der erste Hersteller seitlich
> bedruckter Notizblockwürfel versucht, diese Teile als
> Geschmacksmuster schützen zu lassen, und ist damit gescheitert. Mit
> einem bestimmten Aufdruck wäre das ein Geschmacksmuster, aber
für
> beliebeige Aufdrucke ist es eine nicht schützbare Idee. Die
> präparierten Schweinsfüße variieren ebenfalls, und das
> Eigenschöpferische ist auch nicht so recht erkennbar. Ein
> selbermodellierter Schweinsfuß, der in genau dieser Form
> vervielfältigt wird, könnte als Geschmacksmuster durchgehen.
Aber daß
> "niemand das gleiche machen kann", ist nicht Sinn des Gesetzes,
das
> ja nicht zur Schaffung von Monopolen dienen soll.
>
>
> Ralf
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