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Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez "Tobias Dreissig" 2004-11-21 09:34:22

Guten Tag,

Gerade habe ich einen Brief meiner Versicherung erhalten aus dem hervor geht
daß meine Schadensfreiheitsklasse entgegen meinen Erwartungen deutlich
zurück gestuft wurde obwhol ich keinen Unfall verursacht habe.

Vor einem halben Jahr gabe es einen kleinen Zwischenfall mit leichtem
Lackschaden am gegnerischen Fahrzeug daß aus einer Einfaht kam.
Da an meinem Fahrzeug jedoch kein Schaden entstanden ist und ich auch keine
Schult hatte habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.
Kann es sein daß sich mein damaliger "Unfallgegner" an meine Versicherung
gewand hat und diese gezahlt hat ohne mir das mit zu teilen?

Falls ich Schuld gehabt hätte hätte ich den Schaden sowiso nicht über die
Versicherung laufen lassen. Ich hätte dem Unfallgegner für 20.- Euro ein
Lackfläschchen gekauft und gut.

Muß meine Versicherung mich nicht fragen bevor sie zahlen und mich
hochstufen darf?

Was kann ich tun außer mich Montag mit der Versicherung in Verbindung zu
setzen?

Danke Tobias

Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

Autor: Rechtsanwalter 2004-11-21 10:07:55


Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez Volker Marquardt 2004-11-21 10:07:55

Tobias Dreissig schrieb:
> Kann es sein da

Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez "Tobias Dreissig" 2004-11-21 10:11:20

> Warum fragst Du uns etwas, was Dir nur Deine Versicherung beantworten
kann?
Weil gerade Sonntag ist ;-)

> Muß meine Versicherung mich nicht fragen bevor sie zahlen und mich
> hochstufen darf?

Das ist leider nicht so. Selbst bei Schuldteilung (z.B. 10% Du / 90%
Gegner) wird i.d.R. Dein SF im vollen Umfang gesenkt (war jedenfalls bei
meinem Unfall mal so).

Aber die Versicherung kann mich doch wenigstens über solche Aktionen
unterrichten und fragen ob ich den Schaden ohne die Versicherung regeln
will...falls ich überhaupt Schult gehabt hätte was ja nicht der Fall war.

Danke Tobias

Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez "Theo Ritter" 2004-11-21 10:15:23

"Tobias Dreissig" schrieb im Newsbeitrag
news:30b2e9F2t46b8U1@uni-berlin.de...

> Vor einem halben Jahr gabe es einen kleinen Zwischenfall mit leichtem
> Lackschaden am gegnerischen Fahrzeug daß aus einer Einfaht kam.
> Da an meinem Fahrzeug jedoch kein Schaden entstanden ist und ich auch
> keine
> Schult hatte habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.
> Kann es sein daß sich mein damaliger "Unfallgegner" an meine Versicherung
> gewand hat und diese gezahlt hat ohne mir das mit zu teilen?

Das ist durchaus möglich, da der Geschädigte einen Direktanspruch gegen die
Versicherung hat. In einem solchen Fall meldet sich aber die Versicherung
normalerweise bei Dir.

> Muß meine Versicherung mich nicht fragen bevor sie zahlen und mich
> hochstufen darf?

Nein. Nach den Versicherungsbedingungen hat sie bei der Regulierungsfrage
sogar ein weitgehendes Weisungsrecht. Allenfalls aus Gründen der
Vertragspflichtverletzung könntest Du gegen die Versicherung vorgehen, etwa
dann, wenn sie ohne Rechtspflicht zahlt.

> Was kann ich tun außer mich Montag mit der Versicherung in Verbindung zu
> setzen?

Dich am Montag mit der Versicherung in Verbindung zu setzen! Du könnest
damit die Motive kennenlernen, die der Höherstufung zugrunde liegen.
Möglicherweise ist die Beitragserhöhung auch abwendbar.

Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez Steffen Sandig 2004-11-21 11:13:35

"Tobias Dreissig" wrote in
news:30b4jjF2u209sU1@uni-berlin.de:
> Da an meinem Fahrzeug jedoch kein Schaden entstanden ist und ich auch
> keine Schult hatte habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.

> Aber die Versicherung kann mich doch wenigstens über solche Aktionen
> unterrichten und fragen ob ich den Schaden ohne die Versicherung regeln
> will...falls ich überhaupt Schult gehabt hätte was ja nicht der Fall war.

Weil Du gerade von unterrichten sprichst... Du hast auch Deine
Obligenheitspflichten verletzt, indem Du Deiner Versicherung Deine
Unfallbeteiligung nicht mitgeteilt hast. Diese Pflicht besteht unabhängig
von Schuldfrage und Schadenshöhe. Dadurch, daß Du Deiner Versicherung eben
nicht den Hergang aus Deiner Sicht offenbart hast, konnte diese den Anspruch
eben nicht erfolgreich abwehren bzw. hat dieses unterlassen.

Gruß Steffen

Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez Holger Hirschfeld 2004-11-21 12:16:56

Hi,

>Kann es sein daß sich mein damaliger "Unfallgegner" an meine Versicherung
>gewand hat und diese gezahlt hat ohne mir das mit zu teilen?

Ja natürlich kann es sein, daß ER Sich an deine Versicherung gewendet
hat. Warum auch nicht. Allerdings sollte sich dann postwendend deine
Versicherung an dich gewendet haben.

>Falls ich Schuld gehabt hätte hätte ich den Schaden sowiso nicht über die
>Versicherung laufen lassen.

Diese Entscheidung liegt aber nicht bei dir, denn der UNfallgegner muß
sich nicht mit dir auseinander setzen, sondern darf direkt an die
Versicherung gehen. Du kannst dann allerdings hinterher die
Aufwendungen der Versicherung erstatten, was eine Rückstufung
rückwirkend korriegieren würde.

Ich hätte dem Unfallgegner für 20.- Euro ein
>Lackfläschchen gekauft und gut.

Die Regulierungsansprüche des Anspruchsstellers beurteilt die
Versicherung vermutlich etwas professioneller als du. Wenn der andre
mit nem Lackstift zufrieden ist hast du Glück.

>Muß meine Versicherung mich nicht fragen bevor sie zahlen und mich
>hochstufen darf?

Nein.


>Was kann ich tun außer mich Montag mit der Versicherung in Verbindung zu
>setzen?

Das ist der beste Rat, den du kriegen kannst. Frag erstmal was sache
ist, und dann kannste, wenn du magst, ja einen Anwalt einschalten, zur
Beurteilung der Frage ob die Versicherung sich korrekt verhalten hat.
Aber eins sollte dir klarsein: Deine Idee mit dem Lackstift kannste
vergessen. Selbst bei kleinen Kratzern hat man Anspruch auf eine
professionelle Teillackierung, die gern mal ein paar hundert Euro
kosten darf.



--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
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Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez Holger Hirschfeld 2004-11-21 12:19:54

Hi,

>Aber die Versicherung kann mich doch wenigstens über solche Aktionen
>unterrichten und fragen ob ich den Schaden ohne die Versicherung regeln
>will...

Wieso sollte sie das tun, wenn du das Recht hast, den Schaden
HINTERHER zu erstatten und deine VErsicherung damit so gestellt wird,
als wenn nie was passiert wäre.

> falls ich überhaupt Schult gehabt hätte was ja nicht der Fall war.

Vielleicht solltest du mal versuchen, die SItuation umzudrehen.
"Irgendein Idiot" fährt dir ne Beule in die Karre. Du wendest dich mit
deinem Ersatzanspruch an die Versicherung des Gegners. Die kann dann
aber nicht zahlen, weil der Versicherungskunde dort erstmal wochenlang
nicht reagiert, dann überhaupt die Schuld bestreitet usw usw...

Darum ist die REchtslage eben anders; Der Schutz des
Verkehrsunfallgeschädigten hat eine sehr hohe Priorität. Und das ist
gut so.
--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
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Ungerechtfertigte SF Einstufung in KFZ-Versicherung

napisane przez Holger Hirschfeld 2004-11-21 12:21:21

Hi,
>Vertragspflichtverletzung könntest Du gegen die Versicherung vorgehen, etwa
>dann, wenn sie ohne Rechtspflicht zahlt.

Wobei sie dann - also bei ausschließlichen Zahlungen ohne
Rechtspflicht - auch keine Rückstufung vornehmen wird, oder?


--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
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