Hinsendekosten bei Widerufsrecht (was: VK verlangt bei ungerechtfertigt hohe Unkostenerstattung?)
Hinsendekosten bei Widerufsrecht (was: VK verlangt bei ungerechtfertigt hohe Unkostenerstattung?)
Paul Zimmer schrieb:
weil da ontopic, x-post und fup nach dsrm
>> Was mit den Versandkosten der Hinsendung ist, ist ein wenig
>> umstritten - und noch nicht höchstrichterlich entschieden.
>
> Heisst das dann im Umkehrschluss, da nicht gerichtlich festgelegt,
> kann der Käufer auch keinen Anspruch herleiten?
Gerichte legen gar nichts fest, da sie grundsätzlich nur mit Wirkung
für
den Einzelfall entscheiden.
Wenn der Käufer einen Anspruch haben soll, muß der schon aus Gesetz
kommen. Und da kann man argumentieren, daß § 346 I, II BGB, der auch
auf
die Folgen des Widerrufs anwendbar ist, auch die Rückerstattung der
Versandkosten regelt. Man kann aber auch argumentieren, daß ja dafür
der
Käufer eine Leistung erhalten hat, nämlich die Zusendung, und
daß er auch
diese Leistung nach § 346 I, II BGB zurückerstatten muß (im
Form von
Wertersatz), so daß sich dann diese beiden auf den Versand bezogenen
Ansprüche aufheben bzw. durch Aufrechnung beseitigt werden können, so
daß
letzten Endes der Käufer die Kosten zu tragen hätte.
Die Sache ist einfach umstritten.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer,
02.10.2003