Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
Hallo, ich habe am Mittwoch einen PC gekauft, bereits Mittwoch abend
hat er nach der Installation der Software seinen Geist aufgegeben.
Nicht schlimm dachte ich, denn auf der Internetseite des Anbieters
steht folgendes :
"Bietet Ihr Garantieleistungen an, auf die wirklich Verlass ist ?
... Die Besonderheit dabei ist, dass Sie bei uns in den Genuß der
Sofort-Garantie kommen. Im Ernstfall wird bei uns nämlich nichts
eingeschickt oder erst überprüft ("bitte kommen Sie in drei
Wochen
wieder..."), sondern sofort ausgetauscht, d.h. Sie können den Rechner
am gleichen Tag wieder mitnehmen !"
Schön also Donerstag früh den Rechner hingebracht - nach Aussage des
Technikers allerdings Reparatur erst nächste Woche möglich.
Was soll ich jetzt machen? Ich brauche den PC dringend beruflich, in
wie weit hat sich ein Händler an solche Werbeversprechen zu halten,
darf er sie einfach brechen und wenn ja hat das Konsequenzen für ihn?
Der Laden ist für mich eh gestorben - bei der Annahme des PCs fragte
mich der Techniker ob ich das Gehäuse geöffnet hätte :
Natürlich sagte
ich, ich habe ein DVD-Laufwerk eingebaut - der Techniker daraufhin :
dann seie meine Garantie sowieso verwirkt....
Gruß und besten Dank
Reimar
Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
Reimar Goldbach schrieb:
>... Die Besonderheit dabei ist, dass Sie bei uns in den Genuß der
>Sofort-Garantie kommen. Im Ernstfall wird bei uns nämlich nichts
>eingeschickt oder erst überprüft ("bitte kommen Sie in drei
Wochen
>wieder..."), sondern sofort ausgetauscht, d.h. Sie können den
Rechner
>am gleichen Tag wieder mitnehmen !"
>
>Schön also Donerstag früh den Rechner hingebracht - nach Aussage
des
>Technikers allerdings Reparatur erst nächste Woche möglich.
Das heißt, Du konntest den Rechner am gleichen Tag wieder mitnehmen?
>Der Laden ist für mich eh gestorben - bei der Annahme des PCs fragte
>mich der Techniker ob ich das Gehäuse geöffnet hätte :
Natürlich sagte
>ich, ich habe ein DVD-Laufwerk eingebaut - der Techniker daraufhin :
>dann seie meine Garantie sowieso verwirkt....
Hast Du die Garantiebedingungen nicht gelesen?
Grüße
Florian
--
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Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
> Der Laden ist für mich eh gestorben - bei der Annahme des PCs fragte
> mich der Techniker ob ich das Gehäuse geöffnet hätte :
Natürlich sagte
> ich, ich habe ein DVD-Laufwerk eingebaut - der Techniker daraufhin :
> dann seie meine Garantie sowieso verwirkt....
Das kann ja sein. Wenn der Händler Garantie gibt, kann er natürlich
die
Bedingungen dazu bestimmen, z.B. *gilt nur, wenn Gehäuse nicht
geöffnet
war*.
Gruß, Wolfgang
Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
>Das heißt, Du konntest den Rechner am gleichen Tag wieder mitnehmen?
Nein natürlich nicht.
>>Der Laden ist für mich eh gestorben - bei der Annahme des PCs
fragte
>>mich der Techniker ob ich das Gehäuse geöffnet hätte :
Natürlich sagte
>>ich, ich habe ein DVD-Laufwerk eingebaut - der Techniker daraufhin :
>>dann seie meine Garantie sowieso verwirkt....
>Hast Du die Garantiebedingungen nicht gelesen?
Doch, davon steht aber nichts darin.
Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
Am Sun, 6 Mar 2005 18:04:40 +0100 schrieb Wolfgang Kieckbusch:
>> Der Laden ist für mich eh gestorben - bei der Annahme des PCs
fragte
>> mich der Techniker ob ich das Gehäuse geöffnet hätte :
Natürlich sagte
>> ich, ich habe ein DVD-Laufwerk eingebaut - der Techniker daraufhin :
>> dann seie meine Garantie sowieso verwirkt....
>
> Das kann ja sein. Wenn der Händler Garantie gibt, kann er
natürlich die
> Bedingungen dazu bestimmen, z.B. *gilt nur, wenn Gehäuse nicht
geöffnet
> war*.
Hi,
ich meine das eine solche Einschränkung ist, weil der Käufer
jederzeit in
seine Sachen reinschauen darf und auch einfache Dinge wie Speicher
zusätzlich einstecken darf ohne dadurch Nachteile zu erhalten.
MfG
Martin
--
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http://oe-faq.de/
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http://dch-faq.de/ und http://how.to/dchn/
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Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
> ich meine das eine solche Einschränkung ist, weil der Käufer
jederzeit in
> seine Sachen reinschauen darf und auch einfache Dinge wie Speicher
> zusätzlich einstecken darf ohne dadurch Nachteile zu erhalten.
Eindeutig falsch.
Ich als Garantiegeber bestimme die Regeln. Und da fummelt mir auch kein
Gesetz hinein. Ich kann deshalb sagen, dass die Garantie erlischt, wenn das
Gerät geöffnet wurde.
Das alles, weil die Garantie eine vollkommen freiwillige Leistung ist. Ich
kann auch festlegen, dass jeder Kunde mit einer roten Kravatte 5% Nachlass
bekommt - und andere eben nicht.
Du meinst evtl. die Bedingungen zur Gewährleistung. Dabei gilt
natürlich
das, was Du oben geschrieben hast.
Gruß, Wolfgang
Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
Reimar Goldbach schrieb:
> wieder..."), sondern sofort ausgetauscht, d.h. Sie können den
> Rechner am gleichen Tag wieder mitnehmen !"
Das würde ich so interpretieren: "Sie können den Rechner
repariert
wieder mitnehmen". Und an dieser Aussage sollte sich der Händler
messen
lassen.
> darf er sie einfach brechen und wenn ja hat das Konsequenzen für
> ihn?
Ich denke schon. Nur nutzt das dem, der auf den PC dringend angewiesen
ist, wohl auch nichts mehr. Von Rechts wegen müßte man sich auf
Kosten
des Händlers einen anderen PC mieten oder kaufen dürfen. Oder die
Differenz zu einem Gerät, welches die beworbenen Leistungen
tatsächlich
bietet, erstattet bekommen.
> ich, ich habe ein DVD-Laufwerk eingebaut - der Techniker daraufhin
> : dann seie meine Garantie sowieso verwirkt....
Es gilt nur das, was vertraglich vereinbart war. Ansonsten liegt es in
der Natur eines PCs, daß dort individuelle Erweiterungen vorgenommen
werden. Wenn der Händler natürlich nachweisen kann, daß der
Schaden durch
die Eingriffe des Kunden hervorgerufen wurde...
cu,
Christian
PGP Key (RSA) available.
Webeversprechen - Reparatur am gleichen Tag - nicht eingehalten
"Wolfgang Kieckbusch"
schrieb:
>> ich meine das eine solche Einschränkung ist, weil der Käufer
>> jederzeit in seine Sachen reinschauen darf und auch einfache
>> Dinge wie Speicher zusätzlich einstecken darf ohne dadurch
>> Nachteile zu erhalten.
>
> Eindeutig falsch.
> Ich als Garantiegeber bestimme die Regeln. Und da fummelt mir auch
> kein Gesetz hinein.
Na ja... § 307 BGB gilt prinzipiell auch für Garantien. Ist halt nur
die
Frage, wie sich das konkret auswirkt...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
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Riefenstahl.
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Scheibenwischer,
02.10.2003