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Rechtliche Grundlage studentischer und akademischer Verbindungen und Vereinigungen im 19. Jahrhundert

napisane przez Ulrich W. 2005-03-10 12:29:35

Hallo!

Mich bewegt die Frage, auf welcher rechtlichen Basis die studentischen
Verbindungen und Vereinigungen im 19. Jahrhundert standen, sowohl was
die Zeit vor 1871 als auch danach angeht. Das Vereinsrecht, wie wir es
heute kennen ist ja erst mit dem BGB im Jahre 1900 in Kraft getreten.

Ich weiß, dass die Studenten der Gerichtsbarkeit ihrer jeweilgen
Universität unterlagen, weshalb ich annehme, dass das
Vereinigungsrecht für Studenten auch Teil des "Universtätsrechtes"
war.

Nur: wurden die Verbindungen mit Anerkennung durch die Universitäten
rechtsfähig (und damit eine eigene juristische Person)? Oder war die
Erteilung der Rechsfähigkeit ein rein hoheitlicher Akt, der allein dem
Staat (ieS) und nicht der Universität oblag? Schließlich wurde die
Verfolgung der Burschenschaften nach 1819 ja (auch) durch staatliche
Einrichtungen und nicht nur durch die Universitäten betrieben. Und was
war mit der Zeit zwischen Gründung und Anerkennung?

Und dass die Universitäten das mit der Anerkennung um 1820 ziemlich
restriktiv gehandhabt haben, kann man sich durchaus vorstellen. Aber
wie war das um 1860?

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Universitäten
hinsichtlich der Verbindungen und Vereinigungen vollkommen im
rechtsfreien Raum aggiert haben. Irgendwo müsste es doch
Rechtstheorien zum Vereinigungsrecht geben, nach denen sich auch die
Universitäten orientiert haben (könnten).

Und wenn die Verbindungen (sprich: die aktivitates) den Universitäten
oblagen, wie war es dann mit den Philisterverbänden? Theoretisch wäre
doch für deren Anerkennung (= juristische Person)(sofern sie denn vor
1900 Häuser bauen/kaufen wollten) der Staat zuständig gewesen sein,
oder?

Natürlich bin ich auch für Hinweise auf Literatur dankbar, mithilfe
der ich mich dann selbst schlau machen kann :-)


Gruß aus Göttingen
Ulrich

Rechtliche Grundlage studentischer und akademischer Verbindungen und Vereinigungen im 19. Jahrhundert

Autor: Rechtsanwalter 2005-03-10 22:45:56


Rechtliche Grundlage studentischer und akademischer Verbindungen und Vereinigungen im 19. Jahrhundert

napisane przez gail@gmx.de (Markus Gail) 2005-03-10 22:45:56

Ulrich W. wrote:

> Mich bewegt die Frage, auf welcher rechtlichen Basis die studentischen
> Verbindungen und Vereinigungen im 19. Jahrhundert standen, sowohl was
> die Zeit vor 1871 als auch danach angeht. Das Vereinsrecht, wie wir es
> heute kennen ist ja erst mit dem BGB im Jahre 1900 in Kraft getreten.

Sie waren sog. "Personengesamtheiten" oder in heutiger Sprache
"Personenvereinigungen" nach römischem Recht.

Die Bezeichnung dafür lautete "universitas" oder "corporation".
In Windscheids Pandektenlehrbuch steht etwas dazu in § 57 im 1. Band.
In der Ausgabe von 1879 sind die entscheidenden Seiten S. 148 und 149.

Für Preußen ist das Lehrbuch von Heinrich Dernburg die erste
Anlaufstelle.

Markus
alsatia.de

P. S.: Flupp beachten!